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Friday, July 30, 2010

Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier bietet allen Heimkindern Rechtsvertretung an. Robert Nieporte - Anwalt für Heimopfer.

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Rechtsvertretung für ehemalige Heimkinder.

Hier jetzt NOCH EINMAL zusammenfassend von mir, Martin Mitchell, aufgeführt wo sich jeder genau über Herrn Nieportes Angebot informieren kann --- aber für die, die es interessiert, dieses Material bitte nicht nur überfliegen, sondern genau durchlesen und studieren – wer DAZU bereit ist, wird klar im Vorteil sein.

Und „Ja“, es ist jetzt bestätigt, in einem Schreiben vom 30.07.2010 von Rechtsanwalt Robert Nieporte selbst, dass er auch bereit ist für „ehemalige Ost-Heimkinder“ tätig zu werden. Siehe @
http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/30/rechtsvertretung-fur-ehemalige-heimkinder/

Aber DAS WICHTIGSTE DES ALLERWICHTIGSTENein detailiertes Erklärungsschreiben von Rechtsanwalt Robert Nieporte persönlich AN JEDEN EINZELNEN von Euch – ist seit dem 28.07.2010 genau hier zu finden @
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/ra-nieporte-veh.pdf ( insgesamt zwei Seiten ).

Und dann, als nächstes...

( a. )
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/20100716-vollmacht-nieporte.pdf ( benötige von jedem zwei VOLLMACHTEN mit jeweils zwei Unterschriften ).

( b. ) [ 28.07.2010 ]
http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/28/das-anwaltskonto-und-das-schreiben-von-rechtsanwalt-nieporte/ ( Sollten Bedenken bestehen, bleibt es den Mitgliedern, aber auch den Nichtmitgliedern, unbenommen, das Geld auf mein Anwaltskonto zur Anweisung zu bringen:

Rechtsanwalt Robert Nieporte

Bankinstitut: Sparkasse Trier

Kontonummer: 1004258

Bankleitzahl: 585 501 30 )

( c. ) [ 27. 07.2010 ]
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/fragebogen11.pdf ( der insgesamt fünf Seiten umfassende Fragebogen ).

Die basis-URL des Blog von Dierk Schaefer ist @
http://dierkschaefer.wordpress.com/ ( und es kommt DORT sicherlich alle paar Tage immer wieder etwas neues hinzu ).

Eine andere Stelle wo alles ebenfalls jetzt FÜR JEDEN DEN ES INTERESSIERT WUNDERBAR ZUSAMMENEGEFASST IST, ist auf der WEBSEITE des Behinderten Sprechers HELMUT JACOB ( auf einem virtuellen Din A4 Bogen ! ) @
http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Robert_Nieporte_-_Anwalt_fur_H/robert_nieporte_-_anwalt_fur_h.html

Und hier jetzt auch die Webseite des Anwalts in Englisch, in Französisch, in niederländischer Sprache und in Deutsch:
http://www.kanzlei-nieporte.de/


NACHTRAG vom 10.09.2010

TOP TVBERLIN: Peter Henselder im Interview mit Rechtsanwalt Robert Nieporte ( VIDEO ! – läuft ununterbrochen und ohne Pause oder Zerstückelung ) @
http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/WwEXSeZ-Interviewaufruf-Nieporte ( Interview vom 8. September 2010 )
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

Monday, July 26, 2010

Rechtsvertretung für ALLE Ehemaligen Heimkinder !

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In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/26/rechtsvertretung-fur-ehemalige-heimkinder-ich-empfehle-davon-gebrauch-zu-machen/ wird am 26. Juli 2010 an alle „Ehemalige Heimkinder“ in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie in aller Welt bekannt gegeben ( ob im Verein oder nicht ! )

Rechtsvertretung für ehemalige Heimkinder! Ich empfehle, davon Gebrauch zu machen.

Jeder sollte sich, m.E., DORT HIN begeben und diese Empfehlung DORT – in diesem BLOG – genau studieren und sich dementsprechend bemühen den darin enthaltenen Anweisungen, Punkt für Punkt, genau zu folgen.


NACHTRAG vom 10.09.2010

TOP TVBERLIN: Peter Henselder im Interview mit Rechtsanwalt Robert Nieporte ( VIDEO ! – läuft ununterbrochen und ohne Pause oder Zerstückelung ) @
http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/WwEXSeZ-Interviewaufruf-Nieporte ( Interview vom 8. September 2010 )
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Das Ganze im gleichen Wortlaut ist jetzt auch im EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/rechtsvertretung-fur-ehemalige-alle.html zu finden.

Tuesday, July 20, 2010

EHEMALIGE HEIMKINDER – Sprecher Helmut Jacob vertritt folgende Meinung. In wie weit was er sagt berechtigt ist, kann jeder für sich selbst entscheiden

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»»» Heimkinder: 300 Euro Opferrente –
ein Kompromiss


Montag, den 19. Juli 2010 um 16:43 Uhr von Helmut Jacob

Lange genug gedauert hat es, bis sich endlich die drei Vertreter der Heimopfer zu Wort gemeldet haben. Wen sie vertreten, wissen sie wahrscheinlich selbst nicht. Vom „Verein ehemaliger Heimkinder“ wurden sie verstoßen [ sic / *** ], von einem Großteil anderer Heimopfer werden sie nicht akzeptiert. Allein unter Antje Vollmers Augen fanden sie Gnade. Wohl auch unter den Augen der Vertreter der Täterseite. Hofften sie doch, diese drei schwächlich wirkenden Opfervertreter genussvoll über den Tisch ziehen zu können. «««

[ nicht ganz korrekt ! - *** siehe vielmehr die Erlärungen und Erläuterungen im Blog-Post
»Bekanntgabe von LÖSUNGSVORSCHLÄGEN am »Runder Tisch Heimerziehung« für die bestimmte individuelle ehemalige Heimkinder verantwortlich zeichnen möchten« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/bekanntgabe-von-losungsvorschlagen-am.html ( vom 02.07.2010 ) ]

»»» Bis zur Zwischenrunde – der Halbzeit des Runden Tisches und der daran anschließenden Pressekonferenz [ am 22. Januar 2010 ] – ist ihnen dies auch gelungen. Wer das Trauerspiel sah ( siehe unten angefügte Links ), wer die frechen Äußerungen der Täterseite hörte, die bereits Formuliertes aus dem Zwischenbericht in Frage stellte und wer das Schweigen der Opfervertreter miterlebte, wer mitbekam, wie selbst Opfer aus den Reihen der Zuschauer frech abgebürstet wurden, so beispielsweise Wolfgang Focke, der musste diesen Eindruck gewinnen. Jetzt aber haben die Drei [ sic / *** ] dem Runden Tisch und seiner Vorsitzenden Vollmer, die allzu selbstherrlich von Anbeginn ihrer Tätigkeit manipulierte ( Aussagen zur NS-Zwangsopferentschädigung, Begriffsverbiegung „Zwangsarbeit“, etc. ) die rote Karte gezeigt. Nach anderthalb Jahren Schwadronierens, völlig überflüssiger Expertisen und Zusammentragung von Unwahrheiten ( siehe Entschädigung der Zwangsarbeiter ) verlangen sie dreihundert Euro Opferrente ohne Anrechnung auf andere soziale Einkünfte.

Dies ist eine Forderung, die von allen Opfern akzeptiert werden kann.

Mehr ist eh nicht drin. Sie kommt auch der Vollmerschen Vorstellung nahe, die Zwangsarbeiterentschädigungen in etwa der gleichen Höhe ansiedelt und über die sie nicht hinaus will. Diese Summe ist auch realistisch, weil sie finanzierbar ist. Machen wir uns nichts vor: Die von Peter Wensierski ( Journalist beim Wochenmagazin „Der Spiegel“ ) vermuteten 500.000 Opfer gibt es nicht mehr. Wer von ihnen sich meldet und Ansprüche stellt, ist zwar zahlenmäßig unbekannt, aber dürfte die 100.000er Grenze kaum überschreiten. Ich müsste mich sehr irren, wenn es anders käme. Am Beispiel Volmarstein ( Verbrechen an behinderten Klein- und Schulkindern in den zwei Nachkriegsjahrzehnten ) kann festgestellt werden, dass sich von den 240 ermittelten Heimopfern knapp 10% gemeldet haben. Wie viele davon eine monatliche Rente wollen, ist noch nicht bekannt.

Verdient haben es die Gequälten und Geschundenen von Volmarstein wie alle Heimopfer Deutschlands allemal. Halten wir uns vor Augen: Sie beklagen nicht die ein oder anderen „Ohrwatschen“, wie Walter Mixa es ausdrückte, sondern massivste Verbrechen, unter denen sie, manche bis zu 20 Jahren, litten. Dies waren psychische und physische Vergewaltigungen, sexuelle Ausbeutung zur Befriedigung perverser Gelüste ( der Ausdruck „sexueller Missbrauch“ ist hier völlig irreführend ), brutalste Schlägerorgien, körperliche und seelische Folter und Zwangsarbeit. Hier geschahen Menschenrechtsverletzungen übelster und deutlichster Art. Man kann sich nur wundern, dass von der Täterseite und vom Runden Tisch Vollmer dieser Begriff „Menschenrechtsverletzung“ wie vom Teufel das Weihwasser gemieden wird. Das heißt, so verwunderlich ist es nicht:

Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht, - und das weiß die Täterseite zu genau.

Die Opfervertreter drücken es völlig korrekt aus: „Die meisten von uns haben ihr Leben an der untersten Stufe der sozialen Leiter verbracht.“ Vielen blieb nach ihrem Martyrium die Integration in die Gesellschaft verwehrt. Sie sind immer noch psychische Wracks. Andere haben lebenslängliche Behinderungen davongetragen. Denken wir beispielsweise an solche Heimopfer, die sich infolge unerträglicher seelischer Belastungen in der Kindheit nun seit Jahrzehnten mit einer Sprachbehinderung durchs Leben quälen. Für sie sind 300€ Opferrente eher ein Hohn. Aber – wie schon gesagt: Mehr ist nicht drin.

Dabei haben die Misshandlungen ja immer noch kein Ende gefunden. Nehmen wir zuletzt die Studie „Heimkinder im Rheinland“ des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln, die in diesen Wochen im Internet bekannt wurde. Hier zeigt sich, dass Heimopfer immer noch den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen beweisen müssen, selbst wenn sie nur Zeugen sind. Dazu einer der wenigen echten Opfervertreter, der Theologe und Psychologe Dierk Schäfer: „Der dritte skandalöse Aspekt ist die Missachtung der Heimkinderberichte als historische Quelle. Auf den ersten Seiten der Studie werden einige Problembereiche genannt. Dazu heißt es dann, je nach Quelle:

● kann der Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht überprüft werden

● kann nur schwer beurteilt werden

● kann nicht mehr festgestellt werden

● Arreste als Strafmaßnahme bei Entweichungen und anderen disziplinarischen „Vergehen“ werden als besonders verletzend und als Missachtung der Persönlichkeitsrechte beschrieben. Eine Aktenrecherche ergab dazu keine Anhaltspunkte.“


Welch eine Unverfrorenheit tritt hier zu Tage. Da werden die Aussage von Zeugen klassifiziert. Da vertraut man den eigenen Akten mehr, als dem Vorgetragenen. Dabei kann man keine Blödheit irgendwelcher Verwaltungsbeamten vermuten. Sie wissen zu gut, dass die meisten Akten gefälscht und unvollständig sind. Welcher Verbrecher dokumentiert schon seine Verbrechen? Die Aktenmanipulation wird ja in den letzten drei Jahren munter fortgeführt. In vielen Heimen fielen auf einmal die Akten irgendeiner Kellerüberflutung zum Opfer. In Volmarstein beispielsweise stand beim ersten Treffen der Opfer mit den Rechtsvertretern der Behinderteneinrichtung im Herbst 2006 zwei Tische nebeneinander Ordner an Ordner, darunter auch Fotobände. Nun ist kaum etwas davon wiederzufinden.

Eine weitere Niedertracht der Stellen, die sich offiziell mit der Aufarbeitung von Heimkinderschicksalen beschäftigen ( Runder Tisch, Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Caritas, Diakonisches Werk, Landschaftsverbände und Landesjugendämter ), besteht auch darin, dass sie den wirklichen Opfervertretern keine Beachtung schenken. Prof. Manfred Kappeler, der den Zwischenbericht zum Runden Tisch analysierte und auch sonst wichtige Beiträge zur Aufhellung der Erziehungsgeschichte in den Nachkriegsjahrzehnten geliefert hat, wird offensichtlich ebenso ignoriert, wie Diplom-Theologe/Diplom-Psychologe Dierk Schäfer, der immer wieder Möglichkeiten der Opferhilfe aufgezeigt hat.

Weitere Misshandlungen sind auch die Äußerungen a la Walter Mixa, Klaus-Dieter Kottnik, Karl Lehmann und andere so genannte geistige Würdenträger, die ihre Würde längst an der Garderobe abgegeben haben. Auf der Homepage der Volmarsteiner Opfer sind ihre teils unsäglichen Aussagen in den Rubriken „Blick über den Tellerrand“ dokumentiert. Aber es reicht, diese Namen zu googlen und das Wort Heimkind dazu zu setzen, um ihre Absonderungen in Sachen Heimopfer zu studieren.

Wo immer es auch in der Ökumene kracht, auf einem Gebiet funktioniert sie wunderbar: Opfer juristisch bedrohen, Verbrechen leugnen, Tatsachen verdrehen, nur eingestehen, was nicht mehr zu leugnen ist, Schadensbegrenzung verfolgen. Sie verschanzen sich – zusammen mit den staatlichen Verwaltungen und den Heimen, in denen die Verbrechen stattfanden – hinter dem Runden Tisch und hoffen – nach dem Sankt-Florians-Prinzip „verschon mein Haus, zünds andere an“ – dass der Steuerzahler ausbadet, was die Täter verbrochen haben. Frech, dreist und schamlos warten sie darauf, was der „Runde Tisch Heimkinder“ beschließen möge, an dem wenigstens sechs ausgebildete Juristen sitzen, die nun wirklich nichts anderes im Sinn haben, als den Schaden zu minimieren.

Auch die Nachfolger der Anstalten und Heime schauen nur auf diesen Tisch und hoffen, dass sie selbst allenfalls symbolhaft in Haftung genommen werden. Jahre hat es gedauert, bis sie sich zu einer Entschuldigung durchringen konnten. Von persönlichen Entschuldigungen Träger – Opfer, also Auge in Auge, hat man nichts vernommen. Meist sind es irgendwelche Briefe und Allgemeinplätze, die als Entschuldigung herhalten sollen. Dabei geht man direkt von der Annahme dieser Entschuldigung aus, um den lästigen Fall vom Tisch zu haben.

Jetzt allerdings haben sie alle Gelegenheit, ihre Worthülsen mit Glaubwürdigkeit zu füllen. Ihre Entschuldigungen bemessen sich einzig und allein daran, ob sie das Begehren der Opfervertreter am Runden Tisch unterstützen oder nicht. Wenn ihre Entschuldigungen nicht zu dummem Geschwätz verkommen sollen, dann lassen sie diesen Taten in der Form folgen, dass sie sich selbst, die Kirchen, die Landschaftsverbände und die Landesjugendämter in die Pflicht nehmen und darauf drängen, dass diese Opferrente völlig unbürokratisch schon ab 01. Januar 2011 gezahlt wird.

Es darf nicht sein, dass weitere Hürden aufgestellt werden, noch jahrelang überprüft wird, wer besonders schwer, wer besonders wenig gelitten hat. Der Betrag von 300 € sollte eine Summe sein, die allen Opfern zusteht. Darüber hinaus sind ( wie im Falle der Entschädigung von Zwangsarbeitern – Wenn Frau Vollmer diesen Vergleich schon heranzieht, dann muss sie auch mit den Konsequenzen ihres Vergleiches fertig werden – ) nach oben hin immer noch zusätzliche Zahlungen möglich, aber auch nötig. Denn – wie die Opfervertreter festgestellt haben – manche stehen auf der untersten Treppenstufe der Armut, die einzig und allein im Verschulden der Heime und im Versagen der Heimaufsicht begründet ist.

Mit ihrem Verhalten in Sachen Heimopfer meißeln die Kirchen selbst an den moralischen Grundpfeilern ihrer Glaubwürdigkeit.

Sie ist stark beschädigt und dieser Glaubwürdigkeitsverlust wird sie noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, schädigen. Will sie auch nur ein bisschen Vertrauen zurückerobern, ist sie aufgerufen, die Entschädigung für die Verbrechen nicht auf die heutigen Steuerzahler abzuschieben, die für die Verbrechen vor 50 Jahren wirklich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Was damals passierte, ist einzig und allein den Heimträgern – und hier überwiegend denen in kirchlicher Trägerschaft – anzulasten. Wenn die Statistiken davon ausgehen, dass die kirchlichen Träger zu etwa 70% in der Verantwortung standen, dann haben sie auch für etwa 70% der Kosten aufzukommen. Dabei müssen sie, so schmerzlich es für sie sein mag – wobei die Gefolterten und Gequälten mehr Schmerzen erlitten – auch auf ihre Rücklagen zugreifen, werden sie auch gezwungen sein, Grundstücke zu verkaufen und/oder Kredite aufzunehmen.

300 € Opferrente sind ein Kompromiss für die geschundenen Heimopfer, für die Verbrecher und ihre Rechtsnachfolger und für die Gesellschaft, die allzu sehr die Augen zugedrückt hat. Im Umgang mit diesem Kompromiss zeigen die zwei Kirchen ihr wahres Gesicht, zeigt die Gesellschaft ihr wahres Gesicht und zeigen die staatlichen Behörden ihren wahren Charakter.

Helmut Jacob

19. Juli 2010


Zur Vertiefung:

Zwischenbericht TV-Beitrag Teil 1: http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/iC47wnY-Zwischenbericht-Teil-1

Zwischenbericht TV-Beitrag Teil 2: http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/UM0RAot-Zwischenbericht-Teil-2

Kritik des Zwischenberichtes von Prof. Manfred Kappeler: http://www.gewalt-im-jhh.de/Kappeler_zu_ZB_RTH.pdf
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2840410_Runder-Tisch-Ehemalige-Heimkinder-verlangen-mehr-als-Anerkennung.html

http://www.sueddeutsche.de/s5a38S/3435463/Heimkinder-fordern-Rente.html

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0713/politik/0044/index.html

Papst: http://www.sueddeutsche.de/bayern/walter-mixa-im-vatikan-papst-ruegt-deutsche-bischoefe-1.968666

Kirche: http://www.sueddeutsche.de/medien/katholische-kirche-erhaelt-negativ-preis-das-kalte-herz-der-kirche-1.973073

http://www.gewalt-im-jhh.de/ «««

[ TAGS / LABELS ( seitens Helmut Jacob ): Heimkinder, Runder Tisch, Vollmer, Entschädigung, Opferentschädigung, Opferrente, Gewalt, Kirche, Zwangsarbeit, Behinderte ]


QUELLE: Persönliche Email von Helmut Jacob in Deutschland an Martin Mitchell in Australien. Diese Stellungnahme seitens des Behinderten-Sprechers Helmut Jacob ist auch hier zu finden @ http://www.readers-edition.de/2010/07/19/heimkinder-300-euro-opferrente-ein-kompromiss/, anscheinend aber nur eine von mehreren Stellen im Internet, wo Helmut Jacob diese seine Stellungnahme auch selbst, ebenso, veröffentlicht hat ( nicht alle dieser Stellen sind mir jedoch bekannt ).
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

Tuesday, July 6, 2010

Synopse zu dem Heimerziehung-RECHTSGUTACHTEN, dass am 01.07.2010 dem »Runden Tisch Heimerziehung«, unter Vorsitz von Antje Vollmer, vorgelegt wurde.

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»Runder Tisch Heimerziehung in den 50 und 60er Jahren« in Berlin

Bezüglich der 8. Sitzung am 1./2. Juli 2010

Ein RECHTSGUTACHTEN betreffend dem auch sofort eine »Presseinformation« von der "Geschäftsstelle »Runder Tisch Heimerziehung«" in Berlin herausgegeben wurde. Trotzdem aber hat keine Zeitung, kein Fernsehen und kein Radio in Deutschland bisher DARÜBER berichtet und keine weitere deutsche Webseite freiwillig einen Link zu diesem RECHTSGUTACHTEN gesetzt.

Ich selbst, „ehemaliges Heimkind“ Martin Mitchell in Australien, jedoch gab sofort ( am 05.07.2010 ) einen Hinweis DAZU in meinem Beitrag »RECHTSGUTACHTEN vorgelegt beim »Runder Tisch Heimerziehung« in Berlin bestätigt alles was „ehemalige Heimkinder“ in ihren Anklagen behauptet haben.« in meinem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 ( http://www.heimkinderopfer.blogspot.com/ ) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/rechtsgutachten-vorgelegt-beim-runder.html um erst einmal alle Betroffenen, Mitstreiter, Unterstützer und Interessenten DARAUF aufmerksam zu machen, dass dieses ( 92 Seiten ) RECHTSGUTACHTEN sowohl wie eine weitere ( 67 Seiten ) EXPERTISE zum Thema derdamaligen HEIMERZIEHUNGundERZIEHUNGSGEWALT“ überhaupt existieren.

„Ehemaliges Heimkind“ Peter Henselder von TOP MEDIEN - BERLIN, schrieb dann am 06.07.2010 folgende Synopsis DAZU., d.h. betreffend diesem RECHTSGUTACHTEN., die er @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/832/1/ veröffentlicht hat und die ich jetzt auch hier – mit seiner Erlaubnis und auf seine Bitte hin ! – noch einmal wiedergebe. Hier nun also seineAusarbeitung“, wie er sie nennt.

»»» Rechtsgutachten zur Heimerziehung

Geschrieben von »pethens«
Dienstag, 6. Juli 2010

Unter dem Titel "Expertise zu Rechtsfragen der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Gutachten im Auftrag des 'Runden Tisch Heimerziehung' vom 31. Mai 2010" wird auf 93 Seiten von Prof. Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten und Dr. Friederike Wapler die Rechtslage geschildert, wie sie für den genannten Zeitraum galt. Dies gelingt, für ein juristisches Gutachten gar nicht selbstverständlich, wenn auch für den Laien nicht immer leicht verstehbar in überraschend feinfühliger Weise und verschafft Einblicke in Zusammenhänge, die den meisten Heimkindern und Fürsorgezöglinge der damaligen Zeit völlig unbekannt waren und sind. Nachdem die "Theorie" vorliegt, gilt es nun, diese mit der "Praxis" zu verbinden. Die Umsetzung der "Theorie" spiegelt sich im Gutachten vor allem durch den Rückgriff auf Kommentare wider. Aber auch die Klagen und Vorwürfe der ehemaligen Heimkinder werden ebenso wahrgenommen und gehören wie auch neuere Literatur zum Problemfeld. Sie bilden den Hintergrund für die Darlegungen sowohl der Gesetzeslage wie auch der Rechtsverstöße und der Überlegungen, wie mögliche Entschädigungen rechtlich geregelt werden könnten.

Der vielleicht wichtigste Satz des Gutachtens lautet [Seite 83]: "Der Rechtsstaat Bundesrepublik hat seine eigenen Ansprüche gegenüber den Heimkindern nicht eingelöst." Was damit gemeint ist, macht ein anderer Satz deutlich [Seite 85]: "Die Untersuchungen für dieses Gutachten zeigen, dass die Heimerziehung in dieser Zeit und noch darüber hinaus unter gravierenden rechtsstaatlichen Mängeln litt, die insofern 'Systemcharakter' hatten, als sie von der damaligen Rechtslage mit verursacht wurden." So klar wurde bisher noch nirgends die Verantwortung des Staates für das ausgesprochen, was damals in den Heimen und den Fürsorgeanstalten geschah. Doch wird auch die Verantwortung der Heimträger genannt, die sich einer Reform der Heimerziehung widersetzten. So heißt es Seite 37: "Eine Reform der Heimaufsicht scheiterte in den 50er Jahren nicht zuletzt daran, dass die freien Träger dies als Eingriff in ihre Selbständigkeit werteten und daher ablehnten." Daß gegenüber den konfessionellen Trägern, die damals fast ein Monopol auf die Heimerziehung hatten, schwer durchzukommen war, hat erst kürzlich auch die Studie des Landschaftsverbandes Rheinland zur Heimerziehung im genannten Zeitraum herausgestellt [ ein diesbetreffendesArbeitspapier“ ist seit dem 30.06.2010 hier zu finden @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/rheinland-studie.pdf ! ], wenn ausgeführt wird: "Die Mittel zur Intervention waren allerdings auf Seiten des Landesjugendamtes begrenzt, da zum einen die Nichtbelegung eines konfessionellen Heimes das staatlich-konfessionelle Arrangement gestört hätte und zum anderen besonders seit den 1960er Jahren ein wachsender Heimplatzmangel existierte, weswegen das Instrument der Nichtbelegung sehr stumpf war."

[ Zurück jedoch zu dem Rechtsgutachten, das am 1. Juli 2010 dem »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin vorgelegt wurde. ] Die Ausführungen zu den Zuständigkeiten und den abweichenden bzw. ergänzenden Gesetzesbestimmungen der Länder, die unter der Überschrift "Überblick über die Rechtslage in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre" mit zahlreichen Unterpunkten abgehandelt werden, erwecken den Eindruck einer unübersichtlichen Rechtslage und den fehlenden Willen, diesen ganzen Komplex systematisch und einheitlich zu regeln.

Für die ehemaligen Heimkinder wichtig und interessant sind die Ausführungen zu einem eigenständigen Erziehungsrecht des Staates, der nicht aus dem Elternrecht abgeleitet wird. Hierzu heißt es Seite 33-34: "Das öffentliche Erziehungsrecht des Heimträgers wurde als originär verstanden, d.h. es wurde nicht aus dem Elternrecht abgeleitet. Es hob das elterliche Sorgerecht nach der damals herrschenden Auffassung nicht auf, sofern es den Eltern nicht gem. § 1666 Abs. 1 BGB entzogen worden war. Es wurde lediglich durch das öffentliche Erziehungsrecht überlagert und ruhte, solange und soweit dies für die Durchführung der Fürsorgeerziehung erforderlich war. De facto aber verloren die Eltern mit der Anordnung der Fürsorgeerziehung für die Dauer des Heimaufenthalts ihres Kindes die Kernbestandteile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der tatsächlichen Sorge. Das bedeutet, dass das öffentliche Erziehungsrecht rechtlich ausgestaltet werden konnte, was allerdings nur von einer Minderheit der deutschen Länder getan wurde." Das "öffentliche Erziehungsrecht" wurde auf den Heimträger übertragen, einschließlich, und das ist für die ehemaligen Heimkinder wiederum wichtig, des Züchtigungsrechtes. Hierzu heißt es Seite 34: "Das öffentliche Erziehungsrecht entstand auch dann, wenn die Kinder und Jugendlichen in privaten Heimen untergebracht wurden, also auch in den Einrichtungen kirchlicher Träger, weil diesen im Regelfall ihre Erziehungsrechte von der Fürsorgeerziehungsbehörde übertragen wurden. Der Umfang der Übertragung war landesrechtlich sehr unterschiedlich geregelt […]. Grundsätzlich aber waren die Erziehungsbefugnisse der Fürsorgeerziehungsbehörde und der Heimleitungen denen der Eltern angeglichen, d.h. das öffentliche Erziehungsrecht umfasste das Recht der Aufenthaltsbestimmung (nach 1962 ausdrücklich in § 70 Abs. 1 JWG geregelt), das Recht der täglichen Sorge sowie die seinerzeit üblichen Zuchtmittel."

Das Züchtigungsrecht und die Zuchtmittel werden unter der Überschrift "Körperliche Züchtigung" [Seite 66-70] abgehandelt. Eingeleitet ist es mit dem Zitat "Wenn ich im Alter von etwa 10 Jahren weinte, wurde ich gezüchtigt, damit ich aufhöre." Mit diesem Zitat wird bereits zu Beginn dieses Kapitels deutlich gemacht, daß das Züchtigungsrecht einem erzieherischen Zweck diente. Wo dieser nicht vorlag, galt die Züchtigung auch in der damaligen Zeit in der Regel als Unrecht. Während das Züchtigungsrecht der Erzieher kaum eigenständig thematisiert wurde, setzte man sich bereits in den 50ziger Jahren mit dem Züchtigungsrecht des Lehrers auseinander. Dieses scheint daher auch als Leitfaden für das Züchtigungsrecht in den Heimen gedient zu haben. Auch wenn bezüglich des Züchtigungsrechtes ebenfalls keine bundeseinheitliche Regelung vorlag, so unterlag es doch drei Einschränkungen: "[Seite 67] (1) Die ausführende Person musste aus Landesrecht oder Heimvertrag rechtlich zur Züchtigung von Heimzöglingen befugt sein und sich innerhalb der (von Land zu Land unterschiedlichen) Grenzen ihrer Befugnis bewegen. [… Seite 68] (2) Die konkrete Erziehungsmaßnahme musste aus erzieherischen Gründen und im Interesse des Kindes eingesetzt werden. [… Seite 69] (3) Die Maßnahme durfte nicht unverhältnismäßig sein."

Hervorgehoben wird ausdrücklich [Seite 69]: "Entwürdigende, gesundheitsschädigende oder 'quälerische' Züchtigungsmaßnahmen waren jedoch verboten." Weiter heißt es zur Frage des Umfangs des Züchtigungsrechts von Lehrern und Erziehern [Seite 69]: "Wie weit die Regeln zum Züchtigungsrecht des Lehrers auf das der Fürsorgeerzieher übertragen werden können, muss fraglich bleiben. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1954 legt der BGH an das Züchtigungsrecht des Lehrers strengere Maßstäbe an als in einer Entscheidung zum Züchtigungsrecht eines Erziehers aus dem Jahr 1952 und begründet dies u.a. mit den Worten: 'Was Fürsorgezöglingen recht sein mag, braucht den Schülern normaler Volksschulen nicht billig zu sein.'" In einem solchen Urteil wird das Sozialgefälle sichtbar, daß zwischen den Kindern in Familien und Kindern in den Heimen bestand.

Die rechtliche Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern wird im Gutachten nicht thematisiert, obgleich der Anteil der unehelichen Kindern in den Heimen überdurchschnittlich hoch war und die Unehelichkeit häufig als Merkmal der Verwahrlosung und im religiösen Kontext als Ausdruck moralischer Minderwertigkeit betrachtet wurde. Im Gutachten wird die Moral, auf Frauen und Mütter bezogen, unter dem Aspekt der damaligen Naturrechtslehre abstrakt abgehandelt bzw. an den damaligen herrschenden Auffassung von Sittlichkeit anschaulich gemacht, wobei der Verstoß gegen den Sittenkodex, als Indiz der Verwahrlosung gedeutet, ein Grund für die Heimeinweisung wurde. Die Haltung der weitgehend christlichen Erzieher den unehelichen Kindern gegenüber bleibt unthematisiert, vielleicht zu recht, weil hier kein Recht tangiert ist?

Ein wesentlicher Punkt, der ehemalige Heimkinder interessieren könnte, ist die Frage der Zwangsarbeit. Erfreulich ist es, daß die Auffassung des Runden Tisches Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren, wonach von Zwangsarbeit nur im Kontext der NS-Vergangenheit gesprochen werden dürfe, nicht geteilt wird. Der Begriff der Zwangsarbeit des Grundgesetzes wird durchaus für das Problem von Arbeitseinsätzen in den Heimen als relevant betrachtet. Doch wird hervorgehoben, daß dort, wo ein sozialversichungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, nicht von Zwangsarbeit gesprochen werden könne. Hier mag zur Konkretisierung die Studie des Landschaftsverbandes Rheinland dienen [ ein diesbetreffendesArbeitspapier“ ist seit dem 30.5.2010 hier zu finden @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/rheinland-studie.pdf ! ], die zur Frage der Versicherungspflicht einige Ausführungen gemacht hat. "Die Arbeit innerhalb des Heims war in einen Berufsausbildungsbereich und den der Hilfsarbeiten organisiert. Die große Mehrheit der Jugendlichen führte heimintern Hilfsarbeiten aus, die als 'Arbeitsertüchtigungen' sowie als berufliche Erprobung verstanden wurden. Häufig waren dies einfachste Tätigkeiten, die der bloßen Beschäftigung und damit verbunden auch der Kontrolle der Jugendlichen dienten. Externe Arbeiten wurden ab 1962 in Form einer 'Außenarbeitsordnung' geregelt. Arbeitsgruppen von Minderjährigen aus den Heimen des Landschaftsverbandes waren demnach auch über sogenannte 'Arbeitsverschaffungsverträge' u.a. auch bei bzw. für Unternehmen wie Tipon, Maddaus, Gebra Plast, Backhaus & Graas, Wanderer-Werke, Escho-Plast etc. tätig [ Zu letzterem, siehe seit dem 01. 07.2010, u.a., auch http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/10879-studie-%C2%BBheimerziehung-in-nordrhein-westfalen-1945-1972%C2%AB-%C2%BB%E2%80%9Eheimkinder%E2%80%9C-im-rheinland-vom-kriegsende-bis-in-die-1970er-jahre%C2%AB/ ! ]. Viele dieser Betriebe belieferten auch heimeigene Werkstätten, so dass die Jugendlichen auch innerhalb der Heime Industriearbeit zu leisten hatten. Die Minderjährigen galten dabei, anders als bei regulären Lehr- und Arbeitsverträgen außerhalb der Heimeinrichtungen, nicht als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1963 änderte dies und führte zumindest für einen - allerdings zunächst nur kleineren - Teil (bis 1969 nur rund ein Viertel) von ihnen zu einer Versicherungspflicht. Versichert wurden ab 1963 alle regulären Lehr- und Anlernlinge, die innerhalb der Heime beschäftigt waren. Die Rückversicherung griff bis zum Jahr 1958. Überwiegend blieben die Jugendlichen – besonders häufig betraf dies Mädchen – aber auch weiterhin in den Heimen in nicht sozialversicherungspflichtigen Anlern- oder vermeintlichen Arbeitserprobungsverhältnissen beschäftigt. Erst seit 1972 wurde die Lücke im Versicherungsschutz der im Heim beschäftigten Jugendlichen durch neue Richtlinien geschlossen, und die Arbeitsformen wurden an die Maßgaben des Berufsbildungsgesetzes angeglichen. Seitdem erst galten die Heime auch als Arbeitgeber ihrer 'Zöglinge'." Daneben herrschte jedoch auch die Auffassung vor [ Rechtsgutachten, Seite 76 ! ], "dass die Arbeit im Heim als erzieherische Maßnahme, nicht als vertraglich vereinbartes Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sei. Eine Sozialversicherungspflicht schied danach aus. Diese Ansicht wurde im Jahr 1975 vom BSG bestätigt." Wie die Diskrepanz zwischen der [ NRW ]Landeschaftsverband-Studie und dem Rechtsgutachten zu verstehen ist, mögen die Fachleute klären. Wichtig, worauf nicht hingewiesen wird, könnte es hierbei auch sein, die Etataufstellungen der entsprechenden Anstalten einzusehen. So weist etwa der Etat für das Kinderheim Köln-Sülz mehrere Einnahmeposten für Werksküche, Gartenwirtschaft und Werkstattbetriebe aus.

Vor diesem Hintergrund wird also zu bestimmen sein, wie z.B. Arbeitseinsätze in Fürsorgeanstalten der frühen 50ziger Jahre zu bewerten sind. Das Rechtsgutachten macht dann darauf aufmerksam, daß in der Verweigerung der freien Berufswahl eine Verletzung des entsprechenden Grundrechtes liegen kann. [Seite 74-75]: "Während es in den 50er Jahren noch undenkbar schien, den (vielfach fast volljährigen) Jugendlichen die Entscheidung über ihre Berufswahl selbst zu überlassen, wurden schon in den späten 60er Jahren Vorwürfe gegen die Entmündigung der Heimkinder erhoben und eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) angenommen. Im Übrigen war seit den 50er Jahren anerkannt, dass bei der Auswahl einer Ausbildung oder Beschäftigung für einen Jugendlichen dessen Eignung und die Wirkung auf das spätere Berufsleben zu berücksichtigen waren."

Neben dieser Verletzung des Grundrechts der freien Berufswahl könnte eine weitere Verletzung eines Grundrechts in der Nichtgewährung von rechtlichem Gehör gesehen werden. Hierzu stellt das Gutachten fest [Seite 60]: "Die Rechtslage bei der vorläufigen Fürsorgeerziehung erlaubte es folglich insbesondere vor 1962, die vorläufige Fürsorgeerziehung zeitlich unbegrenzt auszudehnen, ohne jemals eine endgültige Entscheidung zu treffen. Wurde auf diese Weise das Recht der Kinder und Jugendliche auf rechtliches Gehör umgangen, so dürfte dies in den meisten Fällen auch schon nach damaliger Verfassungsauslegung eine Grundrechtsverletzung darstellen." Das ihnen rechtliches Gehör gewährt werden mußte und daß sie selbst das Recht hatten, einen Antrag auf Beendigung der Fürsorgemaßnahme zu stellen, dürfte für die meisten ehemaligen Heimkinder einer der Überraschungen sein, die das Gutachten für sie bereit hält.

Insgesamt bringt das Gutachten in manchen Fragen eine Klärung, in manchen stößt es die Diskussion in eine Richtung, in der eine Lösung gefunden werden könnte. Dies gilt vor allem für die Frage der Entschädigung. In einem Punkt kann das Gutachten jedoch nicht befriedigen. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte in Artikel 121 die Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kindern mit denen der ehelichen angeordnet. Das RJWG von 1922 schreibt in § 1 "ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit" fest. Im Rechtsgutachten taucht der Begriff "seelisch" jedoch nur am Rande auf. Wie wichtig gerade dieser Aspekt in der frühkindlichen Entwicklung ist, das war auch zu Beginn der 50ziger Jahre durchaus bekannt. So verdienstvoll das Gutachten in der Nachzeichnung der Rechtsgrundlagen der Fürsorgeerziehung und der FH ist, so hätten gleichwohl auch die Säuglingsheime genannt und ihnen ein eigenes Kapitel gewidmet werden müssen. Sie sind fester Bestandteil der Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren, doch kaum ein ehemaliges Heimkind kann hierzu aus eigener Erfahrung etwas berichten. Hier besteht auch unter rechtlichem Aspekt erheblicher Klärungsbedarf. «««

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".