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Ein „Ehemaliges Heimkind“ und Mitglied im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ / „VEH“ / „VEH e.V.“ ) reichte elektronisch am 29.09.2009 diesbetreffend eine Petition beim Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages ein.
Mehr als ein Jahr später erst ( ca Mitte Oktober 2010 – ohne Angabe eines Datums ) traf aus Berlin ein sechs-seitiger BESCHLUSS vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu der hier ( gleich anschließend ) im genauen Wortlaut aufgeführten Petition dieses „Ehemaligen Heimkindes“ bei ihr in Nordrhein-Westfalen, ein.
All dies war anscheinend über ein Jahr lang bundesbehördlich in Berlin in Erwägung gewesen, gleichlaufend mit dem gesetzlosen Gremium »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« in Berlin under Schirmherrschaft der evangelischen Theologin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE ) ( ins Leben gerufen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 26 November 2008 und initiiert von der Deutschen Bundesregierung im Februar 2009. Im übrigen sitzt auch Marlene Rupprecht, MdB ( SPD ) als Mitglied an diesem »Runden Tisch Heimerziehung« sowohl wie auch als Mitglied im Petitionsausschuss ).
Nach Aufführung hier ( gleich anschließend ) dieser Petition betreffend der Herausgabe der Heimakten, wird dann auch ( abschließend, ganz unten ) ein Link zu diesem BESCHLUSS des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages gesetzt, sodass jeder sich seine eigene Meinung DAZU bilden kann, und auch notwendige Eigeninitiative ergreifen kann.
„Ehemalige Heimkinder“ werden nicht locker lassen.
Öffentliche Petition
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Datum: 29.09.2009
Petentin: Frau V……........., Karoline
Wohnort: ......................
Postleitzahl: …..
Strase & Haus Nr.: ........................
Land/Bundesland: Deutschland / Nordrhein-Westfalen
Telefonnummer: .....................
E-mail-Adresse: .....................
Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Heimakten und dazugehörige Nebenakten müssen kostenlos für ehemalige Heimkinder zugänglich sein. Diese Petition bezieht sich auf Akten kommunaler und kirchlicher Heimträger. Das Recht auf Akteneinsicht darf nicht durch Aufbewahrungsfristen oder Vernichtung eingeschränkt werden. Hier weise ich auf Eilbedürftigkeit hin, denn viele Akten werden vernichtet, obwohl die entsprechenden Personen eindeutig die Einsicht der Akte begehren. Das Kirchenrecht darf hierbei nicht über dem Grundgesetz stehen.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Juristische Interessen stehen dabei nicht im Vordergrund, da die Kindheit der Suchenden oft schon längere Zeit zurückliegt. Heimakten und die entsprechend dazugehörigen Nebenakten, Melde- oder Schulakten sind meistens die einzige Informationsquelle für ehemalige Heimkinder, aus der sie etwas aus ihrer Kindheit, und somit über sich selbst in Erfahrung bringen können. Hier weise ich auf Artikel 2, (1) des Grundgesetztes hin. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört das Wissen darüber, was in der Kindheit passiert ist, und was zur Unterbringung in einem Kinderheim geführt hat. Eine Verletzung der Rechte dritter sehe ich hier nicht.
Im Bezug auf die Aufbewahrungsfristen von o. g. Akten habe ich die unterschiedlichsten Informationen erhalten. Eine klare Regelung scheint es also hier überhaupt nicht zu geben. Daher sollte es auch keine Einschränkungen durch Aufbewahrungsfristen geben.
Im Bezug auf die Vernichtung von Heimakten ist es für mich erstaunlich, wie viele Akten entweder vernichtet wurden, nicht auffindbar sind, oder schlicht diversen Naturgewalten zum Opfer gefallen sein sollen. Ich selbst erhielt bei meiner Bitte um Akteneinsicht zunächst den mündlichen Hinweis, die Akten gäbe es nicht mehr. Eine spätere Anfrage beim selben Amt ergab: Die Akten würden sich in einem einsturzgefährdeten Keller befinden, der deshalb nicht mehr betreten werden darf. Nachvollziehbar ist, dass die Archivierung von Akten Platz braucht. Müssen aus diesem Grund Heimakten vernichtet werden, muss dieses die Person entscheiden, über die diese Akte geführt wurde. Ein Vorschlag währe, eine solche Heimakte an das entsprechende ehemalige Heimkind auszuhändigen. Bei Desinteresse sollte auf die Vernichtung der Akte hingewiesen werden, ehe diese erfolgt.
Im Bezug auf die Eilbedürftigkeit möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ehemaligen Heimkindern die Akteneinsicht trotz des Rechts dazu verweigert wird. Schlimmer noch, es werden genau die Akte vernichtet, in die jemand Einsicht nehmen möchte. Nun fragen aber immer mehr ehemalige Heimkinder an, da wir auch an einer wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses Themas interessiert sind. Artikel 5, (3) besagt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” Daher ist nicht nachvollziehbar, warum wir ehemaligen Heimkinder so massive Schwierigkeiten mit der Einsicht unserer Heimakten haben. Wir befürchten die Vernichtung weiterer Heimakten, und eine wissenschaftliche Aufarbeitung wird somit unmöglich.
Im Bezug auf Heimakten, die sich im Besitz der Kirchen befinden, sind diese für ehemalige Heimkinder nahezu unerreichbar. In der einzigen Antwort, die ich diesbezüglich erhielt, wurde u. A. auf das Kirchenrecht hingewiesen. Danach haben die Kirchen zwar aufgrund der Verankerung im Art. 140 GG das Recht, innere Angelegegenheiten selbst zu klären, jedoch darf das Kirchenrecht hier nicht über dem Grundgesetz stehen.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können dieses Feld nutzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dieser Petition geht es nicht um die Verfolgung juristischer Ziele. Auch die Verunglimpfung der Kirchen ist nicht unser Ziel. Wir möchten unsere Kindheit aufarbeiten und wissen, was mit uns geschehen ist, und warum die Unterbringung in einem Kinderheim überhaupt nötig wurde. Ferner ist uns sehr daran gelegen, endlich dem Tabu und den dazugehörigen Vorurteilen zu begegnen, mit denen wir ehemaligen Heimkinder, bzw. heutigen Heimkindern immer wieder zu tun haben.
Wir interessieren uns für die wissenschaftliche Aufarbeitung unserer Heimzeit. Dazu brauchen wir unsere Heimakten. Kein Wissenschaftler kann arbeiten, wenn ihm das entsprechende Material nicht zur Verfügung gestellt wird.
Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B. Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg an
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Kontaktadresse:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)227 35257
E-Mail: e-petitionen@bundestag.de
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BESCHLUSS des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages als PDF-Dokument aufrufbar über die Vereinswebseite des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ / „VEH“ / „VEH e.V.“ ) @ http://www.veh-ev.info/archiv/beschluss_petition_heimakten.pdf ( diese sechs Seiten aus offizieller Hand [ den Bundesbehörden in Berlin ? ] sind nummeriert 40 bis 46 und kein Datum ist in diesem Dokument angegeben ).
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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesem »Re EHEMALIGE HEIMKINDER. – Verpflichtung Akteneinsicht zu gewähren, oder nicht ? – Viele „ehemalige Heimkinder“ werden auch weiterhin abgewimmelt !«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
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