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Friday, June 18, 2010

NRW adoptiert was „Anspruchsgegner“, Antje Vollmer und Hans-Siegfried Wiegand re „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ beschlossen haben.

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Nordrhein-Westfalen Landtag adoptiert was „Anspruchsgegner“, Antje Vollmer und Hans-Siegfried Wiegand betreffend „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ gemeinsam beschlossen haben.

Die HEIMKINDERSACHE in Nordrhein-Westfalen – Sachstand 18. März 2010

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. März 20120 in Düsseldorf adoptiert schon im Vorfeld was die Gesamtheit derAnspruchsgegneram »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin [ RTH ], einschließlich der Vorsitzenden Antje Vollmer und ihrem Verbündeten ( Betroffenenvertreter ) Dr. Hans-Siegried Wiegand, betreffend Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzung, was „ehemalige Heimkinder“ betrifft, gemeinsam beschlossen haben.

Ich, Martin Mitchell, wurde kürzlich von verschiedenen Betroffenen betreffend ihren „Akten“ in Nordrhein-Westfalen gefragt.

Einleitend teile ich deshalb erst einmal diesbetreffend mit:

Zuständigkeit für die Akten der Heime im Nachkriegsdeutschland in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen liegt, erstens, ( beim Landesjugendamt ) beim Landschaftsverband Rheinland in Köln und, zweitens, ( beim Landesjugendamt ) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.

Desweiteren mache ich alle Betroffenen auf etwas sehr wichtiges aufmerksam, was ich ebenso während dieser meiner Recherchen entdeckt habe:

Relevanter AUSZUG aus dem offiziellen 31-seitigen Protokoll des parlamentarischen Ausschuss für Generationen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010 –

APr 14/1123Seite 22

[ Dieser AUSZUG umfaßt insgesamt sieben Seiten: d.h. die Seiten 22-28 ]

[ Wichtiger Vermerk von dem Betroffenen Martin Mitchell in Australien: Auch die Landesregierung sowohl wie anscheinend der gesamte Landtag von Nordrhein-Westfalen richtet sich voll und ganz nach dem »Zwischenbericht RTH« auf Bundesebene und adoptiert ebenfalls die kategorische Ablehnung der Verwendung des Begriffs Zwangsarbeit für dendamaligen Arbeitszwang für Heimkinder in den westlichen Besatzungszonen“ und für dieunentlohnte schwere Arbeit der Heimkinder unter fortdauernder Bedrohung mit und Anwendung von Zwang und Gewalt“; und der Begriff Menschenrechtsverletzung wird von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen / dem Landtag schon garnicht erst erwähnt, geschweige denn eingeräumt !voll und ganz im Einklang mit und den Wünschen und Vorstellungen von Dr. Antje Vollmer und ( Betroffenenvertreter ) Dr. Hans-Siegfried Wiegand und den anderen „Anspruchsgegnernam RTH ensprechend ! ]


14. Wahlperiode
Landtag Nordrhein-Westfalen
Ausschuss für Generationen, Familie und Integration
78. Sitzung ( öffentlich ) – SI/DNS
18. März 2010

DüsseldorfHaus des Landtags
13.30 Uhr bis 16:15 Uhr

Vorsitz: Andrea Milz (CDU)
Protokoll: Uwe Scheitel

7 - Zwischenbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren“ - Sachstand und Schlussfolgerungen der Landesregierung

Vorlage 14/3266

Ausschussvorsitzende Andrea Milz [ CDU ] weist auf den mit Vorlage 14/3266 zur Kenntnis gegebenen Zwischenbericht [ RTH ] zum Thema des Tagesordnungspunktes [ 7 ] hin. Die SPD-Fraktion habe einen mündlichen Bericht beantragt, um die Einschätzung der Landesregierung zu erfahren.


[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]

Für die Landesregierung [ von NRW ] erstattet [ CDU ] Staatssekretärin [ Jg. 1951 ]
Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) [ zuvor ( vor 2005 ! ) auf Bundesebene, in Berlin, im gleichen Fachbereich und in gleicher Stellung tätig ] folgenden Bericht:

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie hatten um einen mündlichen Bericht zur Bedeutung des Zwischenberichts des Runden Tisches "Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren" [ RTH ] gebeten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Ich will und muss aber eingangs betonen, dass ein Endergebnis und damit Lösungsperspektiven zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angeboten werden können. Die Beratungen dieses Runden Tisches [ RTH ] erweisen sich als ausgesprochen komplex. Auch der Runde Tisch [ RTH ] selbst hat für sich noch keine Lösungsstrategie entwickelt. Das wird Gegenstand in der nächsten Phase der Arbeit sein. Das Mandat des Runden Tisches [ RTH ] geht ja bis Ende des Jahres 2010.

Daher werden wir als Landesregierung jetzt auch noch keine Schlussfolgerungen aus der Arbeit des Runden Tisches [ RTH ] ziehen können, sind aber sehr aufmerksamer Beobachter und Beteiligter an diesem Runden Tisch [ RTH ]. Nordrhein-Westfalen [ : Klaus Schäfer ( Jurist ) ] und Schleswig-Holstein [ Georg Gorrison ( Jurist ) ] sitzen als einzige Bundesländer mit an diesem Runden Tisch [ RTH ] und setzen sich damit sehr für das von Ihnen angesprochene Thema ein und sind um eine Aufklärung der Sachverhalte bemüht.

Aus unserer Sicht sind folgende Grundsätze wichtig:

Der Runde Tisch "Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren" [ RTH ] ist vom Deutschen Bundestag beauftragt, die Anliegen der Heimkinder aufzuarbeiten und eine Lösung zum weiteren Umgang mit den Geschehnissen zu entwickeln.

In seinen Beratungen hat der Runde Tisch [ RTH ] – das zeigt der Zwischenbericht eindeutig – die Berichte Betroffener sehr ernst genommen. Er hat sie intensivst erörtert und auch aus unserer Sicht eine sehr eindeutige Einschätzung der Situation der Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren vorgenommen.

Aus der Analyse geht hervor, dass man von der Heimerziehung in diesem Zeitraum nicht sprechen kann. Auch für damals gilt: Die Situation der Heimkinder in den Heimen war sehr unterschiedlich. Man kann auch nicht generell von einem Versagen der Heimerziehung sprechen. Feststellungen wie sie in einer Pressemeldung des Vorsitzenden des Verbandes der Heimkinder [ sic - ? ] vorgenommen wurden, nahezu alle Kinder – als bis zu 800.000 in dieser Zeit – seien misshandelt worden, werden durch den Bericht jedenfalls nicht bestätigt. Sie sind auch aus unserer Sicht völlig überzogen.

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Es hat aber ganz offensichtlich in einer bisher nicht bekannten Größenordnung erhebliche Missstände und Übergriffe gegeben, die auch nach den damals herrschenden Erziehungsvorstellungen – es ist wichtig, dass die Heimerziehung in der damaligen Zeit nicht mit den heutigen Wertmaßstäben gemessen werden kann – auf das Schärfste zu verurteilen sind. Generell ist festzustellen, dass damals repressive und restriktive Erziehungsmethoden in den Heimen vorherrschten und der Gedanke weit verbreitet war, dass Kinder generell – aber insbesondere gefährdete Kinder und Jugendliche – durch Härte, Zucht und Ordnung erst zu vollwertigen Menschen erzogen werden müssten. Hier galt nicht nur der Zwang zum Essen, sondern auch der Zwang zur Arbeit. Züchtigung in Form von körperlicher Gewalt gehörte ebenfalls zum Alltag vieler Heime, damals allerdings auch zur Alltagspraxis in vielen Familien.

Zutreffend ist, dass Arbeit in vielen Heimen eine wesentliche Rolle spielte. Arbeit als Teil von Erziehung war ein ganz wichtiges Mittel. Allerdings wäre der Rückschluss, es handele sich dabei um Zwangsarbeit insoweit verfehlt, weil der Begriff Zwangsarbeit schlechterdings mit der Zwangsarbeit der Zwangsarbeiter im Nationalsozialismus belegt ist. Das wiederum ist dann auch gegenüber diesen Opfern nicht angemessen.

Sie sehen also: Es sind doch hoch komplexe Vorgänge, mit denen wir uns beschäftigen.

Es ist wichtig, dass der Runde Tisch [ RTH ] feststellt, dass auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen muss bezweifelt werden, dass diese Missstände ausschließlich auf einzelne mit der pädagogischen Arbeit beauftragte Personen zurückzuführen sind. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das "System Heimerziehung" große Mängel sowohl in fachlicher als auch in aufsichtsrechtlicher Hinsicht aufwies.

Daraus leitet sich jedoch nicht ein systematischer Verstoß gegen Erziehungsprinzipien ab, sehr wohl aber die Frage nach einer Verantwortungskette ausgehend vom örtlichen Jugendamt über das Landesjugendamt als Heimträger, ab 1961 als Fachaufsicht und Heimaufsicht sowie als Finanzierungsträger. Auch die freien Träger sind hier einzubeziehen, denn sie waren zum damaligen Zeitpunkt überwiegend Träger der Heime.

Der Runde Tisch [ RTH ] hat sich auch der Frage der Verjährung eventueller straf- und zivilrechtlicher Ansprüche sowie der Möglichkeit von Rentenansprüchen und Opferentschädigungsansprüchen angenommen. Dazu gibt es inzwischen eindeutige Stellungnahmen, die im Kern darauf hinauslaufen, dass keine der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen für Entschädigungen herangezogen werden kann. Im Rentenrecht wird noch weiter zu prüfen sein, ob es Sonderregelungen geben kann.

Hier wird es auch darauf ankommen, ob objektiv Verstöße gegen die Rentenversicherungspflicht vorliegen. Erste Hinweise ergeben sich hier für die Landesregierung im Übrigen aus den Zwischenergebnissen der Studien der beiden Landesjugenämter. –

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Hinsichtlich des Strafrechts wird man von einer Verjährung der Straftaten ausgehen müssen.

Die Analyse des Runden Tisches [ RTH ], die ich Ihnen vorgetragen habe, zeigt, wie sorgfältig, intensiv und differenziert eine Auseinandersetzung mit der Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren zu erfolgen hat. Sie ist daher auch für die Landesregierung [ von Nordrhein-Westfalen ] eine wichtige Grundlage bei der Suche nach Lösungen.

Zur Situation in Nordrhein-Westfalen lässt sich feststellen:

Bereits in den 50-er Jahren hat das zuständige Sozialministerium durch eindeutige Erlasse klar gestellt, dass körperliche Züchtigung in den Heimen zu untersagen ist. Sollte von dieser Weisung abgewichen werden, durfte eine Züchtigung nur vom Heimleiter oder der Heimleiterin selbst vorgenommen werden, und hierzu musste ein Strafbuch angelegt werden. Auszüge aus den Strafbüchern zeigen uns, dass die Anlässe für körperliche Züchtigung häufig aus der heutigen Sicht betrachtet gering waren, aber – wie auch der Runde Tisch [ RTH ] feststellt – aus der damaligen Sicht dem Grundsatz repressiver Erziehung entsprachen. Ob die Strafberichte geschönt waren, lässt sich leider nicht mehr nachweisen.

Der Einweisungsgrund in ein Heim, der in der Regel vom Jugendamt entschieden und vom zuständigen Vormundschaftsrichter angeordnet wurde, stellt sich auf den ersten Blick nach Auffassung der Wissenschaftler zwar als fachlich vertretbar dar – jedenfalls wenn man die Aktenlage berücksichtig; hier wird allerdings auf den zweiten Blick geachtet werden müssen, um einen Zusammenhang im Sinne einer Verantwortungskette, die ich eben schon genannt habe – Jugendamt, Landesjugendamt, Heimträger usw. – herstellen zu können. Die 1961 eingeführte Heimaufsicht hat offensichtlich eher routinehaft funktioniert, nicht aber nach qualitativen Gesichtspunkten differenzierte systematische Prüfungen durchgeführt.

Bei den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und Münster ] haben sich inzwischen wohl mehr als 500 Betroffene gemeldet, die zunächst Einsicht in ihre Akten haben möchten und eine Aufarbeitung und Anerkennung ihres Leidens anstreben. Natürlich spielt bei einigen auch die Frage einer individuellen Entschädigung eine Rolle. Dies entspricht auch den Informationen der katholischen Kirche und des Runden Tisches [ RTH ], die ebenfalls beide Hotlines eingerichtet haben.

Insgesamt haben sich derzeit rund 1.500 – vielleicht etwas mehr – Betroffene gemeldet. Doppelzählungen sind bislang nicht herausgenommen worden. Vermutlich wird man aktuell von etwa 1.000 Betroffenen ausgehen dürfen.

Ein Großteil der Akten ist in den Landesjugendämtern noch erhalten. Sie werden den Betroffenen zugänglich gemacht. Außerdem ist auch möglich, dass sich die Betroffenen bei der Durchsicht der Akten begleiten lassen, das also nicht alleine machen müssen, sondern jemand mit ihnen in die Akten geht. Das ist auch, so denke ich, aus psychologischen Gründen ein durchaus sehr sinnvolles Angebot.

Festzustellen ist zudem, dass es zwischen Betroffenen und Trägern der Einrichtungen sowie den Heimen inzwischen zu Kontakten gekommen ist. Hier haben die

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Heime entsprechende Möglichkeiten geschaffen – so z. B. das Diakonische Werk wie auch Träger aus dem Bereich der katholischen Kirche.

Auch im kommunalen Raum werden solche Aufarbeitungsstrategien aufgegriffen.

So hat zum Beispiel das Kreisjugendamt Warendorf in einer öffentlichen Veranstaltung in den letzten Tagen Betroffene zu Wort kommen lassen.

Aus unserer Sicht ergeben sich zunächst einmal folgende Konsequenzen:

Wir werden die Beratungen am Runden Tisch [ RTH ] weiterverfolgen. Wir werden die Lösungsvorschläge, die dort erarbeitet werden, analysieren und weiterhin sehr eng begleiten.

Herr [ Professsor ] [ Klaus ] Schäfer [ Jurist ] geht als leitender Mitarbeiter unseres Hauses dorthin [ zum RTH in Berlin ] und engagiert sich darüber hinaus in enger Kooperation mit den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und Münster ] in der Begleitung der wissenschaftlichen Studie, die dort läuft, damit wir aus eigener Anschauung die Arbeit des Runden Tisches [ RTH ] begleiten können.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickeln wir Lösungsstrategien, die auch für Nordrhein-Westfalen Gültigkeit haben sollen und Möglichkeiten der Hilfe anzeigen.

Angesichts des Beratungsstandes des Runden Tisches [ RTH ] und der noch nicht gänzlich geleisteten Aufarbeitung der Problematik halten wir es für unbedingt erforderlich, die Beratungen jetzt nicht auf die Ebene des Parlaments zu heben. Das würde das Parlament unter einen ganz großen Erwartungsdruck durch die Betroffenen selber stellen. Das zeigt sich in den Ländern, in denen das gemacht wurde, so in Niedersachsen und Hessen.

Angesichts der derzeit laufenden Gesamtdiskussion – auch hinsichtlich der sexuellen Missbrauchsfälle – bedarf es aus unserer Sicht weiterer Aufklärung der Sachverhalte und sorgfältiger Prüfung bezüglich möglicher Lösungsvorschläge.

Sobald uns die Analysen der beiden Landesjugendämter [ in Köln und Münster ] vorliegen, wird es sinnvoll und ratsam sein, im Rahmen einer größeren Gesprächsrunde mit Betroffenen über diese Ergebnisse zu beraten und sie mit den Aussagen der Betroffenen zu vergleichen und in Übereinstimmung zu bringen.

Wir sind gerne bereit, zu gegebener Zeit – wenn wir wieder etwas mehr wissen – dem Ausschuss erneut zu berichten.

Wolfgang Jörg (SPD) erachtet es als wichtig, Erziehungsmethoden in den Heimen während der in Rede stehenden Zeit nicht alleine darauf zu reduzieren, dass die Eltern von Erziehungsvorstellungen noch aus der Zeit des Nationalsozialismus geprägt gewesen seien. Die strukturelle Gewalt habe eine darüber hinausgehende Qualität und verdiene eine besondere Aufarbeitung. Die Schäden, die die Kinder mit auf ihren Lebensweg genommen hätten, seien unermesslich. Die Strategie der Aufarbeitung, die die Staatssekretärin vorgestellt habe, halte er für richtig. Wegen der nicht immer unproblematischen Offenlegung werde diese Aufarbeitung wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Reduktion allein auf die 50-er und 60-er Jahre

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griffe allerdings zu kurz. Er wisse aus Berichten, dass die beklagten Methoden auch noch in den 70-er Jahren angewandt worden seien.

Mit ihrer Initiative, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen, habe sich die Abgeordnete Annegret Krauskopf bis zum letzten Tag ihrer parlamentarisch-politischen Laufbahn um Kinder – vor allem benachteiligte Kinder – gekümmert.

        ( Allgemeiner Beifall )

Marie-Theres Kastner (CDU) bedankt sich sowohl für den schriftlichen Bericht [ der leider – soweit bekannt – nicht im Internet vorliegt ] als auch die mündliche Berichterstattung. Abgründe täten sich auf. Es werde noch lange dauern, bis das Thema aufgearbeitet sei. Eine Erledigung nicht im politischen Tagesgeschäft halte sie für wichtig.

Größtmögliche Gemeinsamkeit sei gefragt. Deutlich müssten auch Zusammenhänge in den Blick genommen werden, die vergleichbare Entwicklungen heute noch begünstigten.


Vielleicht hätten Heimkinder im Zuge der bundesweiten Missbrauchsdiskussion endlich auch eine Chance, gehört zu werden, hofft Annegret Krauskopf (SPD). Bisher seien deren Signale politisch nicht aufgenommen worden. Sie selber habe aufgrund einer Praktikantinnentätigkeit in einem Heim in den 50-er Jahren eine besondere Affinität zum Thema entwickelt. Manche Dinge könnten jetzt tiefgreifender erörtert werden.

Die betroffenen Menschen wollten ihre Würde wiederhaben. An bestehende Gesetze, die Missbrauch untersagten, hätten sich viele oftmals nicht gehalten.

Bei der Gelegenheit dürfe auch nicht außer acht gelassen werden, dass behinderte Heimkinder überhaupt nicht am Runden Tisch [ RTH ] vertreten seien. Sie appelliere an die Anwesenden, nicht bis zu einer Entscheidung zu warten, die jetzt nach hinten geschoben werde. Für die wenigen Menschen, um die es gehe, sei eine schnelle Entscheidung zu finden, statt einen Runden Tisch nach dem anderen zu veranstalten.

Den Menschen solle nicht durch eine bloße Entschuldigung, sondern durch Taten ihre Würde zurückgegeben werden.

[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]

Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) stellt zunächst klar, der Blick auf die 50-er und 60-er Jahre sei bildlich gemeint und hänge damit zusammen, dass diese Zielgruppe im Vordergrund der Petition aus diesem Kreis gestanden habe.

Der Runde Tisch [ RTH ] werde am Ende seines auf zwei Jahre angelegten Mandats einen Vorschlag unterbreiten. Die durch den Beitrag der Abgeordneten Krauskopf zum Ausdruck gebrachte emotionale Betroffenheit könne sie, Gierden-Jülich, nachvollziehen.

Zu beachten sei der bisher einmalige Vorgang, dass der Petitionsausschuss des Bundestags einen solchen Runden Tisch [ RTH ] unter Beteiligung Betroffener, Wissenschaftler und weiteren Beteiligten eingerichtet habe, um das Problem systematisch aufzuarbeiten. Die

[ Seite 27 ]

[ RTH ] Vorsitzende Antje Vollmer (GRÜNE) sei Garantin dafür, dass mit hohem Engagement an der notwendigen Aufklärung gearbeitet werde. Auch die Behinderten seien – wenngleich nicht direkt durch Personen vertreten – im Blick des Runden Tisches [ RTH ]. Angesichts aktueller Vorfälle werde das Haus eine qualitative Analyse zum Thema "Heimaufsicht" vornehmen, um für die Zukunft eine qualitative Weiterentwicklung zu erreichen.

Norbert Killewald (SPD) bittet um weitere Auskünfte zur Aktenlage der von der Staatssekretärin erwähnten 1.000 Fälle. Der staatliche Anteil der Aufklärungsarbeit müsse deutlich und schnell abgearbeitet werden. Es müsse möglich sein, die Akten eines Trägers über einen Zeitraum von 10/20 Jahren aufzuarbeiten. Er werbe für mehr Aktivität. Es könnte ansonsten für die Träger, die heute tätig seien, zu einem Glaubwürdigkeitsproblem kommen. Wie solle einem drohenden Vertrauensverlust vorgebeugt werden?

Andrea Asch (GRÜNE) dankt der Abgeordneten Krauskopf dafür, das Thema auch angesichts der jetzt publik gewordenen Missbrauchsfälle in Einrichtungen und Internaten auf die Tagesordnung gebracht zu haben. Bekannt sei, dass es neben Gewalt, Zwangsfütterung und Arbeitszwang massivsten sexuellen Missbrauch gegeben habe, der mit anderen Gewaltformen gekoppelt gewesen sei. Der Landschaftsverband Rheinland [ in Köln ] habe sich dieses Themas sehr intensiv angenommen und eine Untersuchung zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in Auftrag gegeben.

Die Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] seien sowohl als Heimaufsicht wie auch Träger eigener Einrichtungen betroffen. Sie hoffe darauf, dass gegenüber den Opfern eine Entschuldigung ausgesprochen werde.

        ( Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich [MGFFI]: Ich habe eben schon gesagt, dass die beiden Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] das untersuchen! )

[ Asch weiter ] Die Kontinuität der schwarzen Pädagogik der 50-er/60-er Jahre fuße auf einer Kontinuität der nationalsozialistischen Pädagogik – auch in personeller Hinsicht. Viele ehemalige Soldaten seien ohne pädagogische Ausbildung als "Erzieher" übernommen worden. Erkenntnisse habe es schon damals und nicht erst jetzt gegeben. Es sei höchste Zeit zu reagieren. Die aktive Mitarbeit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am Runden Tisch [ RTH ] auf Bundesebene, so die Abgeordnete an Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich und Regierungsbeschäftigten Schäfer [ d.h. Prof. Klaus Schäfer ( Jurist ) ] gewandt, heiße sie gut. Es stünde allerdings Nordrhein-Westfalen als oberster Landesjugendbehörde gut an, die Aktivitäten der Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] zum Anlass zu nehmen und sich dazu auch öffentlich zu verhalten, eine Initiative zu starten, die zeige, dass die Opfer gehört würden und ein Stück ihre Würde zurückbekämen. Die Betroffenen müssten sich mit ihrem Leid ernst genommen fühlen.

[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]

Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) erinnert daran, dass Professor Klaus Schäfer [ Jurist ] als Vertreter der Kinder- und Jugendministerkonferenz aller Länder am Runden Tisch [ RTH ] auf Bundesebene teilnehme. Damit vertrete Nordrhein-Westfalen das Anliegen offensiv.                              [ Seite 28 ]

Das Phänomen sei bundesweiter Natur und werde in engster Abstimmung mit den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und in Münster ] angegangen. Beide Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] arbeiteten vorbildlich.

Als Hintergrundinformation: Die Betroffenen verdrängten ihre Qualen oft ein Leben lang. Häufig kämen sie erst im Alter zur Artikulation ihres Leides. Von daher sei es nicht ungewöhnlich, dass sich die Opfer erst in höherem Alter zu Wort meldeten.

Auch das sei ein Grund dafür, dass die öffentliche Verantwortung – Heimaufsicht und Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] – erst sehr spät mit der Fragestellung konfrontiert worden sei. Aber dann sei sofort die Vernichtung von Akten gestoppt worden. Beide Landschaftsverbände [ in Köln und in Münster ] hätten den Opfern Zugang zu Akten gewährt. Mittlerweile gelte das auch für die Einrichtungen selber.

Das MGFFI [ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ] stehe für Betroffene, die das Gespräch suchten, jederzeit offen. Sie berichte darüber hinaus im Petitionsausschuss [ des Landes Nordrhein-Westfalen ( ? ? ? ) ] im Übrigen regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten. Die Befassung mit der Vergangenheit biete auch Anlass, sich mit der Heimaufsicht heute in qualitativer Hinsicht auseinanderzusetzen. In dieser Befassung liege ein Schlüssel zur Prävention für zukünftige Fälle.

Regierungsbeschäftigter Prof. Klaus Schäfer (MGFFI) [ Jurist ] [ Mitglied am RTH ] ergänzt: Gespräche mit Kirchen und Kommunen würden geführt. Es gehe um die Beantwortung der komplexen Frage, wie Ansprüche – nicht im Sinne von Rechtsansprüchen wohl bemerkt – abgeleitet werden könnten. Vor etwa drei Wochen habe er sich die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung der beiden Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] zeigen lassen. Beide Landschaftsverbände [ in Köln und in Münster ] legten Wert auf eine zügige Aufarbeitung. Das MGFFI [ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ] habe somit ein klares Bekenntnis zu seiner Verantwortung und zur Koordination der Länder abgegeben. In den 11 anderen alten Bundesländern habe man es mit zum Teil völlig anderen Ausgangslagen zu tun. Im Saarland und in Bayern etwa habe es jeweils nur die Meldung eines Betroffenen gegeben [ sic - ? ? ? ].

1961 habe es die Heimreform gegeben. Er [ Prof. Klaus Schäfer ( Jurist ) ] habe 1969 als Erzieher in einer Einrichtung gearbeitet und wisse deshalb um die Zusammenhänge. Das Feld müsse zunächst gründlich aufgearbeitet werden, bevor es zu einer abschließenden Antwort kommen könne. Ein vorläufiges Ergebnis bringe niemanden weiter. Noch vier Sitzungen stünden an. Der Zwischenbericht [ RTH ] enthalte bereits Hinweise auf immaterielle Lösungen. Ein sehr differenzierter Katalog sei herausgearbeitet worden.

QUELLE: PDF-Dokument @ http://www.landtag.nrw.de/www/www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA14-1123.pdf

[ UPDATE: Seit dem 30.06.2010 gibt es jetzt online aber auch noch eine relativ vollständige Wiedergabe von einem ungekürzten und unverwässerten diesbetreffenden 22-seitigen „Arbeitspapier“ dieser vom NRW Landschaftsverband in Auftrag gegebenen STUDIE der benannten Forscher ( von der hier nur am Rande die Rede ist ) auf die sich die NRW Politiker hier angeblich ( aber nur zweitrangig ! ) beziehen, welches @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/rheinland-studie.pdf zu finden ist ! ]
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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