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Sunday, August 8, 2010

TODESFÄLLE in der „Heimerziehung“ in der Bundesrepublik Deutschland ! – Auch auf die „Zwangsarbeit“ zurückzuführende TODESFÄLLE in der „Heimerziehung“


Der »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« in Berlin will es wohl nicht feststellen – sich nicht DAMIT befassen ( es könnte ja sonst womöglich nach außen dringen – nicht mehr nur „intern“ behandelt werden – die Gesamtgesellschaft könnte ja DAVON erfahrenund dann müßte man sich auch mal DAMIT auseinandersetzen – vielleicht sogar noch die „Hinterbliebenen entschädigen“wo kämen wir denn da hin ).

Aber zumindest was Niedersachsen betrifft, das ist doch schon mal ein Einfang...

Guter Fragenkatalog !!! – denke ich.

Wann dieses „Forschungsvorhaben“ – zumindest im Bundesland Niedersachsen – begonnen hat oder wann es beginnen wird, ist weniger klar

Forschungsvorhaben zur Heimerziehung in Niedersachsen 1949-1975 gemäß Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 17. Juni 2009 Bestandsaufnahme

● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der so genannten „Fürsorgeheime“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Welches waren jeweils reine Einrichtungen nur für Jungen bzw. für Mädchen?
● Wer waren die jeweiligen Träger bzw. wer sind die heutigen Rechtsnachfolger der damaligen Einrichtungen?
● Wie entwickelten sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl und die Altersstruktur der damaligen „Fürsorgezöglinge“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie viele der unter Nummer 4 genannten Kinder und Jugendlichen waren Mädchen, wie viele waren Jungen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Aufenthaltsdauer der damaligen „Fürsorgezöglinge“ in den o. g. Heimen?
● Welche – auch landwirtschaftlichen – Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen in Niedersachsen profitierten in der Zeit von 1945 bis 1975 von der Zwangsarbeit der Heimkinder?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Todesfälle in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Suizide und Suizidversuche in den einzelnen so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● In welchem Ausmaß gab es zwischen 1945 und 1975 welche weiteren Todesursachen in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Ärztinnen/Ärzte bzw. der medizinischen Fachangestellten in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen?
● Wie wurde zwischen 1945 und 1975 der Gesundheitszustand der damaligen Heimkinder in den so genannten „Fürsorgeheimen“ in Niedersachsen bzw. auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen überwacht?
● In welchem Umfang gab es zwischen 1945 und 1975 eine psychische Betreuung der in den o. g. „Fürsorgeheimen“ untergebrachten Kinder und Jugendlichen?
● Wie entwickelte sich zwischen 1945 und 1975 die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in den o. g. „Fürsorgeheimen“?
● Welche Vor- bzw. Ausbildung hatten die unter Nummer 14 genannten Erzieherinnen und Erzieher?
● In wessen Zuständigkeit lag die Heimaufsicht zwischen 1945 und 1975, und wie wurde sie praktiziert?
● Auf welchen rechtlichen Wegen wurden Kinder und Jugendliche als „Fürsorgezöglinge“ in ein Heim gegeben?

Inhaltliche Schwerpunkte der Forschungsarbeit

Neben der Bestandsaufnahme soll der zweite Komplex des Forschungsauftrages u.a. die Frage nach der Verantwortung des Landes im Hinblick auf die Fürsorgeerziehung, die Entwicklung der Heimaufsicht und das Landesjugendheim Göttingen sowie die Frage nach den historischen Entscheidungsmotiven der Gerichte und die Frage nach der Verantwortung von staatlichen Stellen unterhalb der Landesebene beinhalten.


Dieses zwei Seiten umfassende PDF-Dokument der Georg-August-Universität Göttingen ist erreichbar über einen Link ( markiert „Fragenkatalog“ ) von dieser Webseite aus @
http://www.uni-goettingen.de/de/138391.html


QUERVERWEIS: »Mädchen in der nachkriegsdeutschen BRD-„Heimerziehung“ sowohl wie auch gleich anschließend bis zum 21. Lebensjahr in der BRD-„Fürsorgeerziehung“.« ( Drei mit „Eidesstattlicher Versicherung“ bestätigten und bekräftigten ZEITZEUGENBERICHTE aus den 1950er und 1960er Jahren ) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/08/madchen-in-der-nachkriegsdeutschen-brd.html
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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