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Monday, August 30, 2010

HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNG-LÖSUNGSVORSCHLÄGE, die auch schon am 2.7.2010 dem »Runder Tisch Heimerziehung« vorlagen – jetzt hier eine erweiterte Version.

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Der Australier Martin Mitchell hat sich dazu entschieden ZUM WOHLE ALLERBETROFFENEN“ diese differenzierten »Lösungsvorschläge« auch hier in diesem seinem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 bekannt zu machen:

Dies sind die von vielen „ehemaligen Heimkindern“ zusammengetragenen diffenrenzierten »Lösungsvorschläge« zur „Entschädigungsfrage“ für „das von ihnen erlittene Unrecht und Leid“, d.h. die von vielen „ehemaligen Heimkindern“ innerhalb und ausserhalb des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.[ letzterer vom »Runden Tisch« ausgesperrt ! ] ( „VEHeV.“ / „VEH“ ) zusammengetragenen „Ideen“ --- nicht nur die „Ideen“ einer Einzelperson oder einer beschränkten Gruppe, sondern einer sehr vielfältigen und unbeschränkten Autorenkollektive von vielen „ehemaligen Heimkindern“ --- „Ideen“, die dann auf Insistenz dieser „Betroffenen“ hin von einer der drei Personen, die mit Erlaubnis der Schirmherrin des »Runden Tisches« Dr. Antje Vollmer gewöhnlich dort mit am »Runden Tisch Heimerziehung« fürEhemalige HeimkinderERSCHEINEN DARF, am 02.07.2010 erstmalig eingereicht wurden; d.h. eine ungefähr gleichlautende Version dieser differenzierten »Lösungsvorschläge« wurde mündlich vorgetragen sowohl wie auch schriftlich eingereicht, eine EINREICHUNG, die aber leider bisher nicht von den Verantwortlichen am »Runden Tisch« protokolliert worden ist.


Unsere Lösungsvorschläge sind Antworten auf fünf Fragen:

1. Wie kann Opfern der ehemaligen Heimerziehung geholfen werden, die Würde, die ihnen genommen wurde, zurückzuerlangen?
2. Wie kann Opfern der ehemaligen Heimerziehung geholfen werden, mit den Folgeschäden des ihnen in den Heimen widerfahrenen Un-rechts und Leids besser zurechtzukommen?
3. Wie können Opfer ehemaliger Heimerziehung finanziell entschädigt werden?
4. Wie können die Leistungen für Opfer ehemaliger Heimerziehung fi-nanziert werden?
5. Was kann getan werden, damit sich das in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre geschehene Unrecht nicht wiederholt?



Anmerkung 1:

Wir verwenden den Begriff „OPFER EHEMALIGER HEIMERZIEHUNG, um klarzumachen, dass wir ausschließlich solche Menschen meinen, die als Säuglinge, als Kinder und/oder als Jugendliche in Heimen gelitten haben und geschädigt wurden.

Anmerkung 2:


Wir gehen davon aus, dass für die meisten Opfer ehemaliger Heimerziehung das ihnen zugefügte Unrecht rechtlich verjährt ist. Deshalb schließen wir uns dem von Frau Dr. Friederike Wapler gemachten Vorschlag an, mit unseren Forderungen nicht an den verjährten Rechtsverletzungen anzusetzen, sondern an den Folgeschäden. Das heißt: Wir begründen unsere an die Heimträger, die Kirchen, die Kommunen, die Länder und an den Bund gerichteten Forderungen mit der „Annahme einer fortbestehenden Verantwortung, ohne Rechtsanspruch“ (Dr. Wapler).
Allerdings machen wir darauf aufmerksam, dass die rechtliche Verjährung selbst eine Folge des damals erlittenen Unrechts und Leids ist. Denn die erlittenen Traumatisierungen und die für ein Überleben unentrinnbare Notwendigkeit, sie zu verdrängen, sowie die Scham, ein Heimkind gewesen zu sein, waren wesentliche Ursachen dafür, dass es den Opfern seelisch unmöglich war, aus sich herauszugehen und rechtzeitig vor Gericht öffentlich Klage zu führen.



1. Wie kann Opfern der ehemaligen Heimerziehung geholfen werden, die Würde, die ihnen genommen wurde, zurückzuerlangen?


Wir schlagen vor:

1. Das Unrecht, das Opfern der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird von hoher Stelle in Staat und Kirche öffentlich als Unrecht anerkannt. Von denselben Stellen wird öffentlich eine Bitte um Verzeihung ausgesprochen.

2. Das Unrecht, das Opfern der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird als Verletzung der Menschenrechte anerkannt.

3. In der Sitzung des Runden Tisches vom 1. und 2. Juli 2010 wurde vorgeschlagen, in der „Verantwortungskette“ zu Unrecht gefasste Beschlüsse nachträglich als unrechtmäßig aufzuheben. Da dies rechtlich nicht möglich ist, wurde stattdessen vorgeschlagen, solchen Beschlüssen, sofern sie in Akten noch auffindbar sind, eine Erklärung beizufügen, dass sie als unrechtmäßig anzusehen sind. Diesem Vorschlag schließen wir uns an, möchten ihn aber dahingehend ergänzen, dass eine solche Erklärung nicht nur den Akten beigefügt, sondern auch dem jeweiligen Betroffenen ausgehändigt wird.

4. In verschiedener Weise wird öffentlich an die Heimerziehung der Zeit von 1945 bis 1975 erinnert zum Beispiel durch:

► Monografien über einzelne Heime, wie beispielweise die Monografien über Freistatt, Glückstadt und Volmarstein
► Kunstwerke von Opfern ehemaliger Heimerziehung, sofern sie in Beziehung zu ihrer Heimerfahrung stehen
► Gedenktafeln an ehemaligen Heimen oder deren Orten
► Eine zentrale Gedenkstätte. Ein Denkmal
► Die Fortsetzung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre

5. Am Runden Tisch wurde von anderer Seite vorgeschlagen, dem Gesetzgeber zu empfehlen, dass er den Begriff „Verwahrlosung“ in Art. 6, Abs. 4 GG ändere. Diesem Vorschlag schließen wir uns an.


2. Wie kann Opfern ehemaliger Heimerziehung geholfen werden, mit den Folgeschäden des in den Heimen erlittenen Unrechts und Leids besser zurechtzukommen?


Auf diese Frage hat der AFET (Herr Rainer Kröger) dem Runden Tisch in der Sitzung am 1. und 2. Juli umfassende und detaillierte Vorschläge unterbreitet. Herr Kröger spricht von einer „Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre (Anlaufstelle)“, mit einer Zentrale in Berlin und sechs in den alten Bundesländern verteilten Außenstellen.
Wir schließen uns seinen Vorschlägen im Großen und Ganzen an, schlagen jedoch vor, sie folgendermaßen zu ergänzen bzw. zu ändern:
1. Die „Anlaufstellen“ werden bezeichnet als „Stützpunkte für Opfer ehemaliger Heimerziehung“.
2. In diesen Stützpunkten arbeiten auch Betroffene mit, und zwar paritätisch.
3. Das Konzept der Stützpunkte wird gemeinsam mit Betroffenen entwickelt.
4. Die Zentrale wird nicht in Berlin, sondern im Zentrum der alten Bundesrepublik angesiedelt.
5. Das Netz der Stützpunkte wird engmaschiger gemacht. Die ländlichen Regionen werden angemessen berücksichtigt. Denn für viele Opfer ehemaliger Heimerziehung sind lange Wege nur schwer zu bewältigen.
6. Die Stützpunkte können auch aufsuchend tätig werden.
7. Die Stützpunkte helfen Betroffenen, sich zur Aufarbeitung ihrer Heimerfahrungen selbst zu organisieren. Das heißt im Einzelnen: Die Stützpunkte helfen Betroffenen

► bei der Suche nach ihren Akten, bei der Aktensicherung und bei der Akteneinsicht;
► bei der Suche nach Eltern, Geschwistern und anderen Verwandten;
► bei der Suche nach Menschen, die mit ihnen in Heimen waren;
► bei der Organisation von Begegnungen mit andern Opfern ehemaliger Heimerziehung;
► bei der Bildung von Selbsthilfegruppen;
► bei der Schaffung von Möglichkeiten, sich vor einer erneuten Traumatisierung im Alter zu schützen;
► als Schiedsstelle, wenn Opfer Ausgleichszahlungen für Folgeschäden der Heimerziehung fordern;
► bei der Dokumentation und Erinnerung (siehe Kap. 1. Punkt 4)
► bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung ehemaliger Heimerziehung.

Zum Punkt Aktensicherung, Akteneinsicht und Aktenarchivierung führen wir aus:

a) Die Akten der Betroffenen sind:

► in den Einrichtungen aller Träger der damaligen Heimerziehung und deren Archiven, in Gerichten, Jugendämtern, Landesjugendämtern, Landeswohlfahrtsverbänden und Landschaftsverbänden, in allen Vormundschaftsstellen und allen weiteren Behörden, die darüber verfügen könnten, für weitere 50 Jahre zu sichern;
► auf Kosten dieser Stellen zu archivieren;
► den Betroffenen unzensiert als Ganzes zur Einsicht zu geben und auf Wunsch in Kopie zu überlassen.

Betroffene haben ein Recht auf ihre Biographie und auf alle damit in Verbindung stehenden aktenkundigen Informationen. Das Datenschutzrecht ist u. E. nachrangig gegenüber dem Recht der Betroffenen auf eine möglichst unzensierte Einsicht in die eigene Biografie.

b) Im Auftrag von Opfern ehemaliger Heimerziehung ist den Stützpunkten von Behörden, Verbänden, Heimträgern und Archiven über die vorhandenen Ak-tenbestände Auskunft und Einsicht zu gewähren.

Ergänzend schlagen wir vor: Sobald wie möglich wird ein Fond eingerichtet, aus dem medizinische und psychotherapeutische Maßnahmen bezahlt (oder vorausbezahlt) werden, wenn die Krankenkassen nicht (oder vorläufig nicht) dafür aufkommen (z. B. bei Trauma-Therapien).
Zum Punkt „Altershilfe“ führen wir aus:
a) Die Stützpunkte beraten Betroffene in Fragen der Altershilfe.
b) Sie bieten Betroffenen Hilfen zur Selbsthilfe an, z. B. bei der Gründung von Wohngemeinschaften oder anderen Formen autonomen Lebens im Alter.
c) Sie entwickeln und unterstützen regionale Alternativen zur Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen, z. B. Mehrgenerationenhäuser, Tagesgruppen, Betreutes Wohnen, ambulante Pflegedienste.

Zum PunktEinrichtung einer Schiedsstelleführen wir aus:
Für Zweifelsfälle im Hinblick auf die Anerkennung eines Anspruchs auf Ausgleichszahlung wird in den Stützpunkten eine paritätisch besetzte Schiedsstelle eingerichtet.
Zum Punkt „Wissenschaftliche Aufarbeitung“ führen wir aus:
Die Stützpunkte wirken mit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung ehemaliger Heimerziehung. Das heißt:
a) Die Stützpunkte formulieren und vergeben Forschungsaufträge.
b) Die Forschungsaufträge werden, wenn nötig, finanziert oder mitfinanziert aus dem in Kapitel 4 beschriebenen Fond.
c) Die Betroffenen wirken, wo immer dies möglich ist, am Forschungsprozess mit, etwa im Sinne der sogenannten Handlungsforschung.


3. Wie können Opfer ehemaliger Heimerziehung finanziell entschädigt werden?


Hierzu werden im Zwischenbericht drei Aussagen gemacht:
1. Der RTH wird prüfen, ob das OEG durch den Gesetzgeber angepasst werden kann oder ob einzelne Sachverhalte und Verfahren des OEGs für eine anderweitige und angemessene Lösung nutzbringend sind.
2. Der RTH wird prüfen, ob und wie eine Sonderregelung, durch die auch Arbeitszeiten in Heimen anerkannt werden können, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt wurden, möglich und angemessen ist und im Weiteren dem Gesetzgeber empfohlen werden kann.
3. Der RTH wird prüfen, ob und inwieweit die Empfehlung eines Fonds für materielle Anerkennung angemessen und möglich ist. Eine solche Anerkennung müsste dann in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen, die andere Opfergruppen in der deutschen Geschichte erhalten haben, stehen.



Zu diesen im Zwischenbericht gemachten Aussagen nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Opferentschädigungsgesetz

Der im Zwischenbericht im Hinblick auf das OEG in Aussicht genommene Prüfauftrag soll nicht weiter verfolgt werden; denn erstens ist der unter das OEG fallende Kreis der Betroffenen zu klein; zweitens würde der vom OEG geforderte lückenlose Nachweis einer Beziehung von Ursache und Wirkung vermutlich einer erneuten Traumatisierung gleichkommen.

2. Rentenrecht

In vielen Fällen mussten Kinder und Jugendliche innerhalb und/oder außerhalb der Heime Arbeit leisten,
► die nicht Erziehungszwecken diente und folglich auch nicht dementsprechend gestaltet war
► die übermäßig war
► die dazu diente, Personal oder Arbeitskräfte zu ersetzen
► die daher als Lohnarbeit anzusehen ist
► für die Sozialversicherungsbeiträge hätten gezahlt werden müssen, jedoch nicht gezahlt wurden.

Soweit das Rentenrecht den Erfordernissen der Betroffenen nicht angepasst werden kann, werden für diese Arbeit Renten aus dem in Kapitel 4 beschriebenen Fond geleistet.

3. Materielle Anerkennung

Nach unserer Auffassung muss eine materielle Anerkennung in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was andere vergleichbare Opfergruppen, also andere Opfer ehemaliger Heimerziehung und/oder Opfer sexuellen Missbrauchs, in der europäischen Geschichte erhalten haben. In Irland, Norwegen, Großbritannien, Kanada und den USA haben Staat oder Kirche (oder beide) namhafte finanzielle Entschädigungen geleistet. In Österreich steht Ähnliches in Aussicht. Deutschland kann nicht dahinter zurückstehen.
In diesem Sinne schlagen wir für erlittene schwerwiegende Schädigungen Ausgleichszahlungen (Schmerzensgeld) vor.

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

Jeder, der im Heim schwere Schädigungen körperlicher, seelischer und /oder geistiger Art erlitten hat, erhält für das ihm zugefügte Unrecht und Leid und für die lebenslangen Folgeschäden eine symbolische Ausgleichszahlung (Schmer-zensgeld).
Zu den schweren Schädigungen rechnen wir:
► Unterbringung in einem Säuglingsheim
► körperliche, seelische und/oder geistige Misshandlung

zum Beispiel durch Prügel, durch Demütigungen, durch Psychopharmaka, durch Unterbindung aller Kontakte zur Familie oder durch religiösen Zwang
► Zwangsarbeit im Sinne des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG (einschl. Kinderarbeit)
► Vorenthaltung von Bildung und Ausbildung
► jede Form freiheitsberaubender Unterbringung
► sexuellen Missbrauch

Unter Zwangsarbeit nach Art. 12. Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes verstehen wir in unserem Zusammenhang jede auf Veranlassung der Heimleitung innerhalb oder außerhalb der Heime zwangsweise geleistete Arbeit, die nicht Erziehungszwecken diente und die nicht dementsprechend ausgestaltet war, sondern die im Gegenteil übermäßig und nicht selten entwürdigend war und die in vielen Fällen durch ihr Übermaß Bildung und Ausbildung verhindert und infolgedessen den Aufbau einer angemessenen Existenz erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht hat.

Vorschlag I:

Einige Mitglieder unseres Arbeitskreises schlagen eine lebenslange monatliche Rente von 300 Euro oder wahlweise eine Einmalzahlung von 54. 000 Euro vor. Als Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung von 54.000 Euro haben sie eine monatliche Rente von 300 Euro, ausgezahlt über insgesamt 15 Jahre, gewählt.
Diese Ausgleichzahlung wäre also eine Pauschalleistung. Das heißt: Für eine der genannten schweren Schädigungen würde es eine genauso hohe Ausgleichszahlung geben wie für mehrere.

Vorschlag II (Alternativvorschlag):

Dagegen schlagen andere Mitglieder unseres Arbeitskreises vor, nicht pauschal, sondern individuell-additiv zu verfahren. Wer eine dieser Schädigungen erlitten habe, solle eine Ausgleichszahlung in Höhe von 20.000 Euro, wahlweise eine lebenslange monatliche Rente von 110 Euro erhalten. Wer zwei dieser Schädigungen erlitten habe, solle das Zweifache erhalten, also 40.000 Euro, wahlweise eine monatliche Rente von 220 Euro; usw. Wer alle Schädigungen erlitten habe, solle 120.000 Euro erhalten, wahlweise eine monatliche Rente von 660 Euro. Wenn man davon ausgehe, dass im Mittel drei Schädigungen geltend gemacht werden, ergebe sich eine durchschnittliche Ausgleichszahlung von 60.000 Euro, wahlweise eine monatliche Rente von 330 Euro.

Für beide Vorschläge gilt: Sofern einem Betroffenen Nachweise fehlen, solle Glaubhaftmachung durch eine eigene eidesstattliche Erklärung oder durch eidesstattliche Erklärungen von Zeugen möglich sein.

ALLE AUSGLEICHZAHLUNGEN SOLLEN OHNE ANRECHNUNG AUF DIE GRUNDSICHERUNG ODER SONSTIGE TRANSFERLEISTUNGEN (ARBEITSLOSENGELD, EINGLIEDERUNGSHILFE USW.) GEWÄHRT WERDEN.

Anmerkung 1:

Unsere Diskussion über Art und Höhe der Ausgleichszahlungen ist noch nicht be-endet. Sie wird bestimmt von drei wichtigen Fragen: Welche Lösung ist gerecht? Welche Lösung ist für die Opfer im Hinblick auf das Erbringen von Nachweisen zumutbar, d. h. am wenigsten verletzend? Und welcher Lösungsvorschlag ist rea-listisch?

Anmerkung 2:

Die Zahl derer, die eine Ausgleichszahlung fordern werden, ist offen. Schätzungen, die über 50.000 hinausgehen, sind uns nicht bekannt.



4. Wie können die Leistungen für Opfer ehemaliger Heimerziehung finanziert werden?


Es wird ein Fond gebildet, der aus zwei Teilen besteht:

1. STIFTUNGSFOND

Dieser Fond enthält ein festes, nicht verfügbares Kapital.
Verwendbar sind nur Erträge.
Dem Stiftungsrat gehören auch Betroffene an.
Zustifter sind in einem festzulegenden proportionalen Anteil:
► Heimträger und Trägerverbände , z. B. Diakonie und Caritas
► Kirchen
► Ordensgemeinschaften
► Öffentliche Jugendhilfeträger (Kommunen, Landkreise)
► Bundesländer
► Bund

2. STIFTUNGSFOND

In diesen fließen ausschließlich Spenden.
Das Kapital des Spendenfonds ist jederzeit verwendbar.
Der Spendenfond wird jährlich bedarfsentsprechend aufgefüllt.
Spender sind in einem festzulegenden proportionalen Anteil die oben Genannten.

Zustifter und Spender ist außerdem die deutsche Wirtschaft. Denn selbst dann, wenn sie die Löhne für die von ehemaligen Heimkindern geleistete Zwangsarbeit an die jeweiligen Heimträger entrichtet haben sollte, hat sie unseres Erachtens
eine moralische Verpflichtung, sich an den finanziellen Leistungen für Opfer ehemaliger Heimerziehung und an deren Rehabilitierung angemessen zu beteiligen.


5. Was kann getan werden, damit sich das in der Heimerziehung der
50er und 60er Jahre geschehene Unrecht nicht wiederholt?



Auf diese Frage hat der Landschaftverband Westfalen-Lippe (Herr Hans Meyer) dem Runden Tisch in der Sitzung am 1. und 2. Juli 2010 acht sachkundige Vorschläge unterbreitet.
Wir schließen uns diesen Vorschlägen an, fügen jedoch hinzu:
1. Die Ombudsstellen sind unabhängig.
2. Als Ombudsfrauen oder Ombudsmänner wirken auch ehemalige Heimkinder mit.
3. An den Regelbesuchen der Landesjugendämter/Aufsichtsstellen in Heimen nehmen auch Mitglieder des Heimbeirates teil.

Außerdem erinnern wir hier erneut an das in Kapitel 1 unter Punkt 4 Gesagte:
► Monografien über einzelne Heime
► Kunstwerke von Opfern ehemaliger Heimerziehung
► Gedenktafeln an ehemaligen Heimen oder deren Orten
► Zentrale Gedenkstätte und Denkmal
► Fortsetzung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre

Unsere Arbeit an diesen Lösungsvorschlägen ist noch nicht beendet. Für Kritik und Anregungen sind wir dankbar.

24. August 2010


Abschliessend wird von dem Australier Martin Mitchell darauf aufmerksam gemacht, dass bisher auch noch keine der von ihm hier aufgelisteten Personen und Organisation, Geschäftsunternehmen und Behörden irgendwelche »Lösungsvorschläge« bekanntgegeben haben:
Der Bund der Bundesrepublik Deutschland
Die 16 individuellen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland
Die Römisch Katholische Kirche von Deutschland ( RKK )
Caritas
Die Evangelische Kirche von Deutschland ( EKD )
Die Diakonie
Die Arbeiterwohlfahrt in Deutschland ( AWO )
Alle involvierten individuellen Schwestern Orden in Deutschland
Alle involvierten individuellen Brüder Orden in Deutschland
Alle Wohlfahrtsverbände
Die Kommunen
Die Landkreise
Alle sonstigen „privaten Träger“ damaliger 'Heime'

Alle Jugendbehörden
Alle damals aus dem „Unrecht und Leid“ profitierenden Firmen und Geschäftsunternehmen ( die aber bisher noch nicht einmal an den »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin geladen worden sind und von denen bisher am »Runden Tisch« noch nicht einmal die Rede war ).

Weder Staat noch Kirche haben den „Betroffenen“ eben bisher auch nur VOLLSTÄNDIGE LISTEN ALLER IHRER DAMALS VON IHNEN BETRIEBENEN 'HEIME' zur Verfügung gestellt bezüglich denen durchaus eineEntschädungfür denAufenthaltund dieBehandlung“ / „Misshandlungdarin alsInsasse“ zutreffen könnte.

Und alle politischen Parteien ( jede polische Partei als individuelle Entity ! - ob „LINKS“, „RECHTS“ oder „MITTE“, ob „ROT“, „ROSA“, „SCHWARZ“, „GELB“, oder „GRÜN“ ) in der Bundesrepublik Deutschlandsitzenauch weiterhinauf dem Zaun“ was die „Frage der Entschädigung für Ehemalige Heimkinder“ betrifft. Keiner will sich festlegen oder Stellung beziehen für diese „Opfergruppe“/ für diese „Randgruppe“ --- und „Heimkinder“ sind ja keine „Eliteschüler“ und das "deutsche Bildungssystem" steht auch nicht in Gefahr derentwegen was das Ausland ( und die Schüler die von daher nach Deutschland kommen ) und die Wirtschaft betrifft. Die Gesellschaft hat sie an „den Rand des zu Ertragenden“ befördert und dort sollen sie, die „Heimkinder“, es scheint, auch bleiben.


NACHTRAG ( 31.08.2010 ):

Der evangelische Theologe und Diplom Psychologe, Dierk Schäfer, der sich schon seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst und sich auch selbst persönlich für die Belange von „Ehemalige Heimkindern“ engagiert, hat diese differenzierten »Lösungsvorschläge« ebenso in seinem BLOG: Dierk Schaefers Blog ( http://dierkschaefer.wordpress.com/ ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/ forgestellt und einige „Ehemalige Heimkinder“ haben auch schon verschiedene Kommentare dort dazu abgegeben.

Dierk Schäfer selbst hat diese differenzierten »Lösungsvorschläge« hier kommentiert @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/08/loesungsvorschlaege-kommentiert.pdf .

Desweiteren hat eine rege Diskussion dazu begonnen in dem Forum »Forum: Ehemalige Heim-und Adoptivkinder« @ http://ehemalige-heimkinder-info.foren-city.de/ in dem Thread, den die dortige Betreiberin »Oerni« »Lösungsvorschläge für den rth von Dr. Wiegand« benennt @ http://ehemalige-heimkinder-info.foren-city.de/topic,228,45,-loesungsvorschlaege-fuer-den-rth-von-dr-wiegand.html ( ein Thread, der jetzt schon [ 31.08.2010 ] bis auf Seite 4 vorangeschritten ist )

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Sachbezogene Kommentare können auch HIER in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesen »HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNG-LÖSUNGSVORSCHLÄGEN« abgegeben werden und werden dann auch HIER für ALLE Leser sichbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Button zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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