Betreff:
Wurden Heimkinder ( 1945-1985 ! ) unter fortdauernder Bedrohung mit Zwang und Gewalt ( wie auch 1933-1945 ! ) zur Arbeit getrieben, oder nicht ? --- in anderen Worten „als Menschenmaterial“ „für ihre Arbeitskraft ausgebeutet“ ! --- gezwangsarbeitet !
Und der ex-Erzieher Klaus Schäfer ( Prof. ) ( heute Jurist, der gegen die Interessen der Opfer jetzt am RTH [ „Runder Tisch Heimerziehung“ ] die damaligen Täterschaften verteidigt ! ) weiß es ebenso !
An:
Marie-Theres Kastner
Bundesvorsitzende der Katholischen Elternschaft Deutschlands (KED).
Sprecherin der CDU im NRW Ausschuss für Generationen, Familie und Integration
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Marie-Theres Kastner.
Betreffend dem von ihrer Arbeitskollegin, Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI), am 18.03.2010 im NRW-Landeshaus im parlamentarischen Ausschuss für Generationen, Familie und Integration vorgetragenen „mündlichen Bericht“ bezüglich der „HEIMKINDERSACHE“ ( eine Rede, die jetzt auch in »plain text« und für die Internet-Suchmaschinen mit zutreffenden Labels versehen leicht auffindbar für die Öffentlichkeit vollständig und mit begleitenden Kommentaren im Internet erscheint ).
Hier in den beiden EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 und Nr. 2 ( @ http://www.heimkinderopfer.blogspot.com/ und @ http://www.heimkinderopfer2.blogspot.com/ ) können Sie sich alle – in Wort und Bild – genau darüber informieren was „Heimkinder-Zwangsarbeit“ war und ist um vielleicht doch noch zu der Einsicht zu gelangen, daß dies tatsächlich „Zwangsarbeit“ war und auch klar und deutlich unter die Definition „Menschenrechtsverletzung“ fällt, und auch von der internationalen Gemeinschaft als solches anerkannt ist.
„Ehemalige Heimkinder“ – mich eingeschlossen – werden nicht locker lassen alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen ( und auch die, die sich im Nachhinein an diesen Verbrechen mitschuldig machenden ! ) zur Rechenschaft zu ziehen und alle ihre ihnen zustehenden Rechte einzufordern.
Um sich zu informieren einfach auch mal googlen – auch nach images - also nach Bildern ! – mit folgenden Suchsträngen:
"Heimkinder-Zwangsarbeit"
"Antje Vollmer"+"Wahrheit"
"Antje Vollmer"+"Zwangsarbeit"
"Antje Vollmer"+"Zwangsarbeit"+"Menschenrechtsverletzung"
"Schwestern vom Guten Hirten"+"Zwangsarbeit"
"Unbarmherzige Schwestern"+"Schwarze Pädagogik"
"Michael Witti"+"Antje Vollmer"+"Heimkinder"
"Michael Witti"+"Heimkinder"+"Entschädigung"
"Antje Vollmer wäscht ihre Hände in Unschuld"
"Heimkinder-Demo"+"Berlin"
"Runder Tisch Heimerziehung"
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
"Heimkinder"+"Menschenrechtsverletzung"
"Heimkinder-Zwangsarbeit"+"Rechtslage"
"Irland"+"Entschädigung"+"Kinder in Heimen"
"Irland"+"Kindesmisshandlung in Kinderheimen"
"Irland"+"Kindesmisshandlung"+"Kinderheim"
"Ireland"+"child abuse"+"compensation"
"Ireland"+"church child abuse"
"Ireland"+"child abuse"+"industrial schools"
"Ireland"+"child abuse"+"institutional care"+"compensation"
"Ireland"+"children’s homes"+"sexual abuse"
"Canada"+"child abuse"+"residential schools"+"compensation"
"Australia"+"child abuse"+"institutions"+"compensation"
( Und auch aus ÖSTERREICH – Salzburg – wird, z.B. am 30.05.2010 durchaus positiv berichtet »Land Salzburg will Opfer entschädigen« @ http://www.salzburg.com/online/salzburg/stadt+salzburg/-Land-Salzburg-will-Opfer-entschaedigen-.html?article=eGMmOI8V6qydykWFazRCVdg7SvTTJAdiaD1Pjt4&img=&text=&mode )
Sie und Ihre Kollegen, und alle anderen Empfänger auch, dürfen sich durchaus HIERZU äußern.
Mit Zuversicht in die Zukunft blickend.
Martin Mitchell ( „Ehemaliges Heimkind“; Jg. 1946 )
Betreiber von:
http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ [ seit 17. Juni 2003 ]
http://www.heimkinderopfer.blogspot.com/ [ seit 27.05.2005 ]
http://www.heimkinderopfer2.blogspot.com/ [ seit 07.09.2007 ]
( als staatenloser Teenager ausgewandert März 1964 – australischer Staatsbürger seit 1986 )
HAUPTEMPFÄNGER dieses OFFENEN BRIEFES:
"NRW Landtagsabgeordnete Marie-Theres Kastner (CDU), C/-" brands@cdu-muenster.de [ die CDU-Landespolitikerin, die, seit Ende Juni 2010, ihre eigene Landtagsbüro-Email-Adresse sowohl wie auch ihre eigene Wahlkreisbüro-Email-Adresse zu verstecken sucht ]
"Andrea Milz MdL (CDU) NRW" buero-milz@landtag.nrw.de
"Dr. Marion Gierden-Jülich Staatssekretärin im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (CDU)" info@mgffi.nrw.de
"Wolfgang Jörg MdL (SPD) NRW" wolfgang.joerg@landtag.nrw.de
"Andrea Asch MdL (GRÜNE) NRW" andrea.asch@landtag.nrw.de
"Annegret Krauskopf MdL (SPD) NRW", zugestellt via Kontakt-Box auf der Webseite http://www.nrwspd.de/kontakt/3223/13833/index.html (Wahlkreisbüro) / http://www.nrwspd.de/kontakt/3223/222/index.html ( Landtagsbüro ) ( die einzige Möglichkeit mit ihr zu kommunizieren ).
Siehe auch seitherigen diesbetreffenden OFFENEN BRIEF vom 20.06.2010 seitens „Behinderten-Sprecher“ ( d.h. Sprecher der „behinderten ehemaligen Heimkinder“ ! ), Helmut Jacob: An den Ausschuß für Generationen, Familie und Integration: Landtag Nordrhein-Westfalen, in Helmut Jacob’s Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-abwarten-bis-der-erste-aus-der-deckung-kommt-und-so-lange-vertrosten-vertrosten-vertrosten-52643863.html
[ UPDATE: Seit dem 30.06.2010 gibt es jetzt online aber auch noch eine relativ vollständige Wiedergabe von einem ungekürzten und unverwässerten diesbetreffenden 22-seitigen „Arbeitspapier“ dieser in vom NRW Landschaftsverband Auftrag gegegebenen STUDIE der benannten Forscher ( von der hier nur am Rande die Rede ist ) auf die sich die NRW Politiker hier angeblich ( aber nur zweitrangig ! ) beziehen, welches @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/rheinland-studie.pdf zu finden ist ! ]
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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »OFFENER BRIEF (v. 19.06.2010) um auch der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen klar zu machen was „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ ist«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein. .
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
Monday, June 21, 2010
Friday, June 18, 2010
NRW adoptiert was „Anspruchsgegner“, Antje Vollmer und Hans-Siegfried Wiegand re „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ beschlossen haben.
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Nordrhein-Westfalen Landtag adoptiert was „Anspruchsgegner“, Antje Vollmer und Hans-Siegfried Wiegand betreffend „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ gemeinsam beschlossen haben.
Die HEIMKINDERSACHE in Nordrhein-Westfalen – Sachstand 18. März 2010
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. März 20120 in Düsseldorf adoptiert schon im Vorfeld was die Gesamtheit der „Anspruchsgegner“ am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin [ RTH ], einschließlich der Vorsitzenden Antje Vollmer und ihrem Verbündeten ( ‚Betroffenenvertreter‘ ) Dr. Hans-Siegried Wiegand, betreffend „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“, was „ehemalige Heimkinder“ betrifft, gemeinsam beschlossen haben.
Ich, Martin Mitchell, wurde kürzlich von verschiedenen Betroffenen betreffend ihren „Akten“ in Nordrhein-Westfalen gefragt.
Einleitend teile ich deshalb erst einmal diesbetreffend mit:
Zuständigkeit für die Akten der Heime im Nachkriegsdeutschland in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen liegt, erstens, ( beim Landesjugendamt ) beim Landschaftsverband Rheinland in Köln und, zweitens, ( beim Landesjugendamt ) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.
Desweiteren mache ich alle Betroffenen auf etwas sehr wichtiges aufmerksam, was ich ebenso während dieser meiner Recherchen entdeckt habe:
Relevanter AUSZUG aus dem offiziellen 31-seitigen Protokoll des parlamentarischen Ausschuss für Generationen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010 –
APr 14/1123 – Seite 22
[ Dieser AUSZUG umfaßt insgesamt sieben Seiten: d.h. die Seiten 22-28 ]
[ Wichtiger Vermerk von dem Betroffenen Martin Mitchell in Australien: Auch die Landesregierung sowohl wie anscheinend der gesamte Landtag von Nordrhein-Westfalen richtet sich voll und ganz nach dem »Zwischenbericht RTH« auf Bundesebene und adoptiert ebenfalls die kategorische Ablehnung der Verwendung des Begriffs „Zwangsarbeit“ für den „damaligen Arbeitszwang für Heimkinder in den westlichen Besatzungszonen“ und für die „unentlohnte schwere Arbeit der Heimkinder unter fortdauernder Bedrohung mit und Anwendung von Zwang und Gewalt“; und der Begriff „Menschenrechtsverletzung“ wird von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen / dem Landtag schon garnicht erst erwähnt, geschweige denn eingeräumt ! – voll und ganz im Einklang mit und den Wünschen und Vorstellungen von Dr. Antje Vollmer und ( ‚Betroffenenvertreter‘ ) Dr. Hans-Siegfried Wiegand und den anderen „Anspruchsgegnern“ am RTH ensprechend ! ]
14. Wahlperiode
Landtag Nordrhein-Westfalen
Ausschuss für Generationen, Familie und Integration –
78. Sitzung ( öffentlich ) – SI/DNS
18. März 2010
Düsseldorf – Haus des Landtags
13.30 Uhr bis 16:15 Uhr
Vorsitz: Andrea Milz (CDU)
Protokoll: Uwe Scheitel
7 - Zwischenbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren“ - Sachstand und Schlussfolgerungen der Landesregierung
Vorlage 14/3266
Ausschussvorsitzende Andrea Milz [ CDU ] weist auf den mit Vorlage 14/3266 zur Kenntnis gegebenen Zwischenbericht [ RTH ] zum Thema des Tagesordnungspunktes [ 7 ] hin. Die SPD-Fraktion habe einen mündlichen Bericht beantragt, um die Einschätzung der Landesregierung zu erfahren.
[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]
Für die Landesregierung [ von NRW ] erstattet [ CDU ] Staatssekretärin [ Jg. 1951 ] Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) [ zuvor ( vor 2005 ! ) auf Bundesebene, in Berlin, im gleichen Fachbereich und in gleicher Stellung tätig ] folgenden Bericht:
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie hatten um einen mündlichen Bericht zur Bedeutung des Zwischenberichts des Runden Tisches "Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren" [ RTH ] gebeten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Ich will und muss aber eingangs betonen, dass ein Endergebnis und damit Lösungsperspektiven zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angeboten werden können. Die Beratungen dieses Runden Tisches [ RTH ] erweisen sich als ausgesprochen komplex. Auch der Runde Tisch [ RTH ] selbst hat für sich noch keine Lösungsstrategie entwickelt. Das wird Gegenstand in der nächsten Phase der Arbeit sein. Das Mandat des Runden Tisches [ RTH ] geht ja bis Ende des Jahres 2010.
Daher werden wir als Landesregierung jetzt auch noch keine Schlussfolgerungen aus der Arbeit des Runden Tisches [ RTH ] ziehen können, sind aber sehr aufmerksamer Beobachter und Beteiligter an diesem Runden Tisch [ RTH ]. Nordrhein-Westfalen [ : Klaus Schäfer ( Jurist ) ] und Schleswig-Holstein [ Georg Gorrison ( Jurist ) ] sitzen als einzige Bundesländer mit an diesem Runden Tisch [ RTH ] und setzen sich damit sehr für das von Ihnen angesprochene Thema ein und sind um eine Aufklärung der Sachverhalte bemüht.
Aus unserer Sicht sind folgende Grundsätze wichtig:
Der Runde Tisch "Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren" [ RTH ] ist vom Deutschen Bundestag beauftragt, die Anliegen der Heimkinder aufzuarbeiten und eine Lösung zum weiteren Umgang mit den Geschehnissen zu entwickeln.
In seinen Beratungen hat der Runde Tisch [ RTH ] – das zeigt der Zwischenbericht eindeutig – die Berichte Betroffener sehr ernst genommen. Er hat sie intensivst erörtert und auch aus unserer Sicht eine sehr eindeutige Einschätzung der Situation der Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren vorgenommen.
Aus der Analyse geht hervor, dass man von der Heimerziehung in diesem Zeitraum nicht sprechen kann. Auch für damals gilt: Die Situation der Heimkinder in den Heimen war sehr unterschiedlich. Man kann auch nicht generell von einem Versagen der Heimerziehung sprechen. Feststellungen wie sie in einer Pressemeldung des Vorsitzenden des Verbandes der Heimkinder [ sic - ? ] vorgenommen wurden, nahezu alle Kinder – als bis zu 800.000 in dieser Zeit – seien misshandelt worden, werden durch den Bericht jedenfalls nicht bestätigt. Sie sind auch aus unserer Sicht völlig überzogen.
[ Seite 23 ]
Es hat aber ganz offensichtlich in einer bisher nicht bekannten Größenordnung erhebliche Missstände und Übergriffe gegeben, die auch nach den damals herrschenden Erziehungsvorstellungen – es ist wichtig, dass die Heimerziehung in der damaligen Zeit nicht mit den heutigen Wertmaßstäben gemessen werden kann – auf das Schärfste zu verurteilen sind. Generell ist festzustellen, dass damals repressive und restriktive Erziehungsmethoden in den Heimen vorherrschten und der Gedanke weit verbreitet war, dass Kinder generell – aber insbesondere gefährdete Kinder und Jugendliche – durch Härte, Zucht und Ordnung erst zu vollwertigen Menschen erzogen werden müssten. Hier galt nicht nur der Zwang zum Essen, sondern auch der Zwang zur Arbeit. Züchtigung in Form von körperlicher Gewalt gehörte ebenfalls zum Alltag vieler Heime, damals allerdings auch zur Alltagspraxis in vielen Familien.
Zutreffend ist, dass Arbeit in vielen Heimen eine wesentliche Rolle spielte. Arbeit als Teil von Erziehung war ein ganz wichtiges Mittel. Allerdings wäre der Rückschluss, es handele sich dabei um Zwangsarbeit insoweit verfehlt, weil der Begriff Zwangsarbeit schlechterdings mit der Zwangsarbeit der Zwangsarbeiter im Nationalsozialismus belegt ist. Das wiederum ist dann auch gegenüber diesen Opfern nicht angemessen.
Sie sehen also: Es sind doch hoch komplexe Vorgänge, mit denen wir uns beschäftigen.
Es ist wichtig, dass der Runde Tisch [ RTH ] feststellt, dass auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen muss bezweifelt werden, dass diese Missstände ausschließlich auf einzelne mit der pädagogischen Arbeit beauftragte Personen zurückzuführen sind. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das "System Heimerziehung" große Mängel sowohl in fachlicher als auch in aufsichtsrechtlicher Hinsicht aufwies.
Daraus leitet sich jedoch nicht ein systematischer Verstoß gegen Erziehungsprinzipien ab, sehr wohl aber die Frage nach einer Verantwortungskette ausgehend vom örtlichen Jugendamt über das Landesjugendamt als Heimträger, ab 1961 als Fachaufsicht und Heimaufsicht sowie als Finanzierungsträger. Auch die freien Träger sind hier einzubeziehen, denn sie waren zum damaligen Zeitpunkt überwiegend Träger der Heime.
Der Runde Tisch [ RTH ] hat sich auch der Frage der Verjährung eventueller straf- und zivilrechtlicher Ansprüche sowie der Möglichkeit von Rentenansprüchen und Opferentschädigungsansprüchen angenommen. Dazu gibt es inzwischen eindeutige Stellungnahmen, die im Kern darauf hinauslaufen, dass keine der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen für Entschädigungen herangezogen werden kann. Im Rentenrecht wird noch weiter zu prüfen sein, ob es Sonderregelungen geben kann.
Hier wird es auch darauf ankommen, ob objektiv Verstöße gegen die Rentenversicherungspflicht vorliegen. Erste Hinweise ergeben sich hier für die Landesregierung im Übrigen aus den Zwischenergebnissen der Studien der beiden Landesjugenämter. –
[ Seite 24 ]
Hinsichtlich des Strafrechts wird man von einer Verjährung der Straftaten ausgehen müssen.
Die Analyse des Runden Tisches [ RTH ], die ich Ihnen vorgetragen habe, zeigt, wie sorgfältig, intensiv und differenziert eine Auseinandersetzung mit der Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren zu erfolgen hat. Sie ist daher auch für die Landesregierung [ von Nordrhein-Westfalen ] eine wichtige Grundlage bei der Suche nach Lösungen.
Zur Situation in Nordrhein-Westfalen lässt sich feststellen:
Bereits in den 50-er Jahren hat das zuständige Sozialministerium durch eindeutige Erlasse klar gestellt, dass körperliche Züchtigung in den Heimen zu untersagen ist. Sollte von dieser Weisung abgewichen werden, durfte eine Züchtigung nur vom Heimleiter oder der Heimleiterin selbst vorgenommen werden, und hierzu musste ein Strafbuch angelegt werden. Auszüge aus den Strafbüchern zeigen uns, dass die Anlässe für körperliche Züchtigung häufig aus der heutigen Sicht betrachtet gering waren, aber – wie auch der Runde Tisch [ RTH ] feststellt – aus der damaligen Sicht dem Grundsatz repressiver Erziehung entsprachen. Ob die Strafberichte geschönt waren, lässt sich leider nicht mehr nachweisen.
Der Einweisungsgrund in ein Heim, der in der Regel vom Jugendamt entschieden und vom zuständigen Vormundschaftsrichter angeordnet wurde, stellt sich auf den ersten Blick nach Auffassung der Wissenschaftler zwar als fachlich vertretbar dar – jedenfalls wenn man die Aktenlage berücksichtig; hier wird allerdings auf den zweiten Blick geachtet werden müssen, um einen Zusammenhang im Sinne einer Verantwortungskette, die ich eben schon genannt habe – Jugendamt, Landesjugendamt, Heimträger usw. – herstellen zu können. Die 1961 eingeführte Heimaufsicht hat offensichtlich eher routinehaft funktioniert, nicht aber nach qualitativen Gesichtspunkten differenzierte systematische Prüfungen durchgeführt.
Bei den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und Münster ] haben sich inzwischen wohl mehr als 500 Betroffene gemeldet, die zunächst Einsicht in ihre Akten haben möchten und eine Aufarbeitung und Anerkennung ihres Leidens anstreben. Natürlich spielt bei einigen auch die Frage einer individuellen Entschädigung eine Rolle. Dies entspricht auch den Informationen der katholischen Kirche und des Runden Tisches [ RTH ], die ebenfalls beide Hotlines eingerichtet haben.
Insgesamt haben sich derzeit rund 1.500 – vielleicht etwas mehr – Betroffene gemeldet. Doppelzählungen sind bislang nicht herausgenommen worden. Vermutlich wird man aktuell von etwa 1.000 Betroffenen ausgehen dürfen.
Ein Großteil der Akten ist in den Landesjugendämtern noch erhalten. Sie werden den Betroffenen zugänglich gemacht. Außerdem ist auch möglich, dass sich die Betroffenen bei der Durchsicht der Akten begleiten lassen, das also nicht alleine machen müssen, sondern jemand mit ihnen in die Akten geht. Das ist auch, so denke ich, aus psychologischen Gründen ein durchaus sehr sinnvolles Angebot.
Festzustellen ist zudem, dass es zwischen Betroffenen und Trägern der Einrichtungen sowie den Heimen inzwischen zu Kontakten gekommen ist. Hier haben die
[ Seite 25 ]
Heime entsprechende Möglichkeiten geschaffen – so z. B. das Diakonische Werk wie auch Träger aus dem Bereich der katholischen Kirche.
Auch im kommunalen Raum werden solche Aufarbeitungsstrategien aufgegriffen.
So hat zum Beispiel das Kreisjugendamt Warendorf in einer öffentlichen Veranstaltung in den letzten Tagen Betroffene zu Wort kommen lassen.
Aus unserer Sicht ergeben sich zunächst einmal folgende Konsequenzen:
Wir werden die Beratungen am Runden Tisch [ RTH ] weiterverfolgen. Wir werden die Lösungsvorschläge, die dort erarbeitet werden, analysieren und weiterhin sehr eng begleiten.
Herr [ Professsor ] [ Klaus ] Schäfer [ Jurist ] geht als leitender Mitarbeiter unseres Hauses dorthin [ zum RTH in Berlin ] und engagiert sich darüber hinaus in enger Kooperation mit den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und Münster ] in der Begleitung der wissenschaftlichen Studie, die dort läuft, damit wir aus eigener Anschauung die Arbeit des Runden Tisches [ RTH ] begleiten können.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickeln wir Lösungsstrategien, die auch für Nordrhein-Westfalen Gültigkeit haben sollen und Möglichkeiten der Hilfe anzeigen.
Angesichts des Beratungsstandes des Runden Tisches [ RTH ] und der noch nicht gänzlich geleisteten Aufarbeitung der Problematik halten wir es für unbedingt erforderlich, die Beratungen jetzt nicht auf die Ebene des Parlaments zu heben. Das würde das Parlament unter einen ganz großen Erwartungsdruck durch die Betroffenen selber stellen. Das zeigt sich in den Ländern, in denen das gemacht wurde, so in Niedersachsen und Hessen.
Angesichts der derzeit laufenden Gesamtdiskussion – auch hinsichtlich der sexuellen Missbrauchsfälle – bedarf es aus unserer Sicht weiterer Aufklärung der Sachverhalte und sorgfältiger Prüfung bezüglich möglicher Lösungsvorschläge.
Sobald uns die Analysen der beiden Landesjugendämter [ in Köln und Münster ] vorliegen, wird es sinnvoll und ratsam sein, im Rahmen einer größeren Gesprächsrunde mit Betroffenen über diese Ergebnisse zu beraten und sie mit den Aussagen der Betroffenen zu vergleichen und in Übereinstimmung zu bringen.
Wir sind gerne bereit, zu gegebener Zeit – wenn wir wieder etwas mehr wissen – dem Ausschuss erneut zu berichten.
Wolfgang Jörg (SPD) erachtet es als wichtig, Erziehungsmethoden in den Heimen während der in Rede stehenden Zeit nicht alleine darauf zu reduzieren, dass die Eltern von Erziehungsvorstellungen noch aus der Zeit des Nationalsozialismus geprägt gewesen seien. Die strukturelle Gewalt habe eine darüber hinausgehende Qualität und verdiene eine besondere Aufarbeitung. Die Schäden, die die Kinder mit auf ihren Lebensweg genommen hätten, seien unermesslich. Die Strategie der Aufarbeitung, die die Staatssekretärin vorgestellt habe, halte er für richtig. Wegen der nicht immer unproblematischen Offenlegung werde diese Aufarbeitung wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Reduktion allein auf die 50-er und 60-er Jahre
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griffe allerdings zu kurz. Er wisse aus Berichten, dass die beklagten Methoden auch noch in den 70-er Jahren angewandt worden seien.
Mit ihrer Initiative, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen, habe sich die Abgeordnete Annegret Krauskopf bis zum letzten Tag ihrer parlamentarisch-politischen Laufbahn um Kinder – vor allem benachteiligte Kinder – gekümmert.
( Allgemeiner Beifall )
Marie-Theres Kastner (CDU) bedankt sich sowohl für den schriftlichen Bericht [ der leider – soweit bekannt – nicht im Internet vorliegt ] als auch die mündliche Berichterstattung. Abgründe täten sich auf. Es werde noch lange dauern, bis das Thema aufgearbeitet sei. Eine Erledigung nicht im politischen Tagesgeschäft halte sie für wichtig.
Größtmögliche Gemeinsamkeit sei gefragt. Deutlich müssten auch Zusammenhänge in den Blick genommen werden, die vergleichbare Entwicklungen heute noch begünstigten.
Vielleicht hätten Heimkinder im Zuge der bundesweiten Missbrauchsdiskussion endlich auch eine Chance, gehört zu werden, hofft Annegret Krauskopf (SPD). Bisher seien deren Signale politisch nicht aufgenommen worden. Sie selber habe aufgrund einer Praktikantinnentätigkeit in einem Heim in den 50-er Jahren eine besondere Affinität zum Thema entwickelt. Manche Dinge könnten jetzt tiefgreifender erörtert werden.
Die betroffenen Menschen wollten ihre Würde wiederhaben. An bestehende Gesetze, die Missbrauch untersagten, hätten sich viele oftmals nicht gehalten.
Bei der Gelegenheit dürfe auch nicht außer acht gelassen werden, dass behinderte Heimkinder überhaupt nicht am Runden Tisch [ RTH ] vertreten seien. Sie appelliere an die Anwesenden, nicht bis zu einer Entscheidung zu warten, die jetzt nach hinten geschoben werde. Für die wenigen Menschen, um die es gehe, sei eine schnelle Entscheidung zu finden, statt einen Runden Tisch nach dem anderen zu veranstalten.
Den Menschen solle nicht durch eine bloße Entschuldigung, sondern durch Taten ihre Würde zurückgegeben werden.
[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]
Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) stellt zunächst klar, der Blick auf die 50-er und 60-er Jahre sei bildlich gemeint und hänge damit zusammen, dass diese Zielgruppe im Vordergrund der Petition aus diesem Kreis gestanden habe.
Der Runde Tisch [ RTH ] werde am Ende seines auf zwei Jahre angelegten Mandats einen Vorschlag unterbreiten. Die durch den Beitrag der Abgeordneten Krauskopf zum Ausdruck gebrachte emotionale Betroffenheit könne sie, Gierden-Jülich, nachvollziehen.
Zu beachten sei der bisher einmalige Vorgang, dass der Petitionsausschuss des Bundestags einen solchen Runden Tisch [ RTH ] unter Beteiligung Betroffener, Wissenschaftler und weiteren Beteiligten eingerichtet habe, um das Problem systematisch aufzuarbeiten. Die
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[ RTH ] Vorsitzende Antje Vollmer (GRÜNE) sei Garantin dafür, dass mit hohem Engagement an der notwendigen Aufklärung gearbeitet werde. Auch die Behinderten seien – wenngleich nicht direkt durch Personen vertreten – im Blick des Runden Tisches [ RTH ]. Angesichts aktueller Vorfälle werde das Haus eine qualitative Analyse zum Thema "Heimaufsicht" vornehmen, um für die Zukunft eine qualitative Weiterentwicklung zu erreichen.
Norbert Killewald (SPD) bittet um weitere Auskünfte zur Aktenlage der von der Staatssekretärin erwähnten 1.000 Fälle. Der staatliche Anteil der Aufklärungsarbeit müsse deutlich und schnell abgearbeitet werden. Es müsse möglich sein, die Akten eines Trägers über einen Zeitraum von 10/20 Jahren aufzuarbeiten. Er werbe für mehr Aktivität. Es könnte ansonsten für die Träger, die heute tätig seien, zu einem Glaubwürdigkeitsproblem kommen. Wie solle einem drohenden Vertrauensverlust vorgebeugt werden?
Andrea Asch (GRÜNE) dankt der Abgeordneten Krauskopf dafür, das Thema auch angesichts der jetzt publik gewordenen Missbrauchsfälle in Einrichtungen und Internaten auf die Tagesordnung gebracht zu haben. Bekannt sei, dass es neben Gewalt, Zwangsfütterung und Arbeitszwang massivsten sexuellen Missbrauch gegeben habe, der mit anderen Gewaltformen gekoppelt gewesen sei. Der Landschaftsverband Rheinland [ in Köln ] habe sich dieses Themas sehr intensiv angenommen und eine Untersuchung zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in Auftrag gegeben.
Die Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] seien sowohl als Heimaufsicht wie auch Träger eigener Einrichtungen betroffen. Sie hoffe darauf, dass gegenüber den Opfern eine Entschuldigung ausgesprochen werde.
( Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich [MGFFI]: Ich habe eben schon gesagt, dass die beiden Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] das untersuchen! )
[ Asch weiter ] Die Kontinuität der schwarzen Pädagogik der 50-er/60-er Jahre fuße auf einer Kontinuität der nationalsozialistischen Pädagogik – auch in personeller Hinsicht. Viele ehemalige Soldaten seien ohne pädagogische Ausbildung als "Erzieher" übernommen worden. Erkenntnisse habe es schon damals und nicht erst jetzt gegeben. Es sei höchste Zeit zu reagieren. Die aktive Mitarbeit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am Runden Tisch [ RTH ] auf Bundesebene, so die Abgeordnete an Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich und Regierungsbeschäftigten Schäfer [ d.h. Prof. Klaus Schäfer ( Jurist ) ] gewandt, heiße sie gut. Es stünde allerdings Nordrhein-Westfalen als oberster Landesjugendbehörde gut an, die Aktivitäten der Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] zum Anlass zu nehmen und sich dazu auch öffentlich zu verhalten, eine Initiative zu starten, die zeige, dass die Opfer gehört würden und ein Stück ihre Würde zurückbekämen. Die Betroffenen müssten sich mit ihrem Leid ernst genommen fühlen.
[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]
Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) erinnert daran, dass Professor Klaus Schäfer [ Jurist ] als Vertreter der Kinder- und Jugendministerkonferenz aller Länder am Runden Tisch [ RTH ] auf Bundesebene teilnehme. Damit vertrete Nordrhein-Westfalen das Anliegen offensiv. [ Seite 28 ]
Das Phänomen sei bundesweiter Natur und werde in engster Abstimmung mit den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und in Münster ] angegangen. Beide Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] arbeiteten vorbildlich.
Als Hintergrundinformation: Die Betroffenen verdrängten ihre Qualen oft ein Leben lang. Häufig kämen sie erst im Alter zur Artikulation ihres Leides. Von daher sei es nicht ungewöhnlich, dass sich die Opfer erst in höherem Alter zu Wort meldeten.
Auch das sei ein Grund dafür, dass die öffentliche Verantwortung – Heimaufsicht und Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] – erst sehr spät mit der Fragestellung konfrontiert worden sei. Aber dann sei sofort die Vernichtung von Akten gestoppt worden. Beide Landschaftsverbände [ in Köln und in Münster ] hätten den Opfern Zugang zu Akten gewährt. Mittlerweile gelte das auch für die Einrichtungen selber.
Das MGFFI [ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ] stehe für Betroffene, die das Gespräch suchten, jederzeit offen. Sie berichte darüber hinaus im Petitionsausschuss [ des Landes Nordrhein-Westfalen ( ? ? ? ) ] im Übrigen regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten. Die Befassung mit der Vergangenheit biete auch Anlass, sich mit der Heimaufsicht heute in qualitativer Hinsicht auseinanderzusetzen. In dieser Befassung liege ein Schlüssel zur Prävention für zukünftige Fälle.
Regierungsbeschäftigter Prof. Klaus Schäfer (MGFFI) [ Jurist ] [ Mitglied am RTH ] ergänzt: Gespräche mit Kirchen und Kommunen würden geführt. Es gehe um die Beantwortung der komplexen Frage, wie Ansprüche – nicht im Sinne von Rechtsansprüchen wohl bemerkt – abgeleitet werden könnten. Vor etwa drei Wochen habe er sich die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung der beiden Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] zeigen lassen. Beide Landschaftsverbände [ in Köln und in Münster ] legten Wert auf eine zügige Aufarbeitung. Das MGFFI [ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ] habe somit ein klares Bekenntnis zu seiner Verantwortung und zur Koordination der Länder abgegeben. In den 11 anderen alten Bundesländern habe man es mit zum Teil völlig anderen Ausgangslagen zu tun. Im Saarland und in Bayern etwa habe es jeweils nur die Meldung eines Betroffenen gegeben [ sic - ? ? ? ].
1961 habe es die Heimreform gegeben. Er [ Prof. Klaus Schäfer ( Jurist ) ] habe 1969 als Erzieher in einer Einrichtung gearbeitet und wisse deshalb um die Zusammenhänge. Das Feld müsse zunächst gründlich aufgearbeitet werden, bevor es zu einer abschließenden Antwort kommen könne. Ein vorläufiges Ergebnis bringe niemanden weiter. Noch vier Sitzungen stünden an. Der Zwischenbericht [ RTH ] enthalte bereits Hinweise auf immaterielle Lösungen. Ein sehr differenzierter Katalog sei herausgearbeitet worden.
QUELLE: PDF-Dokument @ http://www.landtag.nrw.de/www/www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA14-1123.pdf
[ UPDATE: Seit dem 30.06.2010 gibt es jetzt online aber auch noch eine relativ vollständige Wiedergabe von einem ungekürzten und unverwässerten diesbetreffenden 22-seitigen „Arbeitspapier“ dieser vom NRW Landschaftsverband in Auftrag gegebenen STUDIE der benannten Forscher ( von der hier nur am Rande die Rede ist ) auf die sich die NRW Politiker hier angeblich ( aber nur zweitrangig ! ) beziehen, welches @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/rheinland-studie.pdf zu finden ist ! ]
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
Nordrhein-Westfalen Landtag adoptiert was „Anspruchsgegner“, Antje Vollmer und Hans-Siegfried Wiegand betreffend „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ gemeinsam beschlossen haben.
Die HEIMKINDERSACHE in Nordrhein-Westfalen – Sachstand 18. März 2010
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. März 20120 in Düsseldorf adoptiert schon im Vorfeld was die Gesamtheit der „Anspruchsgegner“ am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin [ RTH ], einschließlich der Vorsitzenden Antje Vollmer und ihrem Verbündeten ( ‚Betroffenenvertreter‘ ) Dr. Hans-Siegried Wiegand, betreffend „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“, was „ehemalige Heimkinder“ betrifft, gemeinsam beschlossen haben.
Ich, Martin Mitchell, wurde kürzlich von verschiedenen Betroffenen betreffend ihren „Akten“ in Nordrhein-Westfalen gefragt.
Einleitend teile ich deshalb erst einmal diesbetreffend mit:
Zuständigkeit für die Akten der Heime im Nachkriegsdeutschland in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen liegt, erstens, ( beim Landesjugendamt ) beim Landschaftsverband Rheinland in Köln und, zweitens, ( beim Landesjugendamt ) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.
Desweiteren mache ich alle Betroffenen auf etwas sehr wichtiges aufmerksam, was ich ebenso während dieser meiner Recherchen entdeckt habe:
Relevanter AUSZUG aus dem offiziellen 31-seitigen Protokoll des parlamentarischen Ausschuss für Generationen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2010 –
APr 14/1123 – Seite 22
[ Dieser AUSZUG umfaßt insgesamt sieben Seiten: d.h. die Seiten 22-28 ]
[ Wichtiger Vermerk von dem Betroffenen Martin Mitchell in Australien: Auch die Landesregierung sowohl wie anscheinend der gesamte Landtag von Nordrhein-Westfalen richtet sich voll und ganz nach dem »Zwischenbericht RTH« auf Bundesebene und adoptiert ebenfalls die kategorische Ablehnung der Verwendung des Begriffs „Zwangsarbeit“ für den „damaligen Arbeitszwang für Heimkinder in den westlichen Besatzungszonen“ und für die „unentlohnte schwere Arbeit der Heimkinder unter fortdauernder Bedrohung mit und Anwendung von Zwang und Gewalt“; und der Begriff „Menschenrechtsverletzung“ wird von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen / dem Landtag schon garnicht erst erwähnt, geschweige denn eingeräumt ! – voll und ganz im Einklang mit und den Wünschen und Vorstellungen von Dr. Antje Vollmer und ( ‚Betroffenenvertreter‘ ) Dr. Hans-Siegfried Wiegand und den anderen „Anspruchsgegnern“ am RTH ensprechend ! ]
14. Wahlperiode
Landtag Nordrhein-Westfalen
Ausschuss für Generationen, Familie und Integration –
78. Sitzung ( öffentlich ) – SI/DNS
18. März 2010
Düsseldorf – Haus des Landtags
13.30 Uhr bis 16:15 Uhr
Vorsitz: Andrea Milz (CDU)
Protokoll: Uwe Scheitel
7 - Zwischenbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren“ - Sachstand und Schlussfolgerungen der Landesregierung
Vorlage 14/3266
Ausschussvorsitzende Andrea Milz [ CDU ] weist auf den mit Vorlage 14/3266 zur Kenntnis gegebenen Zwischenbericht [ RTH ] zum Thema des Tagesordnungspunktes [ 7 ] hin. Die SPD-Fraktion habe einen mündlichen Bericht beantragt, um die Einschätzung der Landesregierung zu erfahren.
[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]
Für die Landesregierung [ von NRW ] erstattet [ CDU ] Staatssekretärin [ Jg. 1951 ] Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) [ zuvor ( vor 2005 ! ) auf Bundesebene, in Berlin, im gleichen Fachbereich und in gleicher Stellung tätig ] folgenden Bericht:
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie hatten um einen mündlichen Bericht zur Bedeutung des Zwischenberichts des Runden Tisches "Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren" [ RTH ] gebeten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Ich will und muss aber eingangs betonen, dass ein Endergebnis und damit Lösungsperspektiven zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angeboten werden können. Die Beratungen dieses Runden Tisches [ RTH ] erweisen sich als ausgesprochen komplex. Auch der Runde Tisch [ RTH ] selbst hat für sich noch keine Lösungsstrategie entwickelt. Das wird Gegenstand in der nächsten Phase der Arbeit sein. Das Mandat des Runden Tisches [ RTH ] geht ja bis Ende des Jahres 2010.
Daher werden wir als Landesregierung jetzt auch noch keine Schlussfolgerungen aus der Arbeit des Runden Tisches [ RTH ] ziehen können, sind aber sehr aufmerksamer Beobachter und Beteiligter an diesem Runden Tisch [ RTH ]. Nordrhein-Westfalen [ : Klaus Schäfer ( Jurist ) ] und Schleswig-Holstein [ Georg Gorrison ( Jurist ) ] sitzen als einzige Bundesländer mit an diesem Runden Tisch [ RTH ] und setzen sich damit sehr für das von Ihnen angesprochene Thema ein und sind um eine Aufklärung der Sachverhalte bemüht.
Aus unserer Sicht sind folgende Grundsätze wichtig:
Der Runde Tisch "Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren" [ RTH ] ist vom Deutschen Bundestag beauftragt, die Anliegen der Heimkinder aufzuarbeiten und eine Lösung zum weiteren Umgang mit den Geschehnissen zu entwickeln.
In seinen Beratungen hat der Runde Tisch [ RTH ] – das zeigt der Zwischenbericht eindeutig – die Berichte Betroffener sehr ernst genommen. Er hat sie intensivst erörtert und auch aus unserer Sicht eine sehr eindeutige Einschätzung der Situation der Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren vorgenommen.
Aus der Analyse geht hervor, dass man von der Heimerziehung in diesem Zeitraum nicht sprechen kann. Auch für damals gilt: Die Situation der Heimkinder in den Heimen war sehr unterschiedlich. Man kann auch nicht generell von einem Versagen der Heimerziehung sprechen. Feststellungen wie sie in einer Pressemeldung des Vorsitzenden des Verbandes der Heimkinder [ sic - ? ] vorgenommen wurden, nahezu alle Kinder – als bis zu 800.000 in dieser Zeit – seien misshandelt worden, werden durch den Bericht jedenfalls nicht bestätigt. Sie sind auch aus unserer Sicht völlig überzogen.
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Es hat aber ganz offensichtlich in einer bisher nicht bekannten Größenordnung erhebliche Missstände und Übergriffe gegeben, die auch nach den damals herrschenden Erziehungsvorstellungen – es ist wichtig, dass die Heimerziehung in der damaligen Zeit nicht mit den heutigen Wertmaßstäben gemessen werden kann – auf das Schärfste zu verurteilen sind. Generell ist festzustellen, dass damals repressive und restriktive Erziehungsmethoden in den Heimen vorherrschten und der Gedanke weit verbreitet war, dass Kinder generell – aber insbesondere gefährdete Kinder und Jugendliche – durch Härte, Zucht und Ordnung erst zu vollwertigen Menschen erzogen werden müssten. Hier galt nicht nur der Zwang zum Essen, sondern auch der Zwang zur Arbeit. Züchtigung in Form von körperlicher Gewalt gehörte ebenfalls zum Alltag vieler Heime, damals allerdings auch zur Alltagspraxis in vielen Familien.
Zutreffend ist, dass Arbeit in vielen Heimen eine wesentliche Rolle spielte. Arbeit als Teil von Erziehung war ein ganz wichtiges Mittel. Allerdings wäre der Rückschluss, es handele sich dabei um Zwangsarbeit insoweit verfehlt, weil der Begriff Zwangsarbeit schlechterdings mit der Zwangsarbeit der Zwangsarbeiter im Nationalsozialismus belegt ist. Das wiederum ist dann auch gegenüber diesen Opfern nicht angemessen.
Sie sehen also: Es sind doch hoch komplexe Vorgänge, mit denen wir uns beschäftigen.
Es ist wichtig, dass der Runde Tisch [ RTH ] feststellt, dass auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen muss bezweifelt werden, dass diese Missstände ausschließlich auf einzelne mit der pädagogischen Arbeit beauftragte Personen zurückzuführen sind. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das "System Heimerziehung" große Mängel sowohl in fachlicher als auch in aufsichtsrechtlicher Hinsicht aufwies.
Daraus leitet sich jedoch nicht ein systematischer Verstoß gegen Erziehungsprinzipien ab, sehr wohl aber die Frage nach einer Verantwortungskette ausgehend vom örtlichen Jugendamt über das Landesjugendamt als Heimträger, ab 1961 als Fachaufsicht und Heimaufsicht sowie als Finanzierungsträger. Auch die freien Träger sind hier einzubeziehen, denn sie waren zum damaligen Zeitpunkt überwiegend Träger der Heime.
Der Runde Tisch [ RTH ] hat sich auch der Frage der Verjährung eventueller straf- und zivilrechtlicher Ansprüche sowie der Möglichkeit von Rentenansprüchen und Opferentschädigungsansprüchen angenommen. Dazu gibt es inzwischen eindeutige Stellungnahmen, die im Kern darauf hinauslaufen, dass keine der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen für Entschädigungen herangezogen werden kann. Im Rentenrecht wird noch weiter zu prüfen sein, ob es Sonderregelungen geben kann.
Hier wird es auch darauf ankommen, ob objektiv Verstöße gegen die Rentenversicherungspflicht vorliegen. Erste Hinweise ergeben sich hier für die Landesregierung im Übrigen aus den Zwischenergebnissen der Studien der beiden Landesjugenämter. –
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Hinsichtlich des Strafrechts wird man von einer Verjährung der Straftaten ausgehen müssen.
Die Analyse des Runden Tisches [ RTH ], die ich Ihnen vorgetragen habe, zeigt, wie sorgfältig, intensiv und differenziert eine Auseinandersetzung mit der Heimerziehung in den 50-er und 60-er Jahren zu erfolgen hat. Sie ist daher auch für die Landesregierung [ von Nordrhein-Westfalen ] eine wichtige Grundlage bei der Suche nach Lösungen.
Zur Situation in Nordrhein-Westfalen lässt sich feststellen:
Bereits in den 50-er Jahren hat das zuständige Sozialministerium durch eindeutige Erlasse klar gestellt, dass körperliche Züchtigung in den Heimen zu untersagen ist. Sollte von dieser Weisung abgewichen werden, durfte eine Züchtigung nur vom Heimleiter oder der Heimleiterin selbst vorgenommen werden, und hierzu musste ein Strafbuch angelegt werden. Auszüge aus den Strafbüchern zeigen uns, dass die Anlässe für körperliche Züchtigung häufig aus der heutigen Sicht betrachtet gering waren, aber – wie auch der Runde Tisch [ RTH ] feststellt – aus der damaligen Sicht dem Grundsatz repressiver Erziehung entsprachen. Ob die Strafberichte geschönt waren, lässt sich leider nicht mehr nachweisen.
Der Einweisungsgrund in ein Heim, der in der Regel vom Jugendamt entschieden und vom zuständigen Vormundschaftsrichter angeordnet wurde, stellt sich auf den ersten Blick nach Auffassung der Wissenschaftler zwar als fachlich vertretbar dar – jedenfalls wenn man die Aktenlage berücksichtig; hier wird allerdings auf den zweiten Blick geachtet werden müssen, um einen Zusammenhang im Sinne einer Verantwortungskette, die ich eben schon genannt habe – Jugendamt, Landesjugendamt, Heimträger usw. – herstellen zu können. Die 1961 eingeführte Heimaufsicht hat offensichtlich eher routinehaft funktioniert, nicht aber nach qualitativen Gesichtspunkten differenzierte systematische Prüfungen durchgeführt.
Bei den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und Münster ] haben sich inzwischen wohl mehr als 500 Betroffene gemeldet, die zunächst Einsicht in ihre Akten haben möchten und eine Aufarbeitung und Anerkennung ihres Leidens anstreben. Natürlich spielt bei einigen auch die Frage einer individuellen Entschädigung eine Rolle. Dies entspricht auch den Informationen der katholischen Kirche und des Runden Tisches [ RTH ], die ebenfalls beide Hotlines eingerichtet haben.
Insgesamt haben sich derzeit rund 1.500 – vielleicht etwas mehr – Betroffene gemeldet. Doppelzählungen sind bislang nicht herausgenommen worden. Vermutlich wird man aktuell von etwa 1.000 Betroffenen ausgehen dürfen.
Ein Großteil der Akten ist in den Landesjugendämtern noch erhalten. Sie werden den Betroffenen zugänglich gemacht. Außerdem ist auch möglich, dass sich die Betroffenen bei der Durchsicht der Akten begleiten lassen, das also nicht alleine machen müssen, sondern jemand mit ihnen in die Akten geht. Das ist auch, so denke ich, aus psychologischen Gründen ein durchaus sehr sinnvolles Angebot.
Festzustellen ist zudem, dass es zwischen Betroffenen und Trägern der Einrichtungen sowie den Heimen inzwischen zu Kontakten gekommen ist. Hier haben die
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Heime entsprechende Möglichkeiten geschaffen – so z. B. das Diakonische Werk wie auch Träger aus dem Bereich der katholischen Kirche.
Auch im kommunalen Raum werden solche Aufarbeitungsstrategien aufgegriffen.
So hat zum Beispiel das Kreisjugendamt Warendorf in einer öffentlichen Veranstaltung in den letzten Tagen Betroffene zu Wort kommen lassen.
Aus unserer Sicht ergeben sich zunächst einmal folgende Konsequenzen:
Wir werden die Beratungen am Runden Tisch [ RTH ] weiterverfolgen. Wir werden die Lösungsvorschläge, die dort erarbeitet werden, analysieren und weiterhin sehr eng begleiten.
Herr [ Professsor ] [ Klaus ] Schäfer [ Jurist ] geht als leitender Mitarbeiter unseres Hauses dorthin [ zum RTH in Berlin ] und engagiert sich darüber hinaus in enger Kooperation mit den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und Münster ] in der Begleitung der wissenschaftlichen Studie, die dort läuft, damit wir aus eigener Anschauung die Arbeit des Runden Tisches [ RTH ] begleiten können.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickeln wir Lösungsstrategien, die auch für Nordrhein-Westfalen Gültigkeit haben sollen und Möglichkeiten der Hilfe anzeigen.
Angesichts des Beratungsstandes des Runden Tisches [ RTH ] und der noch nicht gänzlich geleisteten Aufarbeitung der Problematik halten wir es für unbedingt erforderlich, die Beratungen jetzt nicht auf die Ebene des Parlaments zu heben. Das würde das Parlament unter einen ganz großen Erwartungsdruck durch die Betroffenen selber stellen. Das zeigt sich in den Ländern, in denen das gemacht wurde, so in Niedersachsen und Hessen.
Angesichts der derzeit laufenden Gesamtdiskussion – auch hinsichtlich der sexuellen Missbrauchsfälle – bedarf es aus unserer Sicht weiterer Aufklärung der Sachverhalte und sorgfältiger Prüfung bezüglich möglicher Lösungsvorschläge.
Sobald uns die Analysen der beiden Landesjugendämter [ in Köln und Münster ] vorliegen, wird es sinnvoll und ratsam sein, im Rahmen einer größeren Gesprächsrunde mit Betroffenen über diese Ergebnisse zu beraten und sie mit den Aussagen der Betroffenen zu vergleichen und in Übereinstimmung zu bringen.
Wir sind gerne bereit, zu gegebener Zeit – wenn wir wieder etwas mehr wissen – dem Ausschuss erneut zu berichten.
Wolfgang Jörg (SPD) erachtet es als wichtig, Erziehungsmethoden in den Heimen während der in Rede stehenden Zeit nicht alleine darauf zu reduzieren, dass die Eltern von Erziehungsvorstellungen noch aus der Zeit des Nationalsozialismus geprägt gewesen seien. Die strukturelle Gewalt habe eine darüber hinausgehende Qualität und verdiene eine besondere Aufarbeitung. Die Schäden, die die Kinder mit auf ihren Lebensweg genommen hätten, seien unermesslich. Die Strategie der Aufarbeitung, die die Staatssekretärin vorgestellt habe, halte er für richtig. Wegen der nicht immer unproblematischen Offenlegung werde diese Aufarbeitung wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Reduktion allein auf die 50-er und 60-er Jahre
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griffe allerdings zu kurz. Er wisse aus Berichten, dass die beklagten Methoden auch noch in den 70-er Jahren angewandt worden seien.
Mit ihrer Initiative, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen, habe sich die Abgeordnete Annegret Krauskopf bis zum letzten Tag ihrer parlamentarisch-politischen Laufbahn um Kinder – vor allem benachteiligte Kinder – gekümmert.
( Allgemeiner Beifall )
Marie-Theres Kastner (CDU) bedankt sich sowohl für den schriftlichen Bericht [ der leider – soweit bekannt – nicht im Internet vorliegt ] als auch die mündliche Berichterstattung. Abgründe täten sich auf. Es werde noch lange dauern, bis das Thema aufgearbeitet sei. Eine Erledigung nicht im politischen Tagesgeschäft halte sie für wichtig.
Größtmögliche Gemeinsamkeit sei gefragt. Deutlich müssten auch Zusammenhänge in den Blick genommen werden, die vergleichbare Entwicklungen heute noch begünstigten.
Vielleicht hätten Heimkinder im Zuge der bundesweiten Missbrauchsdiskussion endlich auch eine Chance, gehört zu werden, hofft Annegret Krauskopf (SPD). Bisher seien deren Signale politisch nicht aufgenommen worden. Sie selber habe aufgrund einer Praktikantinnentätigkeit in einem Heim in den 50-er Jahren eine besondere Affinität zum Thema entwickelt. Manche Dinge könnten jetzt tiefgreifender erörtert werden.
Die betroffenen Menschen wollten ihre Würde wiederhaben. An bestehende Gesetze, die Missbrauch untersagten, hätten sich viele oftmals nicht gehalten.
Bei der Gelegenheit dürfe auch nicht außer acht gelassen werden, dass behinderte Heimkinder überhaupt nicht am Runden Tisch [ RTH ] vertreten seien. Sie appelliere an die Anwesenden, nicht bis zu einer Entscheidung zu warten, die jetzt nach hinten geschoben werde. Für die wenigen Menschen, um die es gehe, sei eine schnelle Entscheidung zu finden, statt einen Runden Tisch nach dem anderen zu veranstalten.
Den Menschen solle nicht durch eine bloße Entschuldigung, sondern durch Taten ihre Würde zurückgegeben werden.
[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]
Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) stellt zunächst klar, der Blick auf die 50-er und 60-er Jahre sei bildlich gemeint und hänge damit zusammen, dass diese Zielgruppe im Vordergrund der Petition aus diesem Kreis gestanden habe.
Der Runde Tisch [ RTH ] werde am Ende seines auf zwei Jahre angelegten Mandats einen Vorschlag unterbreiten. Die durch den Beitrag der Abgeordneten Krauskopf zum Ausdruck gebrachte emotionale Betroffenheit könne sie, Gierden-Jülich, nachvollziehen.
Zu beachten sei der bisher einmalige Vorgang, dass der Petitionsausschuss des Bundestags einen solchen Runden Tisch [ RTH ] unter Beteiligung Betroffener, Wissenschaftler und weiteren Beteiligten eingerichtet habe, um das Problem systematisch aufzuarbeiten. Die
[ Seite 27 ]
[ RTH ] Vorsitzende Antje Vollmer (GRÜNE) sei Garantin dafür, dass mit hohem Engagement an der notwendigen Aufklärung gearbeitet werde. Auch die Behinderten seien – wenngleich nicht direkt durch Personen vertreten – im Blick des Runden Tisches [ RTH ]. Angesichts aktueller Vorfälle werde das Haus eine qualitative Analyse zum Thema "Heimaufsicht" vornehmen, um für die Zukunft eine qualitative Weiterentwicklung zu erreichen.
Norbert Killewald (SPD) bittet um weitere Auskünfte zur Aktenlage der von der Staatssekretärin erwähnten 1.000 Fälle. Der staatliche Anteil der Aufklärungsarbeit müsse deutlich und schnell abgearbeitet werden. Es müsse möglich sein, die Akten eines Trägers über einen Zeitraum von 10/20 Jahren aufzuarbeiten. Er werbe für mehr Aktivität. Es könnte ansonsten für die Träger, die heute tätig seien, zu einem Glaubwürdigkeitsproblem kommen. Wie solle einem drohenden Vertrauensverlust vorgebeugt werden?
Andrea Asch (GRÜNE) dankt der Abgeordneten Krauskopf dafür, das Thema auch angesichts der jetzt publik gewordenen Missbrauchsfälle in Einrichtungen und Internaten auf die Tagesordnung gebracht zu haben. Bekannt sei, dass es neben Gewalt, Zwangsfütterung und Arbeitszwang massivsten sexuellen Missbrauch gegeben habe, der mit anderen Gewaltformen gekoppelt gewesen sei. Der Landschaftsverband Rheinland [ in Köln ] habe sich dieses Themas sehr intensiv angenommen und eine Untersuchung zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in Auftrag gegeben.
Die Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] seien sowohl als Heimaufsicht wie auch Träger eigener Einrichtungen betroffen. Sie hoffe darauf, dass gegenüber den Opfern eine Entschuldigung ausgesprochen werde.
( Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich [MGFFI]: Ich habe eben schon gesagt, dass die beiden Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] das untersuchen! )
[ Asch weiter ] Die Kontinuität der schwarzen Pädagogik der 50-er/60-er Jahre fuße auf einer Kontinuität der nationalsozialistischen Pädagogik – auch in personeller Hinsicht. Viele ehemalige Soldaten seien ohne pädagogische Ausbildung als "Erzieher" übernommen worden. Erkenntnisse habe es schon damals und nicht erst jetzt gegeben. Es sei höchste Zeit zu reagieren. Die aktive Mitarbeit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am Runden Tisch [ RTH ] auf Bundesebene, so die Abgeordnete an Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich und Regierungsbeschäftigten Schäfer [ d.h. Prof. Klaus Schäfer ( Jurist ) ] gewandt, heiße sie gut. Es stünde allerdings Nordrhein-Westfalen als oberster Landesjugendbehörde gut an, die Aktivitäten der Landschaftsverbände [ in Köln und Münster ] zum Anlass zu nehmen und sich dazu auch öffentlich zu verhalten, eine Initiative zu starten, die zeige, dass die Opfer gehört würden und ein Stück ihre Würde zurückbekämen. Die Betroffenen müssten sich mit ihrem Leid ernst genommen fühlen.
[ MGFFI = Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ]
Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich (MGFFI) erinnert daran, dass Professor Klaus Schäfer [ Jurist ] als Vertreter der Kinder- und Jugendministerkonferenz aller Länder am Runden Tisch [ RTH ] auf Bundesebene teilnehme. Damit vertrete Nordrhein-Westfalen das Anliegen offensiv. [ Seite 28 ]
Das Phänomen sei bundesweiter Natur und werde in engster Abstimmung mit den beiden Landesjugendämtern [ in Köln und in Münster ] angegangen. Beide Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] arbeiteten vorbildlich.
Als Hintergrundinformation: Die Betroffenen verdrängten ihre Qualen oft ein Leben lang. Häufig kämen sie erst im Alter zur Artikulation ihres Leides. Von daher sei es nicht ungewöhnlich, dass sich die Opfer erst in höherem Alter zu Wort meldeten.
Auch das sei ein Grund dafür, dass die öffentliche Verantwortung – Heimaufsicht und Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] – erst sehr spät mit der Fragestellung konfrontiert worden sei. Aber dann sei sofort die Vernichtung von Akten gestoppt worden. Beide Landschaftsverbände [ in Köln und in Münster ] hätten den Opfern Zugang zu Akten gewährt. Mittlerweile gelte das auch für die Einrichtungen selber.
Das MGFFI [ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ] stehe für Betroffene, die das Gespräch suchten, jederzeit offen. Sie berichte darüber hinaus im Petitionsausschuss [ des Landes Nordrhein-Westfalen ( ? ? ? ) ] im Übrigen regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten. Die Befassung mit der Vergangenheit biete auch Anlass, sich mit der Heimaufsicht heute in qualitativer Hinsicht auseinanderzusetzen. In dieser Befassung liege ein Schlüssel zur Prävention für zukünftige Fälle.
Regierungsbeschäftigter Prof. Klaus Schäfer (MGFFI) [ Jurist ] [ Mitglied am RTH ] ergänzt: Gespräche mit Kirchen und Kommunen würden geführt. Es gehe um die Beantwortung der komplexen Frage, wie Ansprüche – nicht im Sinne von Rechtsansprüchen wohl bemerkt – abgeleitet werden könnten. Vor etwa drei Wochen habe er sich die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung der beiden Landesjugendämter [ in Köln und in Münster ] zeigen lassen. Beide Landschaftsverbände [ in Köln und in Münster ] legten Wert auf eine zügige Aufarbeitung. Das MGFFI [ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ] habe somit ein klares Bekenntnis zu seiner Verantwortung und zur Koordination der Länder abgegeben. In den 11 anderen alten Bundesländern habe man es mit zum Teil völlig anderen Ausgangslagen zu tun. Im Saarland und in Bayern etwa habe es jeweils nur die Meldung eines Betroffenen gegeben [ sic - ? ? ? ].
1961 habe es die Heimreform gegeben. Er [ Prof. Klaus Schäfer ( Jurist ) ] habe 1969 als Erzieher in einer Einrichtung gearbeitet und wisse deshalb um die Zusammenhänge. Das Feld müsse zunächst gründlich aufgearbeitet werden, bevor es zu einer abschließenden Antwort kommen könne. Ein vorläufiges Ergebnis bringe niemanden weiter. Noch vier Sitzungen stünden an. Der Zwischenbericht [ RTH ] enthalte bereits Hinweise auf immaterielle Lösungen. Ein sehr differenzierter Katalog sei herausgearbeitet worden.
QUELLE: PDF-Dokument @ http://www.landtag.nrw.de/www/www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA14-1123.pdf
[ UPDATE: Seit dem 30.06.2010 gibt es jetzt online aber auch noch eine relativ vollständige Wiedergabe von einem ungekürzten und unverwässerten diesbetreffenden 22-seitigen „Arbeitspapier“ dieser vom NRW Landschaftsverband in Auftrag gegebenen STUDIE der benannten Forscher ( von der hier nur am Rande die Rede ist ) auf die sich die NRW Politiker hier angeblich ( aber nur zweitrangig ! ) beziehen, welches @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/rheinland-studie.pdf zu finden ist ! ]
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
Thursday, June 10, 2010
SCHLESWIG-HOLSTEIN - Sozialminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Ausstellung FÜRSORGEERZIEHUNG - betreffend EHEMALIGE HEIMKINDER
Ministerium für Arbeit,
Soziales und Gesundheit
des Landes Schleswig-Holstein
Rede Sozialminister Dr. Heiner Garg [ FDP ] zur Eröffnung der Ausstellung
„Für.Sorge.Erziehung“ am 18. 05. 2010 im Landeshaus Kiel
- es gilt das gesprochene Wort -
Anrede –
wer sich als heute mit den Schicksalen derer auseinandersetzt, die in der Zeit von Kriegsende bis in die frühen 70er Jahre als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der sog. Fürsorgeerziehung untergebracht waren, den macht Verschiedenes betroffen.
Mir ging und geht es jedenfalls so.
- Da sind – zuallererst! – die persönlichen Schicksale. Ihre Schilderungen erzählen von Lieblosigkeit, wo Behütung hätte sein sollen, von vorenthaltener Bildung, vom Einsatz als billiger Arbeitskraft, von erzieherischem Totalversagen bis hin zu roher Gewalt, zu Misshandlung und Missbrauch.
- Betroffen macht auch, zu erfahren, wie sehr diese Kinder und Jugendlichen im Stich gelassen wurden. In diesem Haus, im Landtag von Schleswig-Holstein haben sich Abgeordnete seit den frühen 50er Jahren immer wieder mit den Zuständen im damaligen Landesfürsorgeheim Glückstadt befasst. Es war schon damals klar, dass die Verhältnisse dort nicht nur nicht angemessen, sondern in jeder Hinsicht unhaltbar waren. Und dennoch hat es Jahrzehnte gedauert, bis diesen Zuständen ein Ende gemacht wurde.
- Und schließlich macht betroffen zu sehen, wie sehr für viele der damaligen Zöglinge der ganze weitere Lebensweg geprägt und beschädigt worden ist durch die Erfahrung der Zeit im Heim. Eine Erfahrung, die viele von ihnen bis heute nicht verarbeiten, ganz oft nicht einmal mitteilen konnten.
In den letzten Jahren hat eine öffentliche Debatte und Aufarbeitung begonnen, angestoßen und eingefordert durch ehemalige Heimzöglinge – und diejenigen von ihnen, die heute hier sind, begrüße ich an dieser Stelle ganz herzlich!
Sich der Erinnerung zu stellen, das ist oft auch schmerzlich. Es öffentlich zu tun, erfordert auch Mut – Sie verdienen dafür unseren Respekt!
Ich bin meiner Vorrednerin, Frau Dr. Trauernicht, dankbar dafür, dass sie in ihrer Amtszeit als Sozialministerin einen Runden Tisch für die ehemaligen Heimzöglinge eingerichtet hat. Damit hat erstmals das „offizielle“, das politische Schleswig-Holstein den Betroffenen Gehör geschenkt. Ich will ganz klar sagen, dass ich den eingeschlagenen Weg von Aufarbeitung und Aufklärung weitergehen werde.
Die Ausstellung „FÜR.SORGE.ERZIEHUNG“ über die Geschichte der Fürsorgeerziehung in Schleswig-Holstein von 1949 bis 1974 ist ein Ergebnis und ein Dokument dieser Aufarbeitung. Sie veranschaulicht in beklemmender Deutlichkeit, was es bedeutet, Fürsorgezögling gewesen zu sein.
Der Titel der Ausstellung, die Worte „FÜR - SORGE - ERZIEHUNG“, verweist auf den Widersinn dessen, was damals in öffentlicher Verantwortung geschah.
Eigentlich sollten diese Worte, für sich und auch gemeinsam, positive Empfindungen auslösen: FÜR jemanden da sein, sich um jemanden oder für jemanden SORGEN, sich um die ERZIEHUNG junger Menschen sorgen, DAFÜR SORGEN, dass ERZIEHUNG zu einer verantwortungsbewussten, das Leben gestaltenden Persönlichkeit stattfinden kann, dass Fähigkeiten und Begabungen auch trotz widriger Umstände gefördert und entwickelt werden… –
aber für all das steht das Wort Fürsorgeerziehung nicht. „Fürsorgeerziehung“ ist heute geradezu Inbegriff der Pervertierung der gerade genannten positiven Bedeutungen.
Für die, die sie erlebt und erlitten haben ist „Fürsorgeerziehung“ ein Schreckenswort.
Die Ausstellung zeigt sehr eindringlich, warum: Nichts Positives steckt in den Bildern und den Texten ihrer Erlebnisberichte.
„Was habe ich getan, dass so etwas mit mir passierte“ - wer sich mit der Geschichte der Fürsorgeerziehung in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts befasst, dem begegnet diese Frage immer wieder – in Gesprächen, Berichten, in Zeitdokumenten in denen Ehemalige zu Wort kommen.
Auf diese Frage können wir ihnen bis heute keine klare Antwort geben. Wir schulden ihnen aber – das ist das mindeste – das Bemühen um eine Antwort! Ebenso wie auf die Frage, warum die Verhältnisse in Glückstadt und anderen Heimen so lange möglich waren, trotz des öffentlichen Wissens um ihre Unhaltbarkeit.
Ich meine, einen Hinweis enthält ein Satz, den man im Zusammenhang mit der damaligen Fürsorgeerziehung ebenfalls häufig hört und liest – und den viele Ältere noch kennen: „Wenn du nicht gehorchst, kommst du ins Heim“.
Diese Drohung hatte etwas Erschreckendes - und das sollte sie auch. Der Weg „ins Heim“ war Druckmittel einer Pädagogik, die nicht auf die Entwicklung von mündigen, selbstbewussten und für das Leben gut vorbereiteten jungen Menschen ausgerichtet war. Sie war auf Disziplinierung durch Demütigung und Schikane ausgerichtet.
Auch wenn es schon damals Einrichtungen gab, die auch nach heutigen Maßstäben gut gearbeitet haben – die Mehrzahl, das zeigen auch die Beratungen am Runden Tisch in Berlin, haben so gearbeitet, dass wir uns heute dafür schämen müssen.
Vielleicht auch deshalb ist die öffentliche Erziehung der Nachkriegszeit ein „blinder Fleck“ auf der Landkarte der Zeitgeschichte in unserem Land. Diese Ausstellung soll dazu beitragen, dies zu ändern – denn Respekt braucht Erinnerung!
Wir schulden den Ehemaligen nicht nur Respekt, sondern auch Dank – weil sich aus Aufarbeitung der Geschehnisse von damals auch für die heutige öffentliche Erziehung lernen lässt. Die aktuellen Berichte über Übergriffe in der jüngeren Zeit machen das ganz deutlich: Wir tun gut daran, Gewalt und Missbrauch nicht als historisches oder als gesellschaftliches Randphänomen zu bagatellisieren. Und wir tun auch gut daran, eine Lektion nicht zu vergessen: Es waren nicht einzelne, die damals falsch gehandelt haben. Es war ein Fürsorgesystem als Ganzes, das so etwas möglich machte
Anrede –
Auch wenn wir als Regierungsmitglieder und Abgeordnete des Jahres 2010 nicht die Verantwortung für das Versagen unserer Vorgänger vor Jahrzehnten tragen – so haben wir aber Verantwortung dafür, dass dem damaligen Unrecht heute nicht ein neues Unrecht hinzugefügt wird: Wir sind nämlich jeder und jedem Ehemaligen schuldig dass es eine Rehabilitierung ihrer Lebensläufe gibt und ihre Leidensgeschichten wahrgenommen und gewürdigt werden. Und wir sind ihnen schuldig, Unrecht als solches zu bezeichnen und für das, was geschehen ist, um Entschuldigung zu bitten. Ich entschuldige mich bei Ihnen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich im vergangenen Jahr mit der Fürsorgeerziehung in Schleswig-Holstein befasst. Die Abgeordneten haben ihr tiefes Bedauern zum Ausdruck gebracht und sich zur Verantwortung der Aufarbeitung bekannt.
Es war klar, dass es mit dem damaligen Beschluss nicht sein Bewenden haben konnte und sollte. Wir haben uns zu der Verantwortung bekannt und wir werden das auch künftig tun. Auch dafür steht, dass wir die Ausstellung heute an diesem Ort eröffnen. Dass wir das tun können, haben wir vielen zu verdanken: Namentlich Herrn Professor Schrapper, der mit seinem Team Material zusammengetragen und in vielen Gesprächen und Interviews mit Ehemaligen eine wirklich beeindruckende Dokumentation zur Fürsorgeerziehung, insbesondere im Landesfürsorgeheim Glückstadt, geschaffen hat.
Zu danken ist auch der Stiftung des Sparkassen- und Giroverbandes, ohne deren finanzielle Hilfe diese Ausstellung nicht hätte realisiert werden können.
Dank gilt weiterhin dem Kinderschutzbund, der sich als Träger dieser Ausstellung bereit gefunden hat und Frau John für ihr persönliches Engagement.
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich dafür, dass Sie gekommen sind um sich ein Bild zu machen. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass diese Ausstellung weitere Diskussionen und Lernprozesse anstoßen wird – heute Abend, und sicher auch in den kommenden Monaten. Die Ehemaligen haben es verdient!
Ihnen, ohne deren mutiges Zeugnis dies nicht möglich wäre danke ich zum Abschluss – aber vor allen anderen!
Saturday, June 5, 2010
Re HEIMKINDER - Wie sieht die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Entscheidungen von Antje Vollmer und ihre öffentlichen Äusserungen ?
Soll es gleichermaßen „Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder aus der DDR und BRD“ geben, oder nicht ?
»»» PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Nr. 0470 vom 25. April 2007
Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder
Zum grünen ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende, und Josef Winkler, Obmann im Petitionsausschuss:
In Heimen der 50er und 60er Jahre herrschten teilweise katastrophale Zustände. Besonders in den sogenannten Fürsorgeheimen hat es systematische Misshandlungen von Kindern und Jugendliche gegeben. In vielen Heimen gab es eine vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, körperliche Züchtigung war eine gängige Erziehungsmethode. Heimzöglinge wurden teilweise zu schweren Arbeiten herangezogen und der Zugang zu Bildung wurde ihnen verwehrt.
Das Erfahrene wiegt für die Betroffenen schwer. Das wurde bei einer Anhörung des Petitionsausschusses deutlich, in der ehemalige Heimkinder berichteten. Viele leiden bis heute unter den Geschehnissen. Für sie bedeutet der Heimaufenthalt eine schwere Hypothek für ihr Leben. Einige von ihnen haben sich jetzt im Verein Heimkinder e.V. zusammengeschlossen, um eine Aufarbeitung ihrer Geschichte voran zu bringen.
Wir sind der Auffassung, dass die Aufarbeitung der beschriebenen Missstände eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist. Wir sehen Bund und Länder, sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.
In unserem Eckpunktepapier schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
• Die historische Aufarbeitung:
Erkenntnisse über die Situation in den Heimen müssen vertieft und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Die Rehabilitierung der Opfer:
Die Träger der Heime müssen sich ihrer Verantwortung stellen und sich entschuldigen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass der deutsche Bundestag eine Entschließung verabschiedet, in der er das geschehene Unrecht anerkennt.
• Die Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung der Opfer:
Die Stiftung soll Entschädigung leisten und den Betroffenen eine therapeutische Behandlung und Aufarbeitung ermöglichen. Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern beziehungsweise ehemaligen Trägern der Heime.
Das ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/180/180420.pdf [ jetzt aber nicht mehr dort vorhanden ! ] «««
Das ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" ist aber weiterhin zu finden @ http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dokbin/180/180420.fraktionsbeschluss_heimkinder.pdf
»»» BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion - 24. April 2007
Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder
Fraktionsbeschluss - 24. April 2007
Das Schicksal der in den 50er und 60er Jahren in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen rückt nach und nach in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche wurden in der Bundesrepublik in solche Einrichtungen eingewiesen. Besonders in den Fürsorgeheimen erfolgte die Einweisung vielfach ohne nachvollziehbaren Grund, wie z.B. aufgrund behaupteter drohender "Verwahrlosung", oder bei Mädchen bzw. jungen Frauen und Müttern wegen Verstößen gegen rigide Sexualnormen. Hintergrund war nicht selten eine Denunziation.
Ehemalige Heimkinder berichten nicht nur von unrechtmäßiger Heimeinweisung, sondern auch von massiven psychischen und physischen Misshandlungen, Schlägen, Drohungen oder gar Elektroschocks, und immer wieder auch von sexuellem Missbrauch. Beklagt werden auch das Vorenthalten einer angemessenen Berufsausbildung und der systematische Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu erzwungener Arbeit.
Auch die bisherige wissenschaftliche Forschung über die Situation von Heimkindern legt nahe, dass die vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, religiöser Zwang und ein ausgeklügeltes Strafsystem bis Mitte der 70er Jahre häufig zum Alltag damaliger Heime gehörten und nicht lediglich auf das Fehlverhalten einzelner MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Körperliche Züchtigung und Gewalt bildete eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in Heimen, um aus Sicht der Verantwortlichen Autorität, Ordnung und Disziplin aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind Fälle aktenkundig, in denen neben körperlicher Gewalt gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen Strafmethoden wie das stigmatisierende Tragen besonderer Strafkleidung, körperliche Kennzeichnung (Scheren einer Halbglatze) oder Isolation in Arrestzellen, mitunter über viele Tage, angewandt wurden. Die historische Forschung beschreibt das System als "Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter".
Die damaligen Erziehungsmethoden waren vielfach nicht nur nach heutigen Maßstäben, sondern auch nach denen der damaligen Zeit brutal und menschenrechtswidrig. Auch in den 50er Jahren galt die Unantastbarkeit der Würde des Menschen! Die beschriebenen Zustände können nicht damit entschuldigt werden, dass strenge Erziehungsmethoden damals allgemein üblich waren. Unterbringung und "Erziehung" waren vielfach rechtswidrig. Die Heimaufsicht funktionierte in vielen Fällen nicht, es hat schwere Versäumnisse auch staatlicher Stellen gegeben.
Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich für die öffentliche Anerkennung des geschehenen Unrechts ein, für eine verstärkte historische Aufarbeitung der Situation in den Heimen und für die Entschädigung der Betroffenen. Erreichen wollen wir diese Ziele über die Errichtung einer Bundesstiftung "Ehemalige Heimkinder".
Ein Teil der Einrichtungen war in öffentlicher, ein Teil in privater Trägerschaft. Weit überwiegend standen die Heime aber in kirchlicher Trägerschaft. Zudem wurden auch die von nicht-kirchlichen Trägern betriebenen Heime oftmals von Ordensleuten geleitet.
Die Träger dieser Einrichtungen und die öffentlichen Stellen als Heimaufsicht können sich nicht länger der Einsicht verschließen, dass in vielen dieser Heime die Kinder und Jugendlichen nicht nur in Einzelfällen seelisch und körperlich schwer misshandelt, sondern auch teilweise als billige Arbeitskräfte missbraucht wurden.
Anstatt junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, hat solche Art "Erziehung" Kindern und Jugendlichen oft für ihr ganzes Leben eine schwere Hypothek aufgeladen: Dazu zählen seelische Beschädigungen und verringerte Teilhabechancen - bedingt durch Schwierigkeiten, nach der Heimerfahrung im gesellschaftlichen Leben oder in der Arbeitswelt Tritt zu fassen. Im Falle von Lernbehinderungen wurde diese in der Regel eher verstärkt als ausgeglichen.
Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten, sind in vielen Fällen traumatisiert und haben die damaligen Erlebnisse bis heute nicht verarbeiten können. Sie brauchen immer noch professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht nach den Veröffentlichungen in den Medien das Schweigen. Das gilt auch für Gespräche innerhalb von Familien oder sozialem Umfeld. Die Scham, auch gegenüber den nächsten Angehörigen über die Vergangenheit zu sprechen, weicht erst sehr langsam den Verletzungen und dem Zorn über das Erlittene. Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten Stellen finden die Betroffenen aber noch immer nicht ausreichend Gehör.
Die Aufarbeitung der früheren Missstände und die konkrete Hilfe für die Opfer dieser Zustände ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Unbeschadet möglicher individueller Schadensersatzansprüche sind Bund und Länder sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, um das geschehene Unrecht wenigstens in Ansätzen auszugleichen und damit zu ihrer Verantwortung zu stehen. Ein solches Zeichen der Reue ist zugleich ein unumgänglicher Akt der moralischen Rehabilitierung der Opfer.
Der Prozess der aktiven Rehabilitierung darf nicht abhängig gemacht werden von weiteren womöglich langjährigen Recherchen oder gar überzogenen Anforderungen an die Beweisführung im Einzelfall. Die Prozesse von Entschädigung, konkreter Hilfe und der historisch-kritischen Aufarbeitung müssen zeitgleich laufen. Neben der individuellen Hilfe ist diese gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen von großer Bedeutung. Leider wird diese notwendige Arbeit dadurch erschwert, dass vielfach die Aktenbestände der Heimträger nicht mehr vorhanden sind oder zurückgehalten werden.
Auch die Heimerziehung in der DDR war vielfach bestimmt von Verletzungen der Menschenwürde. Die Betroffenen haben sich hier allerdings noch nicht in der Weise zu Wort gemeldet, wie ehemalige Heimkinder aus der alten Bundesrepublik, die sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Es bedarf einer sorgfältigen Aufklärung darüber, in wie vielen Fällen die Einweisung und die Behandlung der Kinder und Jugendlichen Teil der politischen Verfolgung gerade der Eltern war. Hier wären dann auch Ansprüche nach dem Strafrechtlichen- Verwaltungsrechtlichen- oder Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu prüfen Es wird in jedem Fall eine ebenfalls wichtige Aufgabe der von uns angestrebten Bundesstiftung sein, zuverlässige Informationen über das Heimwesen der DDR zu sammeln, mit den Betroffenen zu sprechen und auch sie in den Kreis derer aufzunehmen, die Leistungen als Ausgleich für erlittenes Unrecht erhalten. Kinder und Jugendliche aus der DDR dürfen nicht schlechter gestellt werden, als Kinder und Jugendliche aus der Bundesrepublik.
I. Rehabilitierung der Opfer des Heimsystems und Würdigung des zugefügten Unrechts
Der Deutsche Bundestag hat eine frühzeitige Novellierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrtspflege versäumt. Auch dadurch konnten die Missstände bis in die Mitte der 70er Jahre bestehen.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Deutsche Bundestag in einer Entschließung ausdrücklich feststellt, dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung erlebten und in ihren Lebensperspektiven beeinträchtigt wurden.
Eine solche Entschließung des deutschen Bundestages wäre ein bedeutsames Signal an die Opfer, in die Gesellschaft hinein und an die Träger und ehemaligen Träger der Heime.
Wir appellieren an die Träger der Heime und die darin tätig gewesenen Vereinigungen sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das geschehene Unrecht zu entschuldigen.
Auch die Länder als Zuständige für die Heimaufsicht sowie die Kommunen, die in vielen Fällen für die unrechtmäßige Einweisung verantwortlich waren, müssen sich ihrer Verantwortung stellen.
II. Errichtung einer Stiftung "Ehemalige Heimkinder"
Die Fraktion Bündnis’90/DIE GRÜNEN tritt für die zeitnahe Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung ein. Die Stiftung soll Entschädigung leisten, finanzielle Ansprüche der betroffenen ehemaligen Heimkinder erfüllen sowie weitere Hilfen für ihre aktuelle Lebenssituation zur Verfügung stellen, den viele Menschen leiden bis heute an den Misshandlungen. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für ärztliche oder therapeutische Hilfe in den Fällen, in denen die Krankenkassen den Betroffenen den Zugang zur derartigen professionellen Hilfen verweigern. Sie soll ehemaligen Heimkindern auch beratend zur Seite stehen. Wegen des besonderen Charakters der Leistungen muss sichergestellt werden, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen des SGB II finden.
Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern bzw. ehemaligen Trägern der Heime. Darüber hinaus ist es angezeigt, Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung einzubeziehen, sofern sie seinerzeit von Heimkindern als billigen Arbeitskräften profitiert haben.
Eine eigenständige Stiftung ist aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis besser als andere Verwaltungsstellen in der Lage, den Betroffenen wirksam und zugleich mit einem Minimum an Bürokratie zu helfen.
III. Die historische Aufarbeitung weiter vorantreiben
Aufgabe einer zu gründenden Stiftung soll auch die Förderung der weiteren historischen Aufarbeitung sein. Die bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Situation in den Heimen sollen vertieft und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Durch die Dokumentation der damaligen Geschehnisse soll die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung befördert werden.
Schon im Vorgriff auf die Errichtung einer solchen Stiftung muss die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern dafür Sorge tragen, dass die vorhandenen Aktenbestände der Träger der Einrichtungen und der Heimaufsicht umgehend gesichert werden. Sicher zu stellen sind hier auch die Unterlagen aus den Erziehungsheimen in der DDR. «««
Weitgehend von „Ehemaliges Heimkind“ Erich Scheuch recherchiert und zusammengestellt, und unser aller Dank gebührt ihm dafür, all dies noch einmal ins Gedächnis gerufen zu haben ( siehe daher auch diesbetreffend die Diskussionsmöglichkeit @ https://www.vehev-forum.de/viewtopic.php?f=26&t=151 ).
QUERVERWEISE:
»Antje Vollmer verkündet seit Anfang 2010: Die Wahrheit über sie und ihr Handeln, Tun und Lassen ist offiziell nur auf ihrer eigenen Webseite zu finden« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/06/antje-vollmer-verkundet-seit-anfang.html
»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG. – Michael Witti erklärt Antje Vollmer die Rechtslage betreffend „Entschädigung für Ehemalige Heimkinder“« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/runder-tisch-heimerziehung-michael.html
»Antje Vollmer bestimmt nicht was MENSCHENRECHTSVERLETZUNG und ZWANGSARBEIT ist und was VERJÄHRT ist. Internationales Recht und Gesetz bestimmt dies.« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/antje-vollmer-bestimmt-nicht-was.html
»Nachkriegsdeutsche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ eindeutig belegt. Umfangreiche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ Fotodatenbank im Netz. Freie Verwendung für alle« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/05/nachkriegsdeutsche-heimkinder.html
__________________________________________________________________
Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
»»» PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Nr. 0470 vom 25. April 2007
Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder
Zum grünen ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende, und Josef Winkler, Obmann im Petitionsausschuss:
In Heimen der 50er und 60er Jahre herrschten teilweise katastrophale Zustände. Besonders in den sogenannten Fürsorgeheimen hat es systematische Misshandlungen von Kindern und Jugendliche gegeben. In vielen Heimen gab es eine vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, körperliche Züchtigung war eine gängige Erziehungsmethode. Heimzöglinge wurden teilweise zu schweren Arbeiten herangezogen und der Zugang zu Bildung wurde ihnen verwehrt.
Das Erfahrene wiegt für die Betroffenen schwer. Das wurde bei einer Anhörung des Petitionsausschusses deutlich, in der ehemalige Heimkinder berichteten. Viele leiden bis heute unter den Geschehnissen. Für sie bedeutet der Heimaufenthalt eine schwere Hypothek für ihr Leben. Einige von ihnen haben sich jetzt im Verein Heimkinder e.V. zusammengeschlossen, um eine Aufarbeitung ihrer Geschichte voran zu bringen.
Wir sind der Auffassung, dass die Aufarbeitung der beschriebenen Missstände eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist. Wir sehen Bund und Länder, sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.
In unserem Eckpunktepapier schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
• Die historische Aufarbeitung:
Erkenntnisse über die Situation in den Heimen müssen vertieft und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Die Rehabilitierung der Opfer:
Die Träger der Heime müssen sich ihrer Verantwortung stellen und sich entschuldigen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass der deutsche Bundestag eine Entschließung verabschiedet, in der er das geschehene Unrecht anerkennt.
• Die Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung der Opfer:
Die Stiftung soll Entschädigung leisten und den Betroffenen eine therapeutische Behandlung und Aufarbeitung ermöglichen. Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern beziehungsweise ehemaligen Trägern der Heime.
Das ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/180/180420.pdf [ jetzt aber nicht mehr dort vorhanden ! ] «««
Das ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" ist aber weiterhin zu finden @ http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dokbin/180/180420.fraktionsbeschluss_heimkinder.pdf
»»» BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion - 24. April 2007
Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder
Fraktionsbeschluss - 24. April 2007
Das Schicksal der in den 50er und 60er Jahren in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen rückt nach und nach in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche wurden in der Bundesrepublik in solche Einrichtungen eingewiesen. Besonders in den Fürsorgeheimen erfolgte die Einweisung vielfach ohne nachvollziehbaren Grund, wie z.B. aufgrund behaupteter drohender "Verwahrlosung", oder bei Mädchen bzw. jungen Frauen und Müttern wegen Verstößen gegen rigide Sexualnormen. Hintergrund war nicht selten eine Denunziation.
Ehemalige Heimkinder berichten nicht nur von unrechtmäßiger Heimeinweisung, sondern auch von massiven psychischen und physischen Misshandlungen, Schlägen, Drohungen oder gar Elektroschocks, und immer wieder auch von sexuellem Missbrauch. Beklagt werden auch das Vorenthalten einer angemessenen Berufsausbildung und der systematische Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu erzwungener Arbeit.
Auch die bisherige wissenschaftliche Forschung über die Situation von Heimkindern legt nahe, dass die vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, religiöser Zwang und ein ausgeklügeltes Strafsystem bis Mitte der 70er Jahre häufig zum Alltag damaliger Heime gehörten und nicht lediglich auf das Fehlverhalten einzelner MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Körperliche Züchtigung und Gewalt bildete eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in Heimen, um aus Sicht der Verantwortlichen Autorität, Ordnung und Disziplin aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind Fälle aktenkundig, in denen neben körperlicher Gewalt gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen Strafmethoden wie das stigmatisierende Tragen besonderer Strafkleidung, körperliche Kennzeichnung (Scheren einer Halbglatze) oder Isolation in Arrestzellen, mitunter über viele Tage, angewandt wurden. Die historische Forschung beschreibt das System als "Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter".
Die damaligen Erziehungsmethoden waren vielfach nicht nur nach heutigen Maßstäben, sondern auch nach denen der damaligen Zeit brutal und menschenrechtswidrig. Auch in den 50er Jahren galt die Unantastbarkeit der Würde des Menschen! Die beschriebenen Zustände können nicht damit entschuldigt werden, dass strenge Erziehungsmethoden damals allgemein üblich waren. Unterbringung und "Erziehung" waren vielfach rechtswidrig. Die Heimaufsicht funktionierte in vielen Fällen nicht, es hat schwere Versäumnisse auch staatlicher Stellen gegeben.
Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich für die öffentliche Anerkennung des geschehenen Unrechts ein, für eine verstärkte historische Aufarbeitung der Situation in den Heimen und für die Entschädigung der Betroffenen. Erreichen wollen wir diese Ziele über die Errichtung einer Bundesstiftung "Ehemalige Heimkinder".
Ein Teil der Einrichtungen war in öffentlicher, ein Teil in privater Trägerschaft. Weit überwiegend standen die Heime aber in kirchlicher Trägerschaft. Zudem wurden auch die von nicht-kirchlichen Trägern betriebenen Heime oftmals von Ordensleuten geleitet.
Die Träger dieser Einrichtungen und die öffentlichen Stellen als Heimaufsicht können sich nicht länger der Einsicht verschließen, dass in vielen dieser Heime die Kinder und Jugendlichen nicht nur in Einzelfällen seelisch und körperlich schwer misshandelt, sondern auch teilweise als billige Arbeitskräfte missbraucht wurden.
Anstatt junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, hat solche Art "Erziehung" Kindern und Jugendlichen oft für ihr ganzes Leben eine schwere Hypothek aufgeladen: Dazu zählen seelische Beschädigungen und verringerte Teilhabechancen - bedingt durch Schwierigkeiten, nach der Heimerfahrung im gesellschaftlichen Leben oder in der Arbeitswelt Tritt zu fassen. Im Falle von Lernbehinderungen wurde diese in der Regel eher verstärkt als ausgeglichen.
Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten, sind in vielen Fällen traumatisiert und haben die damaligen Erlebnisse bis heute nicht verarbeiten können. Sie brauchen immer noch professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht nach den Veröffentlichungen in den Medien das Schweigen. Das gilt auch für Gespräche innerhalb von Familien oder sozialem Umfeld. Die Scham, auch gegenüber den nächsten Angehörigen über die Vergangenheit zu sprechen, weicht erst sehr langsam den Verletzungen und dem Zorn über das Erlittene. Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten Stellen finden die Betroffenen aber noch immer nicht ausreichend Gehör.
Die Aufarbeitung der früheren Missstände und die konkrete Hilfe für die Opfer dieser Zustände ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Unbeschadet möglicher individueller Schadensersatzansprüche sind Bund und Länder sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, um das geschehene Unrecht wenigstens in Ansätzen auszugleichen und damit zu ihrer Verantwortung zu stehen. Ein solches Zeichen der Reue ist zugleich ein unumgänglicher Akt der moralischen Rehabilitierung der Opfer.
Der Prozess der aktiven Rehabilitierung darf nicht abhängig gemacht werden von weiteren womöglich langjährigen Recherchen oder gar überzogenen Anforderungen an die Beweisführung im Einzelfall. Die Prozesse von Entschädigung, konkreter Hilfe und der historisch-kritischen Aufarbeitung müssen zeitgleich laufen. Neben der individuellen Hilfe ist diese gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen von großer Bedeutung. Leider wird diese notwendige Arbeit dadurch erschwert, dass vielfach die Aktenbestände der Heimträger nicht mehr vorhanden sind oder zurückgehalten werden.
Auch die Heimerziehung in der DDR war vielfach bestimmt von Verletzungen der Menschenwürde. Die Betroffenen haben sich hier allerdings noch nicht in der Weise zu Wort gemeldet, wie ehemalige Heimkinder aus der alten Bundesrepublik, die sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Es bedarf einer sorgfältigen Aufklärung darüber, in wie vielen Fällen die Einweisung und die Behandlung der Kinder und Jugendlichen Teil der politischen Verfolgung gerade der Eltern war. Hier wären dann auch Ansprüche nach dem Strafrechtlichen- Verwaltungsrechtlichen- oder Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu prüfen Es wird in jedem Fall eine ebenfalls wichtige Aufgabe der von uns angestrebten Bundesstiftung sein, zuverlässige Informationen über das Heimwesen der DDR zu sammeln, mit den Betroffenen zu sprechen und auch sie in den Kreis derer aufzunehmen, die Leistungen als Ausgleich für erlittenes Unrecht erhalten. Kinder und Jugendliche aus der DDR dürfen nicht schlechter gestellt werden, als Kinder und Jugendliche aus der Bundesrepublik.
I. Rehabilitierung der Opfer des Heimsystems und Würdigung des zugefügten Unrechts
Der Deutsche Bundestag hat eine frühzeitige Novellierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrtspflege versäumt. Auch dadurch konnten die Missstände bis in die Mitte der 70er Jahre bestehen.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Deutsche Bundestag in einer Entschließung ausdrücklich feststellt, dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung erlebten und in ihren Lebensperspektiven beeinträchtigt wurden.
Eine solche Entschließung des deutschen Bundestages wäre ein bedeutsames Signal an die Opfer, in die Gesellschaft hinein und an die Träger und ehemaligen Träger der Heime.
Wir appellieren an die Träger der Heime und die darin tätig gewesenen Vereinigungen sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das geschehene Unrecht zu entschuldigen.
Auch die Länder als Zuständige für die Heimaufsicht sowie die Kommunen, die in vielen Fällen für die unrechtmäßige Einweisung verantwortlich waren, müssen sich ihrer Verantwortung stellen.
II. Errichtung einer Stiftung "Ehemalige Heimkinder"
Die Fraktion Bündnis’90/DIE GRÜNEN tritt für die zeitnahe Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung ein. Die Stiftung soll Entschädigung leisten, finanzielle Ansprüche der betroffenen ehemaligen Heimkinder erfüllen sowie weitere Hilfen für ihre aktuelle Lebenssituation zur Verfügung stellen, den viele Menschen leiden bis heute an den Misshandlungen. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für ärztliche oder therapeutische Hilfe in den Fällen, in denen die Krankenkassen den Betroffenen den Zugang zur derartigen professionellen Hilfen verweigern. Sie soll ehemaligen Heimkindern auch beratend zur Seite stehen. Wegen des besonderen Charakters der Leistungen muss sichergestellt werden, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen des SGB II finden.
Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern bzw. ehemaligen Trägern der Heime. Darüber hinaus ist es angezeigt, Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung einzubeziehen, sofern sie seinerzeit von Heimkindern als billigen Arbeitskräften profitiert haben.
Eine eigenständige Stiftung ist aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis besser als andere Verwaltungsstellen in der Lage, den Betroffenen wirksam und zugleich mit einem Minimum an Bürokratie zu helfen.
III. Die historische Aufarbeitung weiter vorantreiben
Aufgabe einer zu gründenden Stiftung soll auch die Förderung der weiteren historischen Aufarbeitung sein. Die bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Situation in den Heimen sollen vertieft und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Durch die Dokumentation der damaligen Geschehnisse soll die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung befördert werden.
Schon im Vorgriff auf die Errichtung einer solchen Stiftung muss die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern dafür Sorge tragen, dass die vorhandenen Aktenbestände der Träger der Einrichtungen und der Heimaufsicht umgehend gesichert werden. Sicher zu stellen sind hier auch die Unterlagen aus den Erziehungsheimen in der DDR. «««
Weitgehend von „Ehemaliges Heimkind“ Erich Scheuch recherchiert und zusammengestellt, und unser aller Dank gebührt ihm dafür, all dies noch einmal ins Gedächnis gerufen zu haben ( siehe daher auch diesbetreffend die Diskussionsmöglichkeit @ https://www.vehev-forum.de/viewtopic.php?f=26&t=151 ).
QUERVERWEISE:
»Antje Vollmer verkündet seit Anfang 2010: Die Wahrheit über sie und ihr Handeln, Tun und Lassen ist offiziell nur auf ihrer eigenen Webseite zu finden« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/06/antje-vollmer-verkundet-seit-anfang.html
»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG. – Michael Witti erklärt Antje Vollmer die Rechtslage betreffend „Entschädigung für Ehemalige Heimkinder“« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/runder-tisch-heimerziehung-michael.html
»Antje Vollmer bestimmt nicht was MENSCHENRECHTSVERLETZUNG und ZWANGSARBEIT ist und was VERJÄHRT ist. Internationales Recht und Gesetz bestimmt dies.« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/antje-vollmer-bestimmt-nicht-was.html
»Nachkriegsdeutsche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ eindeutig belegt. Umfangreiche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ Fotodatenbank im Netz. Freie Verwendung für alle« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/05/nachkriegsdeutsche-heimkinder.html
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
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