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Monday, September 27, 2010

EHEMALIGE HEIMKINDER völlig unzufrieden mit dem 'Heimkindervertreter' Dr. Hans-Siegfried Wiegand am »Runden Tisch Heimerziehung«. Er hat sie verkauft.

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Leserkommentare zu dem am Sonntag, 26. September 2010 in der Neue OZ - Neue Osnabrücker Zeitung erscheinenden Artikel in dem die »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« Schirmherrin Dr. Antje Vollmer zitiert wird und sich und ihre Linie profiliert.

Artikel von Uwe Westdörp 26. September 2010 16:49 Uhr @
http://www.noz.de/artikel/47999832/vollmer-niemand-darf-ausscheren

Mahnung an den Runden Tisch Heimerziehung – Noch Hürden auf der Zielgeraden

Vollmer: Niemand darf ausscheren


Leserkommentare:


»»» Lothar C., Montag, 27. September 2010, um 23:47 Uhr

Lösungsvorschläge "mit großem Respekt aufgenommen" ? .. Wie bitte ?

Zitat: " Die Vorschläge und Forderungen der ehemaligen Heimkinder sind nach den Worten von Vollmer am Runden Tisch „mit großem Respekt“ aufgenommen worden "

Dies entspricht in keinster Weise der Wahrheit und offenbart weiter die verachtende Haltung gegenüber den Anliegen der Überlebenden der damaligen Heimkinderhölle.

Weder sind die Lösungsvorschläge der Opfervertreter des RundenTisches selber noch anderer Opfervertreter auf den Sitzungprotokollen als Tagespunkt überhaupt erschienen ! ! !

Ganz zu schweigen davon daß diese überhaupt disskutiert worden wären oder gar angenommen.
Statt dessen wird "gemahnt" und mit Scheitern gedroht wer nicht auf einer Linie eingeschworen bleibt.
Wessen Linie frägt sich hier?

Die komplett missachteten und von der Tagesordung gestrichenen Lösungsvorschläge der Heimkindervertreter sind jederzeit im Internet nachlesbar

Da frägt sich welche Punkte der Lösungsvorschläge der ehemaligen Heimkinder hat diese Frau veranlasst sich zu solcherart Drohgebärden hinreissen zu lassen.

Als Mediatorin ist diese Frau hier klar Parteiisch und voreingenommen zugunsten der Täterkreise. «««


»»» Heidi D., Montag, 27. September 2010, um 15:37 Uhr

Niemand darf ausscheren? Wer bestimmt das?

„Wir haben das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung schon im Zwischenbericht festgeschrieben," sagt Frau Vollmer. Lieber vergessen würde sie offensichtlich, dass schon der Zwischenbericht eben NICHT ungeteilte Zustimmung fand - Frau Djurovic (Ehemaligen-Vertreterin) z.B. hat sich gegen weite Teile desselben ausgesprochen. Vor laufenden Fernsehkameras übrigens!

Nun erfahren wir voller Staunen, dass Frau Vollmer es "zwingend" findet, dass "keiner ausschert". Wen mag sie damit wohl meinen? Und vor allem: Wer soll sich wohl angesprochen fühlen, wenn sie im nächsten Satz betont, dass, sollte es dennoch jemand wagen (wer wohl?), das "Gesamtpaket" zu scheitern drohe.

Um es mal ganz deutlich zu machen: die Überlebenden von sexueller, psychischer und physischer Gewalt in deutschen Heimen UND Internaten fordern ein angemessenes Schmerzensgeld, das sich in seiner Höhe an den gezahlten bzw. zugesagten Geldern international und nicht etwa an den erschreckend niedrigen Geldern für die ehemaligen Zwangsarbeitern ausrichtet!

Angemessen bedeutet:
● Eine monatliche Rente, die nicht angerechnet werden kann!
● Alternativ eine Einmalzahlung des Betrages, berechnet auf 15 Jahre!
● Dazu (und nicht auf das Schmerzensgeld anzurechnen!) die Übernahme von Therapiekosten bei Therapeuten nach Wahl! (Also nur dann kirchliche Therapeuten, wenn dies ausdrücklich erwünscht ist!)
● Die öffentliche Entschuldigung von repräsentativen Personen der Kirchen und des Staates!
● Eine adäquate Gedenkstätte im öffentlichen Raum
● Die Organisation von "Stützpunkten", die den Überlebenden auch in der Zukunft Hilfen bietet
● Verbindliche Zusagen über Kontrollmöglichkeiten und Transparenz bei zukünftigen Heim- bzw. Internatsunterbringungen.

Angemessen bedeutet auf gar keinen Fall, die ehemaligen Heim- und Internatskinder mit Sonntagsreden und finaziellen "Angeboten" erneut zu demütigen! Und - mal bescheiden nachgefragt: Warum sollten wir uns das bieten lassen? «««


QUERVERWEIS: »Ignoranz in vollem Glanz: Dr. Hans-Siegfried Wiegand 'Heimkindervertreter', hat sich gleich von Anfang an auf der Linie von Vollmer einschwören lassen« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/09/ignoranz-in-vollem-glanz-dr-hans.html

QUERVERWEIS: »Was für ein rechtsbeugendes Gremium ist denn dieser »Runde Tisch Heimerziehung« in Berlin, über das Dr. Antje Vollmer den Vorsitz inne hält ?« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/10/was-fur-ein-rechtsbeugendes-gremium-ist.html

QUERVERWEIS: »Antje Vollmer »Runder Tisch Heimerziehung« Schirmherrin bekommt auch weiter den völlig berechtigten Unmut „Ehemaliger Heimkinder“ zu spüren.« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/09/antje-vollmer-runder-tisch.html


QUERVERWEIS: »Hans Siegfried Wiegand's Verbündete, Darmstädter Psychologin Erika Tkocz, lehnt sich gegen die Berichterstattung des Australiers Martin Mitchell auf« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/10/hans-siegfried-wiegands-verbundete.html

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesem »EHEMALIGE HEIMKINDER völlig unzufrieden mit dem 'Heimkindervertreter' Dr. Hans-Siegfried Wiegand am »Runden Tisch Heimerziehung«. Er hat sie verkauft.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Friday, September 24, 2010

Der von Schirmherrin Antje Vollmer am »Runden Tisch Heimerziehung« auserkohrene „Hauptmitspracheberechtigte“ Dr. Hans-Siegfried Wiegand versaut alles.

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ZUSÄTZLICH ZU DER FESTSTELLUNG: "»Runder Tisch Heimerziehung« ist ein Farce. Der in Dezember 2010 zu erwartende Abschlussbericht ist schon fertig im August 2010."

Alle von dem „Unrecht und Leid“ in der damaligen „Heimerziehung“ Betroffenen“ – „OPFER EHEMALIGER HEIMERZIEHUNG“ – wollen wissen

Dr. Wiegand aber antwortet nicht

Welche Version, welcher »LÖSUNGSVORSCHLÄGE«, mit welchen Datum, wurde denn nun wirklich von den drei der Antje Vollmer am »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin akzeptabelen Betroffenen-Vertretern offiziell vorgelegt und WANNEINGEBRACHT“ und wann als „eingebracht“ offiziell dokumentiert ?

1. ) DIESE und NUR DIESE »LÖSUNGSVORSCHLÄGE« im genauen Wortlaut, bitte.

2. ) Datum und Uhrzeit DIESER »LÖSUNGSVORSCHLÄGE«, bitte.

3. ) Wann, wie und wo und auf welche Weise, wurden DIESE »LÖSUNGSVORSCHLÄGE« „eingebracht“, bitte ?

4. ) Von wem wurden DIESE »LÖSUNGSVORSCHLÄGE« offiziell entgegengenommen, bitte ? – Datum und Uhrzeit, bitte !

5. ) Wie, wo und von wem und auf welche Weise wurde die Einbringung und offizielle Entgegennahme DIESER »LÖSUNGSVORSCHLÄGE« offiziell und unwiderruflich dokumentiert, bitte ?

Nur wenn all diese Fragen zufriedenstellend beantwortet sind, können wir, meines Erachtens, davon ausgehen, dass dem »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin ein »LÖSUNGVORSCHLÄGE-KATALOG« vorliegt auf den sich alle Betroffenen GEEINIGT haben und der auch die vom „RTH“ anerkannte notwendige durch Dokumentierung und Protokollierung bestätigte Legitimität erhalten hat.

Wenn diese Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden können, gibt es keine Garantie, dass irgendwelche »LÖSUNGSVORSCHLÄGE« von Opferseite überhaupt dem »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin vorliegen, auch dann nicht wenn verschiedene Versionen von verschiedenen Betroffenen und Betroffenen-Sprechern im Internet veröffentlicht worden sind, denn all dies wäre und bliebe dann völlig bedeutungslos.

Sorry, für diese unbequemen Fragen und Feststellungen von dem Australier Martin Mitchell am 24. September 2010, um 04:01 Uhr im heimkinder-forum.de


Und habt Ihr schon gelesen was der evangelische Theologe und Diplom-Psychologe, Dierk Schäfer, der sich schon sehr lange für „ehemalige Heimkinder“ stark macht in seinem Blog ( Dierk Schaefers Blog ) zu diesen Punkten – das gesamte Thema, dass ich [ dort unter dem Nutzernamen »martini« ] insbesondere in Beitrag 27 in diesem Thread "»Runder Tisch Heimerziehung« ist ein Farce. Der in Dezember 2010 zu erwartende Abschlussbericht ist schon fertig im August 2010." im heimkinder-forum.de, anspreche ( was der Board-Nutzer und Korrespondent »xyz« „Nebensächlichkeiten“ nennt ! ) – zu sagen hat ?

Hat besonders auch der User »xyz« dies schon gelesen ?

Vom 23. September 2010 @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/09/23/mit-entschadigung-fur-misbrauch-ist-man-auch-in-osterreich-schneller-und-es-darf-auch-etwas-teurer-sein-als-bei-den-piefkes/#comments

»»» Wie steht es mit den ehemaligen Heimkindern, mit ihrer Entschädigung bzw. ihren Lösungsvorschlägen?

Ob es stimmt weiß ich nicht. Es gibt zumindest keine Meldungen darüber, ob die Vertreter der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch am Anfang der Woche ihre Forderungen formell eingebracht haben. Leider beachten die Heimkindervertreter am Runden Tisch die verordnete Arkandisziplin, das Schweigegebot. Es kann also sein, daß sie entgegen allen Mutmaßungen und Verdächtigungen die Forderungen eingebracht und Stillschweigen gewahrt haben über dies löbliche Verhalten. Löblich, weil nur so der Runde Tisch gezwungen ist, diese Forderungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Sollten sie jedoch, warum auch immer, die Lösungsvorschläge nicht formell eingebracht haben, dann bleibt nur eins: Sie müssen umgehend eine außerordentliche Sitzung fordern, damit sie ihrer Verpflichtung gegenüber den anderen Heimkindern gerecht werden.

Es wurde vermutlich auch schon versäumt, die profunde Bewertung des Zwischenberichts durch Prof. Kappeler offiziell in die Tagesordnung einzubringen. Ein gravierender Fehler, wenn dem so sein sollte. Das sollte man nicht wiederholen. Wenn die Heimkindervertreter am Runden Tisch in diesem Punkt versagen, wären sie zum Sargnagel für die Interessen der mißhandelten Heimkinder geworden und dürfen sich dann nicht wundern, wenn nach dem Schlußbericht die Enttäuschung ihrer Leidenskollegen in vollem Maß über sie hereinbricht. Ich werde mich dann, in zivilisierter Form, daran beteiligen. «««

Und hier kann jeder nachlesen um was es wirklich geht und was WICHTIG wäre ( also keine „Nebensächlichkeiten“ »xyz« ! ) @ http://www.veh-ev.info/download/anschreiben.pdf ( 12 Seiten ! ).

Diese 12 Seiten lagen allen drei am »Runden Tisch Heimerziehung« in BerlinMitspracheberechtigten“ schon zu Geschäftszeiten am Freitag, 17. September 2010 vor:

Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( sowohl wie auch seinem Vertreter am „RTH“ Jürgen Beverförden )
Frau Sonja Djurovic ( sowohl wie auch ihrem Vertreter am „RTH“ Stefan Beuerle )
Frau Eleonore Fleth ( sowohl wie auch ihrem Vertreter am „RTH“ Rolf Breitfeld )

Und diese 12-seitige Dokumentation – »LÖSUNGSVORSCHLÄGE« ! – war auch der Schirmherrin desRTHDr Antje Vollmer rechtzeitig zugesandt worden !

Etwaiige jetzige Aussagen von einer oder anderer dieser Personen, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, entsprechen nicht der Wahrheit.

Anscheinend wurde auf der 9. Sitzung des »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« in Berlin am Montag, 20. September 2010 und am Dienstag, 21. September 2010 noch nicht einmal von »»LÖSUNGSVORSCHLÄGEN« seitens derOPFER EHEMALIGER HEIMERZIEHUNG“« selbst geredet, geschweige denn solche »LÖSUNGSVORSCHLÄGE«eingebracht“.

Holger Wendelin ( von der „Geschäftsstelle“ des „RTH“ ) und Schirmherrin Antje Vollmer hatten dafür gesorgt, dass es „NICHT AUF DER TAGESORDNUNG“ stand, und Wiegand, Djurovic und Fleth hatten keinen Einwand dagegen erhoben, sondern hatten dies schweigend hingenommen.

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Wednesday, September 22, 2010

Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland gestehen ein „ca 500.000 Heimopfer leben noch“, lehnen aber 25 Milliarden Entschädigung für sie ab.

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In der frühen Bundesrepublik lebten zwischen 800.000 - 1.000.000 Kinder und Jugendliche in Heimen – die Zahlen sind relativ unumstritten.

Wir sollten bei den Berechnungen von 500.000 Überlebenden ausgehen, die heute noch leben und ein (zumindest theoretisches) Anrecht auf Entschädigung haben und dabei Zahlen zu Grunde legen, die in den verschiedenen "Lösungsvorschlägen" genannt werden, die hier kursieren ([ 1. ] Arbeitskreis um Herrn Dr. Wiegand, Vertreter ehemaliger Heimkinder am RTH, [ 2. ] Arbeitskreis um Frau Djurovic, Vertreterin ehemaliger Heimkinder am RTH, [ 3. ] Verein ehemaliger Heimkinder e.V., seit Ende Februar 2010 auf Anweisung von Schirmherrin Dr. Antje Vollmer nicht mehr am »Runden Tisch Heimerziehung« vertreten).

Frau Djurovic fordert an verschiedenen Stellen (zuletzt am 19.09.2010 in "evangelisch.de", einem Internetportal der evangelischen Kirche, http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/der-runde-tisch-ist-f%C3%BCr-heimkinder-eine-einmalige-chance23246) einen Rentenausgleich von 300 Euro pro Monat. Das ergibt – bei einer geschätzten "Restlebensdauer" von 15 Jahren – eine Summe von genau 27 Milliarden Euro!

Die Gruppe um Wiegand fordert einmal diesselbe Summe wie Frau Djurovic, als Alternativvorschlag fordert sie gestaffelte Beträge je nach "Schwere der Schädigung" und kommt dabei auf eine durchschnittliche monatliche Rente von 330 Euro. Dies würde – wiederum bei einer Annahme von 500.000 Überlebenden und damit potentiell Rentenberechtigten und einer geschätzten "Restlebensdauer" von 15 Jahren – eine Summe von 59.400 Euro pro Person (Herr Dr. Wiegand hat diese Summe in seinem Papier großzügig auf 60.000 Euro hochgerechnet – wir sollten dennoch bei der korrekten Zahl bleiben, denn bei 500.000 Personen sind auch 600 Euro eine ziemlich große Summe). Das bringt uns auf eine Gesamtsumme von 29,7 Milliarden Euro!

Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V. / VEH) schließt sich mit seinen Lösungsvorschlägen – ohne eigene Zahlen zu präzisieren – den obigen Varianten an.

Da nehmen sich die damaligen Forderungen des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V., die in den Medien für einen Aufschrei der Empörung sorgten und letztendlich dafür, dass Frau Djurovic dem VEH e.V. den Rücken kehrte, mit einem Mal relativ bescheiden aus: Der VEH forderte ein Entschädigung von 50.000 Euro pro Person – und kam, bei einer Annahme von 500.000 Überlebenden – auf die für Furore sorgende Summe von 25 Milliarden Euro! (Siehe den entsprechenden Artikel Menschenrechtsverletzungen @ http://hpd.de/node/7135).

Übrigens: selbst wenn man davon ausgeht, dass nur 10% der eventuell Überlebenden sich melden, um Entschädigungszahlungen einzufordern, kommt man nach den "Lösungsvorschlägen" immer noch auf 2,7 respektive 2,97 Milliarden Euro. Wenn man sich diese Zahlen vor Augen hält, versteht man auch, weshalb sich die beiden großen Kirchen und der Staat so zieren und alles dran setzen, die Heimkinder über den Runden Tisch zu ziehen!

Selbst der uns allen vertraute evangelische Theologe und Diplom-Psychologe Dierk Schäfer in Bad Boll ist der Meinung – wie er kürzlich (am 27.08.2010) in seinem Blog: Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/#comment-419 aussagte – dass ehemalige Heimkinder über den Tisch gezogen werden:
„Einen ganz besonderen Dank, Herr Mitchell, für den Hinweis auf das Interview unter http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/5048798. Dieser Rechtsanwalt [ Fachanwalt Prof. Elmar Giemulla ] weiß nicht nur Bescheid, wie Versicherungen und andere Haftungspflichtige arbeiten, sondern er kennt auch die menschliche Tragik auf der Opferseite. Es geht hier zwar nicht direkt um Heimopfer, doch alle Heimkinder sollten sich dies Interview anschauen, damit sie fundiert erfahren, wie sie über den Tisch gezogen werden.“

Heidi Dettinger [ in Zusammenarbeit mit Martin Mitchell ]


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Thursday, September 16, 2010

http://veh-ev.eu/ ist die einzige offizielle Webseite des Verein ehemaliger Heimkinder e.V., dem größten Heimkinder-Betroffenenverein in Deutschland

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Verein ehemaliger Heimkinder e.V.

Vereinswebseite @ http://veh-ev.eu

Für die Öffentlichkeit verschwanden wir in den Akten der Ämter und Gerichte – hinter Mauern wurden wir ausgebeutet, gepeinigt und missbraucht – nach 40 Jahren erkannten wir uns selbst und reichten uns die Hände zum Kampf für Gerechtigkeit und Anerkennung.

Vereinswebseite @ http://veh-ev.eu

„Ehemalige Heimkinder gründeten am 14. Oktober 2004 in Idstein am Taunus den Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ( „VEH“ / „VEHeV“ / „VEH e.V.“ ). Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ist beim Amtsgericht Aachen auf dem Registerblatt VR 4236 als gemeinütziger Verein eingetragen.
Die Mitglieder des Vereins sind vor allem ehemalige Heimkinder, die überwiegend in der Zeit von 1945-1985 in Heimen gelebt haben.
Neben den Ehemaligen hat der VEHeV Fördermitglieder. Jeder Büger, jede Einrichtung kann Födermitglied des Vereins werden.
Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. bemüht sich, auch die Heime in denen die Betroffenen gelebt haben ( bzw. deren Rechtsnachfolger ) als Fördermitglieder zu gewinnen.

„Für Spenden, die unsere Arbeit im Verein födern, sind wir sehr dankbar !
Spenden und Mitglieder-Beiträge überweisen Sie bitte an:
Hamburger Sparkasse
Konto-Nr.: 1 026 214 476 -- BLZ 200 505 50
IBAN: DE52200505501026214476
BIC: HASPDEHHXXX
oder per Paypal: h.dettinger@veh-ev.eu

Die Organe des Vereines ehemaliger Heimkinder e.V. sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.“

MEHR auf der Vereinswebseite @ http://veh-ev.eu/Der_Verein/F_A_Q_Fragen/f_a_q_fragen.html

Von manchen Medien in Deutschland - aus welchem Grunde auch immer - wird der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ / „VEH“ / „VEH e.V.“ ) manchmal als der „Verband der ehemaligen Heimkinder in Deutschland“ benannt ( Tagesspiegel und WELT ONLINE, zum Beispiel ).


HIER kann sich jeder darüber informieren wer und was zum „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ / „VEH“ / „VEH e.V.“ ) gehört und was nicht --- und wer sich, möglicherweise, als jemand ausgibt, der er nicht ist.


HEIMSEITE.EU / vehev.org ( bitte genau hinschauen ! ) hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Ihr Betreiber Michael-Peter Schiltsky ist ein privater GESCHÄFTSUNTERNEHMER ( und er, Schiltsky, persönlich - [ während einer Zeit als er mal, vom Arbeitsamt finanziert, als Teilzeit-Kraft für den Verein tätig war ( ca 2005-2007 ) ] - hat sich auch DESHALB diese Domainvehev.orgzugelegt ).


imheim.de hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Betreiber sind deutsche und spanische GESCHÄFTSLEUTE. Ihnen gehts ums GESCHÄFT.


heimkinder.info hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Die Betreiber sind private GESCHÄFTSLEUTE. Ihnen gehts ums GESCHÄFT.


Heimkind.Org hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Betreiber sind deutsche und spanische GESCHÄFTSLEUTE. Ihnen gehts ums GESCHÄFT.


ex-heimkinder.de und sein Betreiber Klaus Klüber in Alzenau hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Die Webseite ist seine private Domain.


EHD - Ehemalige Heimkinder Deutschlands e.V. hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. 1. Vorsitzender ist Werner Pah und 2. Vorsitzender ist Robert Vogel.


vereinigung-heimkinder-deutschlands.de hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Dem Ehepaar Alfred und Margarete Böttcher gehörts.


heimkinder-hotline.de hat nichts mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Der Betreiber ist die Katholische Kirche in Deutschland selbst.


All diese Webseiten – und noch einige andere, weniger bekannte Webseiten – haben nicht das Geringste mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun. Im Zweifelsfalle einfach beim Verein nachfragen.


QUERVERWEIS: »imheim.de ● heimkinder.info ● heimkinder-hotline ● ex-heimkinder ● 'EHD' haben nicht das Geringste mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu tun.« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/09/imheimde-heimkinderinfo-heimkinder.html
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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesen »http://veh-ev.info/ ist die einzige offizielle Webseite des Verein ehemaliger Heimkinder e.V., dem größten Heimkinder-Betroffenenverein in Deutschland«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein. .
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Monday, August 30, 2010

HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNG-LÖSUNGSVORSCHLÄGE, die auch schon am 2.7.2010 dem »Runder Tisch Heimerziehung« vorlagen – jetzt hier eine erweiterte Version.

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Der Australier Martin Mitchell hat sich dazu entschieden ZUM WOHLE ALLERBETROFFENEN“ diese differenzierten »Lösungsvorschläge« auch hier in diesem seinem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 bekannt zu machen:

Dies sind die von vielen „ehemaligen Heimkindern“ zusammengetragenen diffenrenzierten »Lösungsvorschläge« zur „Entschädigungsfrage“ für „das von ihnen erlittene Unrecht und Leid“, d.h. die von vielen „ehemaligen Heimkindern“ innerhalb und ausserhalb des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.[ letzterer vom »Runden Tisch« ausgesperrt ! ] ( „VEHeV.“ / „VEH“ ) zusammengetragenen „Ideen“ --- nicht nur die „Ideen“ einer Einzelperson oder einer beschränkten Gruppe, sondern einer sehr vielfältigen und unbeschränkten Autorenkollektive von vielen „ehemaligen Heimkindern“ --- „Ideen“, die dann auf Insistenz dieser „Betroffenen“ hin von einer der drei Personen, die mit Erlaubnis der Schirmherrin des »Runden Tisches« Dr. Antje Vollmer gewöhnlich dort mit am »Runden Tisch Heimerziehung« fürEhemalige HeimkinderERSCHEINEN DARF, am 02.07.2010 erstmalig eingereicht wurden; d.h. eine ungefähr gleichlautende Version dieser differenzierten »Lösungsvorschläge« wurde mündlich vorgetragen sowohl wie auch schriftlich eingereicht, eine EINREICHUNG, die aber leider bisher nicht von den Verantwortlichen am »Runden Tisch« protokolliert worden ist.


Unsere Lösungsvorschläge sind Antworten auf fünf Fragen:

1. Wie kann Opfern der ehemaligen Heimerziehung geholfen werden, die Würde, die ihnen genommen wurde, zurückzuerlangen?
2. Wie kann Opfern der ehemaligen Heimerziehung geholfen werden, mit den Folgeschäden des ihnen in den Heimen widerfahrenen Un-rechts und Leids besser zurechtzukommen?
3. Wie können Opfer ehemaliger Heimerziehung finanziell entschädigt werden?
4. Wie können die Leistungen für Opfer ehemaliger Heimerziehung fi-nanziert werden?
5. Was kann getan werden, damit sich das in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre geschehene Unrecht nicht wiederholt?



Anmerkung 1:

Wir verwenden den Begriff „OPFER EHEMALIGER HEIMERZIEHUNG, um klarzumachen, dass wir ausschließlich solche Menschen meinen, die als Säuglinge, als Kinder und/oder als Jugendliche in Heimen gelitten haben und geschädigt wurden.

Anmerkung 2:


Wir gehen davon aus, dass für die meisten Opfer ehemaliger Heimerziehung das ihnen zugefügte Unrecht rechtlich verjährt ist. Deshalb schließen wir uns dem von Frau Dr. Friederike Wapler gemachten Vorschlag an, mit unseren Forderungen nicht an den verjährten Rechtsverletzungen anzusetzen, sondern an den Folgeschäden. Das heißt: Wir begründen unsere an die Heimträger, die Kirchen, die Kommunen, die Länder und an den Bund gerichteten Forderungen mit der „Annahme einer fortbestehenden Verantwortung, ohne Rechtsanspruch“ (Dr. Wapler).
Allerdings machen wir darauf aufmerksam, dass die rechtliche Verjährung selbst eine Folge des damals erlittenen Unrechts und Leids ist. Denn die erlittenen Traumatisierungen und die für ein Überleben unentrinnbare Notwendigkeit, sie zu verdrängen, sowie die Scham, ein Heimkind gewesen zu sein, waren wesentliche Ursachen dafür, dass es den Opfern seelisch unmöglich war, aus sich herauszugehen und rechtzeitig vor Gericht öffentlich Klage zu führen.



1. Wie kann Opfern der ehemaligen Heimerziehung geholfen werden, die Würde, die ihnen genommen wurde, zurückzuerlangen?


Wir schlagen vor:

1. Das Unrecht, das Opfern der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird von hoher Stelle in Staat und Kirche öffentlich als Unrecht anerkannt. Von denselben Stellen wird öffentlich eine Bitte um Verzeihung ausgesprochen.

2. Das Unrecht, das Opfern der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird als Verletzung der Menschenrechte anerkannt.

3. In der Sitzung des Runden Tisches vom 1. und 2. Juli 2010 wurde vorgeschlagen, in der „Verantwortungskette“ zu Unrecht gefasste Beschlüsse nachträglich als unrechtmäßig aufzuheben. Da dies rechtlich nicht möglich ist, wurde stattdessen vorgeschlagen, solchen Beschlüssen, sofern sie in Akten noch auffindbar sind, eine Erklärung beizufügen, dass sie als unrechtmäßig anzusehen sind. Diesem Vorschlag schließen wir uns an, möchten ihn aber dahingehend ergänzen, dass eine solche Erklärung nicht nur den Akten beigefügt, sondern auch dem jeweiligen Betroffenen ausgehändigt wird.

4. In verschiedener Weise wird öffentlich an die Heimerziehung der Zeit von 1945 bis 1975 erinnert zum Beispiel durch:

► Monografien über einzelne Heime, wie beispielweise die Monografien über Freistatt, Glückstadt und Volmarstein
► Kunstwerke von Opfern ehemaliger Heimerziehung, sofern sie in Beziehung zu ihrer Heimerfahrung stehen
► Gedenktafeln an ehemaligen Heimen oder deren Orten
► Eine zentrale Gedenkstätte. Ein Denkmal
► Die Fortsetzung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre

5. Am Runden Tisch wurde von anderer Seite vorgeschlagen, dem Gesetzgeber zu empfehlen, dass er den Begriff „Verwahrlosung“ in Art. 6, Abs. 4 GG ändere. Diesem Vorschlag schließen wir uns an.


2. Wie kann Opfern ehemaliger Heimerziehung geholfen werden, mit den Folgeschäden des in den Heimen erlittenen Unrechts und Leids besser zurechtzukommen?


Auf diese Frage hat der AFET (Herr Rainer Kröger) dem Runden Tisch in der Sitzung am 1. und 2. Juli umfassende und detaillierte Vorschläge unterbreitet. Herr Kröger spricht von einer „Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre (Anlaufstelle)“, mit einer Zentrale in Berlin und sechs in den alten Bundesländern verteilten Außenstellen.
Wir schließen uns seinen Vorschlägen im Großen und Ganzen an, schlagen jedoch vor, sie folgendermaßen zu ergänzen bzw. zu ändern:
1. Die „Anlaufstellen“ werden bezeichnet als „Stützpunkte für Opfer ehemaliger Heimerziehung“.
2. In diesen Stützpunkten arbeiten auch Betroffene mit, und zwar paritätisch.
3. Das Konzept der Stützpunkte wird gemeinsam mit Betroffenen entwickelt.
4. Die Zentrale wird nicht in Berlin, sondern im Zentrum der alten Bundesrepublik angesiedelt.
5. Das Netz der Stützpunkte wird engmaschiger gemacht. Die ländlichen Regionen werden angemessen berücksichtigt. Denn für viele Opfer ehemaliger Heimerziehung sind lange Wege nur schwer zu bewältigen.
6. Die Stützpunkte können auch aufsuchend tätig werden.
7. Die Stützpunkte helfen Betroffenen, sich zur Aufarbeitung ihrer Heimerfahrungen selbst zu organisieren. Das heißt im Einzelnen: Die Stützpunkte helfen Betroffenen

► bei der Suche nach ihren Akten, bei der Aktensicherung und bei der Akteneinsicht;
► bei der Suche nach Eltern, Geschwistern und anderen Verwandten;
► bei der Suche nach Menschen, die mit ihnen in Heimen waren;
► bei der Organisation von Begegnungen mit andern Opfern ehemaliger Heimerziehung;
► bei der Bildung von Selbsthilfegruppen;
► bei der Schaffung von Möglichkeiten, sich vor einer erneuten Traumatisierung im Alter zu schützen;
► als Schiedsstelle, wenn Opfer Ausgleichszahlungen für Folgeschäden der Heimerziehung fordern;
► bei der Dokumentation und Erinnerung (siehe Kap. 1. Punkt 4)
► bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung ehemaliger Heimerziehung.

Zum Punkt Aktensicherung, Akteneinsicht und Aktenarchivierung führen wir aus:

a) Die Akten der Betroffenen sind:

► in den Einrichtungen aller Träger der damaligen Heimerziehung und deren Archiven, in Gerichten, Jugendämtern, Landesjugendämtern, Landeswohlfahrtsverbänden und Landschaftsverbänden, in allen Vormundschaftsstellen und allen weiteren Behörden, die darüber verfügen könnten, für weitere 50 Jahre zu sichern;
► auf Kosten dieser Stellen zu archivieren;
► den Betroffenen unzensiert als Ganzes zur Einsicht zu geben und auf Wunsch in Kopie zu überlassen.

Betroffene haben ein Recht auf ihre Biographie und auf alle damit in Verbindung stehenden aktenkundigen Informationen. Das Datenschutzrecht ist u. E. nachrangig gegenüber dem Recht der Betroffenen auf eine möglichst unzensierte Einsicht in die eigene Biografie.

b) Im Auftrag von Opfern ehemaliger Heimerziehung ist den Stützpunkten von Behörden, Verbänden, Heimträgern und Archiven über die vorhandenen Ak-tenbestände Auskunft und Einsicht zu gewähren.

Ergänzend schlagen wir vor: Sobald wie möglich wird ein Fond eingerichtet, aus dem medizinische und psychotherapeutische Maßnahmen bezahlt (oder vorausbezahlt) werden, wenn die Krankenkassen nicht (oder vorläufig nicht) dafür aufkommen (z. B. bei Trauma-Therapien).
Zum Punkt „Altershilfe“ führen wir aus:
a) Die Stützpunkte beraten Betroffene in Fragen der Altershilfe.
b) Sie bieten Betroffenen Hilfen zur Selbsthilfe an, z. B. bei der Gründung von Wohngemeinschaften oder anderen Formen autonomen Lebens im Alter.
c) Sie entwickeln und unterstützen regionale Alternativen zur Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen, z. B. Mehrgenerationenhäuser, Tagesgruppen, Betreutes Wohnen, ambulante Pflegedienste.

Zum PunktEinrichtung einer Schiedsstelleführen wir aus:
Für Zweifelsfälle im Hinblick auf die Anerkennung eines Anspruchs auf Ausgleichszahlung wird in den Stützpunkten eine paritätisch besetzte Schiedsstelle eingerichtet.
Zum Punkt „Wissenschaftliche Aufarbeitung“ führen wir aus:
Die Stützpunkte wirken mit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung ehemaliger Heimerziehung. Das heißt:
a) Die Stützpunkte formulieren und vergeben Forschungsaufträge.
b) Die Forschungsaufträge werden, wenn nötig, finanziert oder mitfinanziert aus dem in Kapitel 4 beschriebenen Fond.
c) Die Betroffenen wirken, wo immer dies möglich ist, am Forschungsprozess mit, etwa im Sinne der sogenannten Handlungsforschung.


3. Wie können Opfer ehemaliger Heimerziehung finanziell entschädigt werden?


Hierzu werden im Zwischenbericht drei Aussagen gemacht:
1. Der RTH wird prüfen, ob das OEG durch den Gesetzgeber angepasst werden kann oder ob einzelne Sachverhalte und Verfahren des OEGs für eine anderweitige und angemessene Lösung nutzbringend sind.
2. Der RTH wird prüfen, ob und wie eine Sonderregelung, durch die auch Arbeitszeiten in Heimen anerkannt werden können, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt wurden, möglich und angemessen ist und im Weiteren dem Gesetzgeber empfohlen werden kann.
3. Der RTH wird prüfen, ob und inwieweit die Empfehlung eines Fonds für materielle Anerkennung angemessen und möglich ist. Eine solche Anerkennung müsste dann in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen, die andere Opfergruppen in der deutschen Geschichte erhalten haben, stehen.



Zu diesen im Zwischenbericht gemachten Aussagen nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Opferentschädigungsgesetz

Der im Zwischenbericht im Hinblick auf das OEG in Aussicht genommene Prüfauftrag soll nicht weiter verfolgt werden; denn erstens ist der unter das OEG fallende Kreis der Betroffenen zu klein; zweitens würde der vom OEG geforderte lückenlose Nachweis einer Beziehung von Ursache und Wirkung vermutlich einer erneuten Traumatisierung gleichkommen.

2. Rentenrecht

In vielen Fällen mussten Kinder und Jugendliche innerhalb und/oder außerhalb der Heime Arbeit leisten,
► die nicht Erziehungszwecken diente und folglich auch nicht dementsprechend gestaltet war
► die übermäßig war
► die dazu diente, Personal oder Arbeitskräfte zu ersetzen
► die daher als Lohnarbeit anzusehen ist
► für die Sozialversicherungsbeiträge hätten gezahlt werden müssen, jedoch nicht gezahlt wurden.

Soweit das Rentenrecht den Erfordernissen der Betroffenen nicht angepasst werden kann, werden für diese Arbeit Renten aus dem in Kapitel 4 beschriebenen Fond geleistet.

3. Materielle Anerkennung

Nach unserer Auffassung muss eine materielle Anerkennung in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was andere vergleichbare Opfergruppen, also andere Opfer ehemaliger Heimerziehung und/oder Opfer sexuellen Missbrauchs, in der europäischen Geschichte erhalten haben. In Irland, Norwegen, Großbritannien, Kanada und den USA haben Staat oder Kirche (oder beide) namhafte finanzielle Entschädigungen geleistet. In Österreich steht Ähnliches in Aussicht. Deutschland kann nicht dahinter zurückstehen.
In diesem Sinne schlagen wir für erlittene schwerwiegende Schädigungen Ausgleichszahlungen (Schmerzensgeld) vor.

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

Jeder, der im Heim schwere Schädigungen körperlicher, seelischer und /oder geistiger Art erlitten hat, erhält für das ihm zugefügte Unrecht und Leid und für die lebenslangen Folgeschäden eine symbolische Ausgleichszahlung (Schmer-zensgeld).
Zu den schweren Schädigungen rechnen wir:
► Unterbringung in einem Säuglingsheim
► körperliche, seelische und/oder geistige Misshandlung

zum Beispiel durch Prügel, durch Demütigungen, durch Psychopharmaka, durch Unterbindung aller Kontakte zur Familie oder durch religiösen Zwang
► Zwangsarbeit im Sinne des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG (einschl. Kinderarbeit)
► Vorenthaltung von Bildung und Ausbildung
► jede Form freiheitsberaubender Unterbringung
► sexuellen Missbrauch

Unter Zwangsarbeit nach Art. 12. Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes verstehen wir in unserem Zusammenhang jede auf Veranlassung der Heimleitung innerhalb oder außerhalb der Heime zwangsweise geleistete Arbeit, die nicht Erziehungszwecken diente und die nicht dementsprechend ausgestaltet war, sondern die im Gegenteil übermäßig und nicht selten entwürdigend war und die in vielen Fällen durch ihr Übermaß Bildung und Ausbildung verhindert und infolgedessen den Aufbau einer angemessenen Existenz erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht hat.

Vorschlag I:

Einige Mitglieder unseres Arbeitskreises schlagen eine lebenslange monatliche Rente von 300 Euro oder wahlweise eine Einmalzahlung von 54. 000 Euro vor. Als Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung von 54.000 Euro haben sie eine monatliche Rente von 300 Euro, ausgezahlt über insgesamt 15 Jahre, gewählt.
Diese Ausgleichzahlung wäre also eine Pauschalleistung. Das heißt: Für eine der genannten schweren Schädigungen würde es eine genauso hohe Ausgleichszahlung geben wie für mehrere.

Vorschlag II (Alternativvorschlag):

Dagegen schlagen andere Mitglieder unseres Arbeitskreises vor, nicht pauschal, sondern individuell-additiv zu verfahren. Wer eine dieser Schädigungen erlitten habe, solle eine Ausgleichszahlung in Höhe von 20.000 Euro, wahlweise eine lebenslange monatliche Rente von 110 Euro erhalten. Wer zwei dieser Schädigungen erlitten habe, solle das Zweifache erhalten, also 40.000 Euro, wahlweise eine monatliche Rente von 220 Euro; usw. Wer alle Schädigungen erlitten habe, solle 120.000 Euro erhalten, wahlweise eine monatliche Rente von 660 Euro. Wenn man davon ausgehe, dass im Mittel drei Schädigungen geltend gemacht werden, ergebe sich eine durchschnittliche Ausgleichszahlung von 60.000 Euro, wahlweise eine monatliche Rente von 330 Euro.

Für beide Vorschläge gilt: Sofern einem Betroffenen Nachweise fehlen, solle Glaubhaftmachung durch eine eigene eidesstattliche Erklärung oder durch eidesstattliche Erklärungen von Zeugen möglich sein.

ALLE AUSGLEICHZAHLUNGEN SOLLEN OHNE ANRECHNUNG AUF DIE GRUNDSICHERUNG ODER SONSTIGE TRANSFERLEISTUNGEN (ARBEITSLOSENGELD, EINGLIEDERUNGSHILFE USW.) GEWÄHRT WERDEN.

Anmerkung 1:

Unsere Diskussion über Art und Höhe der Ausgleichszahlungen ist noch nicht be-endet. Sie wird bestimmt von drei wichtigen Fragen: Welche Lösung ist gerecht? Welche Lösung ist für die Opfer im Hinblick auf das Erbringen von Nachweisen zumutbar, d. h. am wenigsten verletzend? Und welcher Lösungsvorschlag ist rea-listisch?

Anmerkung 2:

Die Zahl derer, die eine Ausgleichszahlung fordern werden, ist offen. Schätzungen, die über 50.000 hinausgehen, sind uns nicht bekannt.



4. Wie können die Leistungen für Opfer ehemaliger Heimerziehung finanziert werden?


Es wird ein Fond gebildet, der aus zwei Teilen besteht:

1. STIFTUNGSFOND

Dieser Fond enthält ein festes, nicht verfügbares Kapital.
Verwendbar sind nur Erträge.
Dem Stiftungsrat gehören auch Betroffene an.
Zustifter sind in einem festzulegenden proportionalen Anteil:
► Heimträger und Trägerverbände , z. B. Diakonie und Caritas
► Kirchen
► Ordensgemeinschaften
► Öffentliche Jugendhilfeträger (Kommunen, Landkreise)
► Bundesländer
► Bund

2. STIFTUNGSFOND

In diesen fließen ausschließlich Spenden.
Das Kapital des Spendenfonds ist jederzeit verwendbar.
Der Spendenfond wird jährlich bedarfsentsprechend aufgefüllt.
Spender sind in einem festzulegenden proportionalen Anteil die oben Genannten.

Zustifter und Spender ist außerdem die deutsche Wirtschaft. Denn selbst dann, wenn sie die Löhne für die von ehemaligen Heimkindern geleistete Zwangsarbeit an die jeweiligen Heimträger entrichtet haben sollte, hat sie unseres Erachtens
eine moralische Verpflichtung, sich an den finanziellen Leistungen für Opfer ehemaliger Heimerziehung und an deren Rehabilitierung angemessen zu beteiligen.


5. Was kann getan werden, damit sich das in der Heimerziehung der
50er und 60er Jahre geschehene Unrecht nicht wiederholt?



Auf diese Frage hat der Landschaftverband Westfalen-Lippe (Herr Hans Meyer) dem Runden Tisch in der Sitzung am 1. und 2. Juli 2010 acht sachkundige Vorschläge unterbreitet.
Wir schließen uns diesen Vorschlägen an, fügen jedoch hinzu:
1. Die Ombudsstellen sind unabhängig.
2. Als Ombudsfrauen oder Ombudsmänner wirken auch ehemalige Heimkinder mit.
3. An den Regelbesuchen der Landesjugendämter/Aufsichtsstellen in Heimen nehmen auch Mitglieder des Heimbeirates teil.

Außerdem erinnern wir hier erneut an das in Kapitel 1 unter Punkt 4 Gesagte:
► Monografien über einzelne Heime
► Kunstwerke von Opfern ehemaliger Heimerziehung
► Gedenktafeln an ehemaligen Heimen oder deren Orten
► Zentrale Gedenkstätte und Denkmal
► Fortsetzung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre

Unsere Arbeit an diesen Lösungsvorschlägen ist noch nicht beendet. Für Kritik und Anregungen sind wir dankbar.

24. August 2010


Abschliessend wird von dem Australier Martin Mitchell darauf aufmerksam gemacht, dass bisher auch noch keine der von ihm hier aufgelisteten Personen und Organisation, Geschäftsunternehmen und Behörden irgendwelche »Lösungsvorschläge« bekanntgegeben haben:
Der Bund der Bundesrepublik Deutschland
Die 16 individuellen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland
Die Römisch Katholische Kirche von Deutschland ( RKK )
Caritas
Die Evangelische Kirche von Deutschland ( EKD )
Die Diakonie
Die Arbeiterwohlfahrt in Deutschland ( AWO )
Alle involvierten individuellen Schwestern Orden in Deutschland
Alle involvierten individuellen Brüder Orden in Deutschland
Alle Wohlfahrtsverbände
Die Kommunen
Die Landkreise
Alle sonstigen „privaten Träger“ damaliger 'Heime'

Alle Jugendbehörden
Alle damals aus dem „Unrecht und Leid“ profitierenden Firmen und Geschäftsunternehmen ( die aber bisher noch nicht einmal an den »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin geladen worden sind und von denen bisher am »Runden Tisch« noch nicht einmal die Rede war ).

Weder Staat noch Kirche haben den „Betroffenen“ eben bisher auch nur VOLLSTÄNDIGE LISTEN ALLER IHRER DAMALS VON IHNEN BETRIEBENEN 'HEIME' zur Verfügung gestellt bezüglich denen durchaus eineEntschädungfür denAufenthaltund dieBehandlung“ / „Misshandlungdarin alsInsasse“ zutreffen könnte.

Und alle politischen Parteien ( jede polische Partei als individuelle Entity ! - ob „LINKS“, „RECHTS“ oder „MITTE“, ob „ROT“, „ROSA“, „SCHWARZ“, „GELB“, oder „GRÜN“ ) in der Bundesrepublik Deutschlandsitzenauch weiterhinauf dem Zaun“ was die „Frage der Entschädigung für Ehemalige Heimkinder“ betrifft. Keiner will sich festlegen oder Stellung beziehen für diese „Opfergruppe“/ für diese „Randgruppe“ --- und „Heimkinder“ sind ja keine „Eliteschüler“ und das "deutsche Bildungssystem" steht auch nicht in Gefahr derentwegen was das Ausland ( und die Schüler die von daher nach Deutschland kommen ) und die Wirtschaft betrifft. Die Gesellschaft hat sie an „den Rand des zu Ertragenden“ befördert und dort sollen sie, die „Heimkinder“, es scheint, auch bleiben.


NACHTRAG ( 31.08.2010 ):

Der evangelische Theologe und Diplom Psychologe, Dierk Schäfer, der sich schon seit längerer Zeit mit diesem Thema befasst und sich auch selbst persönlich für die Belange von „Ehemalige Heimkindern“ engagiert, hat diese differenzierten »Lösungsvorschläge« ebenso in seinem BLOG: Dierk Schaefers Blog ( http://dierkschaefer.wordpress.com/ ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/ forgestellt und einige „Ehemalige Heimkinder“ haben auch schon verschiedene Kommentare dort dazu abgegeben.

Dierk Schäfer selbst hat diese differenzierten »Lösungsvorschläge« hier kommentiert @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/08/loesungsvorschlaege-kommentiert.pdf .

Desweiteren hat eine rege Diskussion dazu begonnen in dem Forum »Forum: Ehemalige Heim-und Adoptivkinder« @ http://ehemalige-heimkinder-info.foren-city.de/ in dem Thread, den die dortige Betreiberin »Oerni« »Lösungsvorschläge für den rth von Dr. Wiegand« benennt @ http://ehemalige-heimkinder-info.foren-city.de/topic,228,45,-loesungsvorschlaege-fuer-den-rth-von-dr-wiegand.html ( ein Thread, der jetzt schon [ 31.08.2010 ] bis auf Seite 4 vorangeschritten ist )

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Sachbezogene Kommentare können auch HIER in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesen »HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNG-LÖSUNGSVORSCHLÄGEN« abgegeben werden und werden dann auch HIER für ALLE Leser sichbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Button zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

Thursday, August 26, 2010

Falschinformation ausgehend von der 'Infostelle' des »Runder Tisch Heimerziehung« über den Dr. Antje Vollmer die Schirmherrschaft inne hält ?

.
Auf der von New-Mexico in den USA ausgehenden News-Seite der Webseite der amerikanischen Staatsbürgerin „Ehemaliges Heimkind“ Sieglinde Alexander »ERWACHSENE MISSHANDELT ALS KINDER« ( http://www.emak.org/ ) @ http://www.emak.org/news/news_index.htm steht in einer besonders hervorgehobenen Randbemerkung auf der rechten Seite

EHEMALIGE HEIMKINDER KÖNNEN SICH DIREKT AN DEN RUNDEN TISCH WENDEN“ --- Kontakt: Frau Katharina Loerbroks, Referentin der Infostelle des Runden Tisch

womit Sieglinde Alexander den seit dem 17. Februar 2009 in der Bundesrepublik Deutschland ab und an in Berlin tagenden »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« meint, dessen 'Anlaufstelle' / 'Infostelle' ebenso wie dieser »Runde Tisch« selbst, sich in Berlin befindet.

Wenn man jedoch dort, bei dieser 'Anlaufstelle' / 'Infostelle' in Berlin, anruft in der Hoffnung sich auch darüber unterrichten zu lassen wie es um eine „Entschädigung“ für damals erlittendes Unrecht und Leid steht, wird man von ( „Dozentin an der Bundesakademie für Kirche und Diakonie Berlin“ ) Frau Katharina Loerbroks Referentin der Infostelle des »Runden Tisches« wie folgt unterrichtet:

‚Entschädigung‘ ? – Nein mit ‚Entschädigung‘ befassen wir uns nicht. Die meisten Betroffenen wollen das auch garnicht. Sie sind nur an einer ‚Entschuldigung‘ interesssiert.

Das wirft ein paar Fragen auf, die wir DRINGEND beantwortet haben wollen:
● verfügt Frau Loerbroks über "geheime" Informationen „eine“ / bzw. „keine Entschädigung“ betreffend ?
● wo nimmt Frau Loerbroks ihre Kenntnisse her, was „die meisten“ Ehemaligen wollen ?
● informiert Frau Loerbroks alle Auskunft suchenden „Ehemaligen Heimkinder“ auf diese Weise, um sie von „Entschädigungsgedanken“ abzubringen ?
● auf wessen Weisung hin handelt Frau Loerbroks ?

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Sunday, August 8, 2010

TODESFÄLLE in der „Heimerziehung“ in der Bundesrepublik Deutschland ! – Auch auf die „Zwangsarbeit“ zurückzuführende TODESFÄLLE in der „Heimerziehung“


Der »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« in Berlin will es wohl nicht feststellen – sich nicht DAMIT befassen ( es könnte ja sonst womöglich nach außen dringen – nicht mehr nur „intern“ behandelt werden – die Gesamtgesellschaft könnte ja DAVON erfahrenund dann müßte man sich auch mal DAMIT auseinandersetzen – vielleicht sogar noch die „Hinterbliebenen entschädigen“wo kämen wir denn da hin ).

Aber zumindest was Niedersachsen betrifft, das ist doch schon mal ein Einfang...

Guter Fragenkatalog !!! – denke ich.

Wann dieses „Forschungsvorhaben“ – zumindest im Bundesland Niedersachsen – begonnen hat oder wann es beginnen wird, ist weniger klar

Forschungsvorhaben zur Heimerziehung in Niedersachsen 1949-1975 gemäß Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 17. Juni 2009 Bestandsaufnahme

● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der so genannten „Fürsorgeheime“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Welches waren jeweils reine Einrichtungen nur für Jungen bzw. für Mädchen?
● Wer waren die jeweiligen Träger bzw. wer sind die heutigen Rechtsnachfolger der damaligen Einrichtungen?
● Wie entwickelten sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl und die Altersstruktur der damaligen „Fürsorgezöglinge“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie viele der unter Nummer 4 genannten Kinder und Jugendlichen waren Mädchen, wie viele waren Jungen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Aufenthaltsdauer der damaligen „Fürsorgezöglinge“ in den o. g. Heimen?
● Welche – auch landwirtschaftlichen – Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen in Niedersachsen profitierten in der Zeit von 1945 bis 1975 von der Zwangsarbeit der Heimkinder?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Todesfälle in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Suizide und Suizidversuche in den einzelnen so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● In welchem Ausmaß gab es zwischen 1945 und 1975 welche weiteren Todesursachen in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Ärztinnen/Ärzte bzw. der medizinischen Fachangestellten in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie wurde zwischen 1945 und 1975 der Gesundheitszustand der damaligen Heimkinder in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen überwacht?
● In welchem Umfang gab es zwischen 1945 und 1975 eine psychische Betreuung der in den o. g. „Fürsorgeheimen“ untergebrachten Kinder und Jugendlichen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in den o. g. „Fürsorgeheimen“?
● Welche Vor- bzw. Ausbildung hatten die unter Nummer 14 genannten Erzieherinnen und Erzieher?
● In wessen Zuständigkeit lag die Heimaufsicht zwischen 1945 und 1975, und wie wurde sie praktiziert?
● Auf welchen rechtlichen Wegen wurden Kinder und Jugendliche als „Fürsorgezöglinge“ in ein Heim gegeben?

Inhaltliche Schwerpunkte der Forschungsarbeit

Neben der Bestandsaufnahme soll der zweite Komplex des Forschungsauftrages u.a. die Frage nach der Verantwortung des Landes im Hinblick auf die Fürsorgeerziehung, die Entwicklung der Heimaufsicht und das Landesjugendheim Göttingen sowie die Frage nach den historischen Entscheidungsmotiven der Gerichte und die Frage nach der Verantwortung von staatlichen Stellen unterhalb der Landesebene beinhalten.


Dieses zwei Seiten umfassende PDF-Dokument der Georg-August-Universität Göttingen ist erreichbar über einen Link ( markiert „Fragenkatalog“ ) von dieser Webseite aus @
http://www.uni-goettingen.de/de/138391.html


QUERVERWEIS: »Mädchen in der nachkriegsdeutschen BRD-„Heimerziehung“ sowohl wie auch gleich anschließend bis zum 21. Lebensjahr in der BRD-„Fürsorgeerziehung“.« ( Drei mit „Eidesstattlicher Versicherung“ bestätigten und bekräftigten ZEITZEUGENBERICHTE aus den 1950er und 1960er Jahren ) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/08/madchen-in-der-nachkriegsdeutschen-brd.html
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )